Fälschung / Blender / Betrug ?

hallo Wissende,

Bei einer kürzlich abgeschlossenen EBAY Auktion wurde vermutlich ein Blender / Fälschung angeboten und verkauft.
Vor Erstattung einer Strafanzeige soll folgende Frage geklärt werden.

Kann man aus dieser Artikelbeschreibung ableiten dass es sich bei dem Artikel um ein Original handelt oder nicht.
(OVP ist die gebräuchliche Abkürzung für -originalverpackt- )

– SENSI von Giorgio Armani Eau de Parfum 50ml –
– Parfum ist Nagelneu und OVP –
– Neu, nie benutzt, OVP/ new, never used –

Meines Erachtens ist die Bezeichnung OVP dem Originalhersteller vorbehalten denn nur dieser kann eine Originalverpackung benutzen und somit wird der Ware eine Eigenschaft zugesichert die nicht den Tatsachen entspricht.
Die Beschreibung des Artikels – Neu/ nie benutzt-- ist augenscheinlich zutreffend
Kann bei dieser Sachlage von Betrug gesprochen werden ?

Danke schon mal im voraus für die Antworten

Gruss PM

PS
im Bewertungsprofil des Verkäufers (z.Zt. über 2800) tauchen in den letzten Tagen einige Beschwerden bzgl. ähnlicher Fälle auf, für diesen Fall leider zu spät.

Fälschung / Blender / Betrug -> Markenpiraterie
Hallo!
Ich denke, das mit dem OVP kannst du fast vernachlässigen, oder ist nur die Verpackung gefälscht?? Immerhin wurde der Markenname wahrscheinlich auch auf die Verpackung gedruckt, damit gibt es genau genommen schon eine Handhabe, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Marke „Armani“ sowie „Sensi“ nicht geschützt sind.

Grundsätzlich ist es für einen Laien nicht unbedingt einfach, herauszufinden, ob die gekaufte Ware ein Original oder Fake ist, meistens fällt es auf, wenn:

  • die Verpackung irgendwie billig wirkt (z. B. der Druck ist verschmiert, der Karton dünn und instabil),
  • nicht der übliche Qualitätsstandard eingehalten wird,
  • besonders bei Kleidung: z. B. der Herstellername auf Knöpfen fehlt,
  • die ganze Zusammenstellung nicht so „wertig“ wirkt.
    Das einfachste um herauszufinden, ob es ein Original ist oder nicht, ist immer noch der Vergleich zwischen einem eindeutigen Original und dem angezweifelten Artikel.

Fallst du dir sicher bist, kannst du dich hier über Markenrechtsverletzungen bzw. Markenpiraterie (und genau das könnte es in deinem Fall sein) informieren:

Hier gibt es die aktuelle EWG-Verordnung (gültig seit 01.07.2004):
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_19…

Das neue Markenpirateriegesetz (basierend auf o. g. EWG-Verordnung) und Gegenmaßnahmen des Zolls:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_un…

Hier findet man noch die eine oder andere Info, nicht nur zur Markenpiraterie:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/

Wenn es dann ein Fake ist, interessiert es in der Regel auch den Hersteller des Originals, sonst wende dich mal an das für dich zuständige Zollamt (die helfen bei solchen Problemen gerne!)

Ich hoffe diese Info hilft dir weiter.

Gruss,
Julia

Strafanzeigen kannst Du in Massen
fertigen, an die Polizei, die
Staatsanwaltschaft oder das Gericht
senden. Auch Anonym.

Allein deren Aufgabe ist es immer,
zu prüfen, ob gegen Strafrecht
verstossen ist.

Machst Du es anonym, bekommst Du
allerdings keine nachricht über das
Ermittlungsergebnis.

Die Staatsanwaltschaften „und deren Hilfsbeamte“
(Polizei, BGS, Ordnungsamt, Zoll pp.)
H a b e n Straftaten zu erforschen. Da steht
h a b e n ! Die müssen den Sachverhalt also
aufklären. Das kann nicht Deine Aufgabe sein.

hallo Wissende,

Bei einer kürzlich abgeschlossenen EBAY Auktion wurde
vermutlich ein Blender / Fälschung angeboten und verkauft.
Vor Erstattung einer Strafanzeige soll folgende Frage geklärt
werden.

