Hi,
mir ist ein interessanter Fall zu Ohren gekommen und ich diskutiere mit einigen Kommilitonen darüber.
Bei Amazon z.B. bestellt man u.a. per Lastschriftverfahren.
Was ist wenn nun der Kunde dies auch online eingewilligt, aber dummerweise bei Ankunft des Produktes (+der Rechnung) den Kaufbetrag direkt an den Verkäufer „nochmal“ überweist. Nun würde z.B. Amazon vertragsgemäß den Kunden auffordern den Kaufbetrag direkt an sie zu zahlen. Damit würde der Kunde also doppelt für ein Produkt zahlen.
Angenommen Amazon kriegt das Geld. Warum wäre der Kunde an sie verpflichtet zu zahlen? Als was fungiert Amazon zwischen den beiden Parteien (Käufer, Verkäufer)… als Stellvertreter?
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob der Kunde die überflüssige Zahlung (an den Verkäufer) zurück fordern könne wegen unberechtigter Bereicherung oder wäre das sogar so, dass der Verkäufer ja gar nicht erst verpflichtet wäre zurück zu zahlen, weil er nun nichts dafür kann, dass irgendwelche Menschen dummerweise an ihn Geld überweisen.
Das letztere ist interessant 
Liebe Grüße
Vegas