Fälschliche (Doppel-)Überweisung

Hi,

mir ist ein interessanter Fall zu Ohren gekommen und ich diskutiere mit einigen Kommilitonen darüber.

Bei Amazon z.B. bestellt man u.a. per Lastschriftverfahren.
Was ist wenn nun der Kunde dies auch online eingewilligt, aber dummerweise bei Ankunft des Produktes (+der Rechnung) den Kaufbetrag direkt an den Verkäufer „nochmal“ überweist. Nun würde z.B. Amazon vertragsgemäß den Kunden auffordern den Kaufbetrag direkt an sie zu zahlen. Damit würde der Kunde also doppelt für ein Produkt zahlen.

Angenommen Amazon kriegt das Geld. Warum wäre der Kunde an sie verpflichtet zu zahlen? Als was fungiert Amazon zwischen den beiden Parteien (Käufer, Verkäufer)… als Stellvertreter?

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob der Kunde die überflüssige Zahlung (an den Verkäufer) zurück fordern könne wegen unberechtigter Bereicherung oder wäre das sogar so, dass der Verkäufer ja gar nicht erst verpflichtet wäre zurück zu zahlen, weil er nun nichts dafür kann, dass irgendwelche Menschen dummerweise an ihn Geld überweisen.

Das letztere ist interessant :smile:

Liebe Grüße
Vegas

Die Frage die sich stellt ist: Zwischen welche Parteien entstehen welche Verträge/Verpflichtungen.

Ich sehe dass so(auch wenn es in der ich-Form ist, ist es rein fiktiv), wenn ich etwas bei Amazon bestelle wird ein Vertrag mit den drei Parteien Händler, Kunde, Amazon geschlossen.

In diesem Vertrag steht unter anderem:
Ich erhalte Ware vom Händler.
Ich habe Betrag x an Amazon zu zahlen, gefolgt von einigen Details.
Ich erhalte gewisse Garantien von Amazon.

Ich nehme an, dass Amazon den Betrag abzüglich einer gewissen Provision an den Händler sendet.

Wenn jetzt jemand abweichend von diesen Vertragsbedingungen an den falschen zahlt, naja, Arschkarte.

Hallo,

Wenn jetzt jemand abweichend von diesen Vertragsbedingungen an
den falschen zahlt, naja, Arschkarte.

Unsinn. Selbstverständlich hat er Anspruch darauf, das Geld zurück zu bekommen. Lies mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
Gruß
loderunner (ianal)

3 „Gefällt mir“