Kann man aus dieser Artikelbeschreibung ableiten dass es sich
bei dem Artikel um ein Original handelt oder nicht.
(OVP ist die gebräuchliche Abkürzung für -originalverpackt- )

– SENSI von Giorgio Armani Eau de Parfum 50ml –
– Parfum ist Nagelneu und OVP –
– Neu, nie benutzt, OVP/ new, never used –

Meines Erachtens ist die Bezeichnung OVP dem
Originalhersteller vorbehalten denn nur dieser kann eine
Originalverpackung benutzen und somit wird der Ware eine
Eigenschaft zugesichert die nicht den Tatsachen entspricht.
Die Beschreibung des Artikels – Neu/ nie benutzt-- ist
augenscheinlich zutreffend
Kann bei dieser Sachlage von Betrug gesprochen werden ?

Danke schon mal im voraus für die Antworten

Gruss PM

PS
im Bewertungsprofil des Verkäufers (z.Zt. über 2800) tauchen
in den letzten Tagen einige Beschwerden bzgl. ähnlicher Fälle
auf, für diesen Fall leider zu spät.

Hi

Ich verwende OVP ( orig. Verpackung ) ,wenn diese noch vorhanden ist .Dabei soll es mich nicht stören ,ob der Artikel irgendwann sein Verpackungslayout geändert hat .

Ob es sich um dein benanntes Produkt um ein Plagiat handelt ,wirst du sicher besser wissen .Ahnen heißt dabei nicht unbedingt auch Recht haben .In solch einem Fall würde ich den Verkäufer anschreiben und nachfragen .Hat er eine nachvollziehbare Erklärung ,dann dürfte es doch gut sein .Wenn nicht ,kannst du rechtliche Schritte einleiten .

Gruß Nino

Hi Nino

Ich verwende OVP ( orig. Verpackung ) ,wenn diese noch
vorhanden ist .Dabei soll es mich nicht stören ,ob der Artikel
irgendwann sein Verpackungslayout geändert hat .

würde ich differenzieren zwischen OVP (tatsäcjhlich ungeöffnete Originalverpackung) und mit/in OVP (was das ungeöffnet nicht einschliesst).

HH

Strafanzeigen kannst Du in Massen
fertigen, an die Polizei, die
Staatsanwaltschaft oder das Gericht
senden. Auch Anonym.

Allein deren Aufgabe ist es immer,
zu prüfen, ob gegen Strafrecht
verstossen ist.

Machst Du es anonym, bekommst Du
allerdings keine nachricht über das
Ermittlungsergebnis.

Die Staatsanwaltschaften „und deren Hilfsbeamte“
(Polizei, BGS, Ordnungsamt, Zoll pp.)
H a b e n Straftaten zu erforschen. Da steht
h a b e n ! Die müssen den Sachverhalt also
aufklären. Das kann nicht Deine Aufgabe sein.

Nein, nur solange das Legalitätsprinzip einschlägig ist,
bei Bagatelldelikten gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. die Ordnungsbehörden machen im Zweifel NICHTS !

Hallo, eine Betrug ist es wenn der Verkäufer einen Vorsatz hat.
Ohne Vorsatz kein Betrug.
Die Frage steltl sich hier:
Wusste der Käufer das er kein Original verkauft.
Hat der Verkäufer eine Fälschung als Original angeboten.

Grüsse Christian.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Glück gehabt ----Fälschung / Blender / Betrug
hallo hallo,

nach meiner Ankündigung Strafanzeige wg. Betrugs verdacht zu erstatten hatte ich 3 Tage später meine Kohle zurück, insofern hatte ich Glück.

Ich bin der festen Überzeugung dass dem Verkäufer bewusst ist was er für einen Ramsch anbietet, verschiedene Bewertungen sprechen eine deutliche Sprache.
Ärgerlich und unverständlich bei der ganzen Geschichte ist für mich die Tatsache dass gewisse EBAY Käufer nicht den A… in der Hose haben eine negative,also rote Bewertung, abzugeben wenn sie betrogen wurden. Stattdessen bewerten sie mit dem -Icon- positiv,also grün und schreiben aber einen negativen Text. So kann man also mal locker auf die Schnauze fallen wenn man sich auf das -grüne- Bewertungsprofil verlässt ohne die Texte gelesen zu haben.(so wie ich)
Diese Praxis (grünes Icon,negativer Text) habe ich übrigens bei der Suche nach dem gleichen Artikel auch bei anderen Anbietern gesehen.
Das mal als Tipp von einem der nochmal davongekommen ist

Gruss PM