ich habe die letzten 3 Tage im Oktober auf Lohnsteuerkarte VI bei meinem neuen Arbeitgeber gearbeitet, das mein Vertrag bei meinem alten AG noch bis Ende Oktober ging. Ich habe die Lohnsteuerkarte I Anfang November an meinen neuen AG geschickt und habe sogar eine Bestätigung bekommen, dass die LStkarte bei ihnen angekommen ist. Jetzt habe ich gestern meine Gehaltsabrechnung für November bekommen (ich bekomme erst am 10. des Folgemonats mein Gehalt) und wurde wieder mit Lohnsteuerkarte VI abgerechnet.
Was kann ich tun? Ich will nicht erst das Geld erhalten, wenn ich meine Steuererklärung mache. Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass noch in diesem Monat zu korrigieren? Kann mir jemand helfen? Ich würde morgen dann in unserer Perso anrufen und wenn ich wüsste, was für Rechte ich habe wäre das sehr hilfreich:smile:
Du solltest auf jeden Fall die Abrechnung monieren.Wenn Du eine Bestätigung hast, dass Du die Lohnsteuer Karte mit Steuerklasse 1 vorgelegt hast, muss Dein Arbeitgeber die Abrechnung korrigieren
Hallo!
Wenn deinem neuen Arbeitgeber deine Lohnsteuerkarte Klasse eins vorliegt und du per 31.10. beim alten Arbeitgeber ausgeschieden bist, muss ab 01.11. auch nach Steuerklasse eins abgerechnet werden. Wahrscheinlich hat man vergessen, die Klasse im Lohnprogramm zu ändern.
Ich würde morgen mal dort anrufen und um Korrektur bitten. Und zwar vorab und nicht erst im Dezember.
Hallo Tamara,
da Du lle Angaben rechtzeitig eingereicht hast, ist es ein Fehler der Personalbateilung. Sag bei Deiner Personalabteilung Bescheid, dass Sie seiner Abrechnung neu berechnen.
Wenn dem Arbeitgeber keine LSt-Karte vorliegt, muss er nach Klasse VI abrechnen. Wenn er (auch nachträglich) die neue bekommt, kann er die Abrechnung natürlich korrigieren. Sie sollten einfach mit Ihrer Personalabteilung sprechen und darum bitten, die Abrechnung zu korrigieren.
Der AG hat ja kein Interesse daran, nach Klasse VI abzurechnen. Das kostet ihn genau das gleiche, nur dass er halt mehr ans Finanzamt überweist und weniger an Sie.
wenn Du die Steuerkarte rechtzeitig vor Abrechnung weitergeleiteet hast, dann muß mit der richtigen Klasse abgerechnet werden. Die müssen also eine Rückrechnung machen.
bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine korrigierte Lohnabrechnung für den Monat November. Natürlich muss die Abrechnung mit der vorgelegten Lohnsteuerkarte (Steuerklasse I) erfolgen.
an und für sich ist das für eine Personalabteilung kein großes Problem. Es wird einfach eine Korrekturabrechnung gemacht, da die Steuerkarte ja offensichtlich rechtzeitig genug vor der Abrechnung vorgelegen hat und dieser Fehler nicht bei Dir zu suchen ist. Ruf einfach an und bitte um Korrektur der Abrechnung. Verweigern dürfen sie Dir das nicht und wie gesagt - es ist kein großer Akt und Aufwand.
Hallo tami1911,
der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuermerkmale anzuwenden die auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt sind. Mit Beginn der Arbeitsaufnahme ist dem Arbeitgeber eine Steuerkarte vorzulegen, geschieht dies nicht, darf er die Steuerklasse 6 anwenden. Nachdem ihm die Steuerkarte vorgelegt wird, ist er verpflichtet die Steuerklasse bei der Berechnung zu ändern. Da deine Steuerkarte nun vorliegt, suss der Arbeitgeber diese auch für die Berechnung heranziehen.
Allerdings gibt es arbeitgeberseitig bestimmte Termine in der Lohnabrechnung. Nehmen wir mal an die Steuerkarte hat nicht bis ca. 20.11. vorgelegen, konnte der Arbeitgeber nicht mit der Steuerklasse 1 berechnen. Allerdings kann man sowas korrigieren. Du solltest in der Personalabteilung vorsprechen und um eine Änderung bitten.
Viel Erfolg. Deel
Hallo Tamara,
da Du sogar eine Bestätigung zum Eingang Deiner Lohnsteuerkarte bekommen hast, ist der AG verpflichtet danach abzurechnen. Wenn das Lohnbüro einen Fehler gemacht hat und die Lohnsteuerklasse nicht ändert, haben Sie wohl doppelte Arbeit.
Wobei der Aufwand bei einem AN eine Korrektur durchzuführen nicht viel Arbeit bedeutet. Heute machen die Programme fast alles alleine, ohne viel Aufwand. Da die LST VI aber viel Abzüge bedeuten, würde ich darauf bestehen eine Korrrektur durchzuführen.
LG
Hallo Tamara, der AG kann nicht nur, sondern muss dich auf die 1er Steuerklasse melden. Das geht natürlich rückwirkend. Die Tage an denen die Überschneidung mit dem alten bzw ersten AG ist die 6er schon korrekt! Jedoch nur für diese Paar Tage der Überschneidung. Also in der Perso-Abt anrufen u für den November eine „Berichtigte Lohnabrechnung“ machen lassen. Ohne Kompromisse! Die haben es auch verbockt. Nun sollen sie es eben wieder berichtigen. Alles okay dann. Schönen Weihnachtszeit wünscht Chi