Hallo Wissende,
nehmen wir einmal an, man hätte auf eBay statt eines Originals eine Fälschung bekommen. Nein, nicht Rolex - Swatch!
Der Verkäufer behauptet, privat zu handeln, aber bei näherer Betrachtung ist es offenbar doch ein gewerblicher Händler, da er nur Uhren anbietet.
Wie kann man nun weiter vorgehen? Kann man auf Herausgabe der gekauften Swatch klagen? Oder lieber nur einen Umtausch verlangen? Interessiert sich Swatch dafür? Gehört einem die gekaufte Uhr überhaupt, oder kann sie beschlagnahmen werden, denn sie ist ja ein Plagiat?
Sollte man damit zur Polizei, oder nützt das nichts und man braucht gleich einen Rechtsanwalt?
Es wäre natürlich schön, diese Uhr im ORIGINAL zu bekommen, wie gekauft. Aber dieser Händler wird sie nicht haben. Eine Klage hätte also nur den Sinn, eventuelle Mehrkosten für eine Original-Swatch zu erhalten. … Zweite Wahl wäre es, den Kaufpreis in voller Höhe inkl. Versandkosten für die Rücksendung erstattet zu bekommen. Das sind knapp 50 Euro.
Bitte sagt doch mal, wie man da nun am besten vorgehen sollte.
Schöne Grüße
Petra