Fage zu Kunst und Recht

Hallo,
Ich versuche meine Frage noch anderes zu Formulieren. Ich brauche eine Erklärung auf, die Frage ob mein Ölbild ein als gebraucht oder neu verkaufen kann. Konkret, ich möchte einige meinen älteren Werken auf eine Auktion in Dänemark stellen. In AGB steht:
„ Bei Waren, die der Differenzbesteuerung (typisch gebrauchte Waren) unterliegen, wird ausschließlich die MwSt. auf Provisionen und Gebühren berechnet. Bei Waren, die den normalen MwSt.-Bestimmungen unterliegen (typisch Neuwaren), wird die MwSt. sowohl auf Zuschlag als auch auf Provisionen und Gebühren berechnet“

Mir wurde am Telefon gesagt das Kunstgegenstände, wie z.B. Gemälde als gebrauchte Ware zu sehen ist und es ist nicht typisch Neuware.

Ich möchte auf sehr wichtige Frage eine mögliche Erklärung haben. Ich weiß, dass möglicherweise es keine eindeutliche Antwort gibt’s.
Das Problem ist, dass einige Gegenstände nicht eindeutlich als neue oder gebrauchte Ware zu anordnen ist.
Alleine das Begriff „neu“, „alt“, „gebraucht“ usw., bei vielen Kunstgegenständen nicht relevant ist.
Normale Waren lassen aufgrund ihrer funktional-technischen Eigenschaften hinreichende Schlüsse auf den Wert des Konsum- oder Investitionsobjektes zu, Kunst nicht.
Vielleicht macht man soziologisch und ökonomisch ja schon den ersten Fehler, wenn man annimmt, dass es auf einem Markt überhaupt um Dinge geht?
Das geistliche Schaffung und bildende Kunst kann niemals als Ware bezeichnet werden. Alleine dass, wann z.B. ein Ölbild hand gemalt neu oder gebraucht ist.
Bilder werden in der Regel, nach Entstehung oft gelagert in Atelier, werden ausgestellt auf Vernissagen und Ausstellungen, bleiben oft hängen bei mir, dadurch bestehen zwangsläufig oft spuren (Staub, Kratzer, leichte Schaden und vieles mehr).
Dazu entsteht ein Bild nicht gleich, dass ist doch Ergebnis meinen langen Überlegungen und oft werden schon fast fertige Arbeiten noch paar mal überarbeitet oder ganz übermalt.
Bei Industriell hergestellten Produkten ist das alles sehr einfach, neue Waren in der Regel sind von Hersteller original verpackt mit sämtlichen Beizeteln, Garantie usw. aber das ist doch nicht möglich bei Kunst wie Malerei, Bildhauerei, Skulpturen, Installationen allen anderen künstlerischen Ausdruckformen.
Ich möchte wissen ob andere Kunst-Liebhaber, Künstler etwas dazu sagen können.
Seit einigen Jahren haben alle EU-Staaten eine Regelung zum Weiterverkaufrecht. Doch unterschiedliche nationale Regelungen sorgen weiter für Streit.
Viele Künstler versuchen ihre Werke immer öfter auf dem europäischen Kunstmark zu verkaufen und stoßen auf viele ungeklärte Fragen.
Viele Kunstbegriffe im vergleich zu Rechtsbegriffen sorgen immer für kontroverse Diskussionen.
Kunst und Recht scheinen sich diametral gegenüber zu stehen.
Auf kaum einem anderen Gebiet ist er so gefragt und so wenig standardisierbar wie in der Kunst.
Immer stärker greift die neue postindustrielle Gesell¬schaft auf Marktordnungsrecht.
Die immer größere Massenproduktion und Kommerzialisierung führt zu Konflikten mit kreativen Künstlern.
Die Subjektive, individuelle, persönliche in Ausdruck gebrachte Ideen in der Form von Kunstwerken und dadurch unser menschlichen Kulturgut für immer dokumentieren werden oft zu einfache Handels-Ware degradiert.
Vielleicht macht man soziologisch und ökonomisch ja schon den ersten Fehler, wenn man annimmt, dass es auf einem Markt überhaupt um Dinge geht? Immerhin könnte es ja sein, dass das, wofür Preise verlangt und bezahlt werden, bloß bestimmte Eigenschaften der jeweiligen Dinge sind?
Unsere Rechtsysteme versuchen immer wieder gesellschaftliche Ordnung durch Grenzen und rechtliche Normensystems zu standardisieren.
Ist aber höchst fraglich wie zum Beispiel Gegenwartskunst lässt sich regulieren und damit noch als Kunst seine eigene Identität behält.
Diese Entwicklung hat ernormen Einfluss auf den Künstler und auch Einfluss auf den Umgang mit dem Kunstwerk und natürlich auch gegenüber, den rechtlichen Normensystemen.
Der allgemeine Kunstmarkt wird zunehmend überschüttet mit Massenwaren industriell hergestellt und die Waren werden Weltweit angeboten. Diese Entwicklung macht den freischaffenden Künstlern enorme Konkurrenz aber es schafft auch große Herausforderung. Ich versuche auf diesem Forum mein Problem darzustellen und Meinungen, Tipps und Antworten von Gemeinschaft zu bekommen.
Grüße Kunstmalerin

Bitte frage entweder einen Steuerberater in Deinem Heimatland oder den Auktionsanbieter nach einer eindeutigen Antwort, wie Du Dich dort einzutragen hast.

Viele Grüße
Christian

Hallo,
ich kann sie sehr gut nachvollziehen, daß Sie über die Bezeichnung „neue Ware-alte Ware“ verärgert sind.Aber diese Bezeichnungen dienen nur der MwSt technischen Defferenzierung für das Finanzamt,weil das MwSt Berechnungen sind kompliziert und gibt es mehr Arten von MwSt.Deshalb mussten die Steuerbüro-kraten für Einfachheit die Waren in Kategorieen aufteilen, damit sie steuerlich verschiedenen Sätze besteuert werden.Die MwSt für einen alten Toster ist gleich hoch wie für das Gemälde von Van Goch, aber das bedeutet kenes Falls eine Degradierung von dem Gemälde auf die Stufe eines Toasters.Ich glaube für die gebraucht Waren liegt die MwSt bei 7% sonst bei 19% für neue Waren.
Ich hoffe,daß Sie bei der Auktion gute reise für Ihre Gemälde erzielen.
Gruß
A.Sherzai