Fälschlich gesetzlich pflichtversichert eingestuft

Hallo zusammen,

soeben in meinem Bekanntenkreis darüber diskutiert.

Angenommen, ein Angestellter (kein Beamter) verfügt ganz offensichtlich seit Jahren über die Voraussetzungen, von der gesetzlichen in eine private Krankenvollversicherung zu wechseln
(da gibt es keinen Zweifel),
ist jedoch als gesetzlich pflichtversichert gemeldet und kann demnach nicht wechseln.

Weiterhin angenommen, der AG (2-Mann Betrieb) kennt sich nicht aus und weiss nicht, was er auf die Schnelle da veranlassen kann.

Was kann der Angestellte jetzt tun?
Welchen Hinweis könnte er dem AG geben?
Wo könnte er Druck machen?

Herzlichen Dank und Gruss,

TR

Hallo!

Was kann der Angestellte jetzt tun?

Den AG darauf hinweisen, zur Not soll er bei der GKV oder beim Steuerberater nachfragen.

Welchen Hinweis könnte er dem AG geben?

Den auf das SGB V oder den obigen zur Kontaktaufnahme.

Wo könnte er Druck machen?

Beispielsweise mit einem Rechtsanwalt. Muss er denn Druck machen oder will er es mal auf dem sanften Weg versuchen?

Gruß
CM

ist jedoch als gesetzlich pflichtversichert gemeldet und kann
demnach nicht wechseln.

Das kann man bei der KK recht schnell ändern. Vorlage der Gehaltsdnachweise sollten reichen, um eine Kündigung der GKV zu ermöglichen.

Weiterhin angenommen, der AG (2-Mann Betrieb) kennt sich nicht
aus und weiss nicht, was er auf die Schnelle da veranlassen kann.

Ich weiß nicht, was der AG veranlassen soll ?

Was kann der Angestellte jetzt tun?

Direklt mit der KK sprechen, der Beweis über den falschen Status müßte sich in seiner Hand befinden.

Welchen Hinweis könnte er dem AG geben?

Den von oben, ich würde es selbst machen und den AG da raus halten.

Wo könnte er Druck machen?

Ich glaube kaum, dass Druck notwendig ist, wenn die Fakten eindeutig sind.

Hallo,
wenn ein 2-Mann-Betrieb einem Angestellten soviel Gehalt zahlen kann,
aber nicht in der Lage ist ein ordentliche Personalbuchhaltung
durchzuführen oder einen Steuerberater damit zu beauftragen dann
ist das schon sehr verwunderlich.
Ich muss daher auch davon ausgehen dass die entsprechenden Meldungen
zur Sozialversicherung entweder nicht oder falsch erstellt wurden.
Daher kann es auch der Krankenkasse nicht aufgefallen sein dass das
Einkommen des Betreffenden über der Krankenversicherungspflichtgrenze
lag.
Vielleicht wäre am Besten über die Krankenkasse bei der
Rentenversicherung eine Betriebsprüfung zu veranlassen damit der
Status des Arbeitnehmers ggf. auch rückwirkend geklärt werden
kann.
Selbst bei rückwirkender Feststellung der Krankenversicherungsfreiheit
kann es nur ggf. für die Zukunft einen Wechsel zur PKV geben.

Gruß

Czauderna