Hallo zoomi,
- Wie begündet man die Kosten für Meistertitel im
Eigenkapital?
Wenn Du Dich nicht sehr weit von Bilanzierungsgrundsätzen des HGB entfernen willst (was grundsätzlich möglich wäre, aber ausführlich erläutert werden müsste und auf diese Weise mit einem sehr unguten Geschmäckle verbunden wäre), kannst Du bloß Dinge aktivieren, für die jemand anders Geld bezahlen würde. Da der Meistertitel glücklicherweise nicht handelbar ist, keine Aktivierung.
- Wie bekommt man maschinen udn Software die man als
Oriiginal bzw als Teil in der Hand hat und über 475 Euro
liegen ohne Rechnung in den Buisnesplan?
Der Businessplan muss keine 1:1-Wiedergabe einer GuV nach HGB-Grundsätzen sein. Unabhängig davon: Wenn die Dinge aus dem Privatvermögen in das zu gründende Unternehmen eingelegt werden, kann man dieses grundsätzlich auch ohne Rechnung „von früher“ machen. Einlage erfolgt zum Verkehrswert = was jemand anders dafür bezahlen würde, in dem aktuellen Zustand der Dinge. Abschreibung nach erwarteter Restnutzungsdauer.
Sagen wir das Simatic S7 Packet (Habe ich einmal als
Privatperson geschenkt bekommen von Siemens) mit Wert 4800
Euro soll nun die Lizenz in das Eigenkapital fliessen.
Buchungssatz wäre - vorausgesetzt, die Lizenz hat für das Unternehmen einen Wert und ist nicht auf nichtgewerbliche Nutzung beschränkt - „Immaterielle Wirtschaftsgüter an Eigenkapital“.
Oder die Grosse Neuwertige Hilti Te 72 oder 74, die ich mal
vor Jahren über Ebay gekauft habe und keien Rechnung da ist
soll nun einfliessen.
Gleiche Geschichte. In diesem Fall täte ich als Bewertungshilfe den Preis von damals herannehmen, vermindert um die Beträge, die sich bei einer linearen Abschreibung auf die gesamte Nutzungsdauer ergeben würden. Zu diesem Buchwert dann in der Eröffnungsbilanz ausweisen.
- Wenn ich ein gebrauchten Bus als 2. Firmenfahrzeug,
Kaufpreis 8000 Euro kaufe. Den kann ich auf 3 mal dann
abschrieben? 33% ?
Denke, der ist mehr als zwei Jahre alt. Dann sind drei Jahre Restnutzungsdauer nicht zu kurz.
Bei der Bewertung von eingelegten Wirtschaftsgütern zwei Dinge beachten: (1) Vorsichtsprinzip „Der Kaufmann darf sich niemals nicht reicher machen, als er ist“ und (2) betreffend Bewertung mit Blick auf künftige Verwertungsmöglichkeiten: „Hoffnung ist der Tod des Kaufmanns“.
Unabhängig von Planrechnungen: Wenn in einem Aufwasch mit der Planrechnung auch eine Eröffnungsbilanz erstellt werden soll, die später Grundlage für Bilanzierung und Buchführung ist, besonders aufpassen bei der Einlage von Gegenständen aus dem Privatvermögen, wenn es sich um die Sachgründung einer (Einmann-?)GmbH dreht. Wegen nominal unzutreffend hoch ausgewiesener Werte der eingelegten Gegenstände missglückte Sachgründung kann später steuerlich und haftungstechnisch durchaus unangenehm werden.
- Wie ist das mit der Miete der Räumlichkeiten? Da ist doch
Mehrwertsteuer dabei.
Ist sie das? Bei gewerblichen Mietverträgen gibt es beides. Es kommt darauf an, ob der Vermieter zur Regelbesteuerung optiert hat. Wenn er das nicht getan hat, ist die Vermietung erstmal USt-frei wie bei Wohnungen auch.
Wie und wo schreibe ich sie raus?
Oder schreibe ich einfach (enthaltene Merhwertsteuer: xx,xx
Euro) ?
Das kommt jetzt drauf an, ob die USt überhaupt einen nennenswerten Einfluss auf die Liquiditätsplanung hat. Das hat sie bloß, wenn zu Beginn der Tätigkeit richtig dick investiert wird und wenn die angeschafften Dinge eher lange Nutzungsdauern haben.
Sonst täte ich schlicht netto rechnen, so wie Du auch die Preise kalkulieren wirst, wenn Du nicht grad für private Endverbraucher tätig wirst.
Auf diese Weise gewöhnst Du Dich auch schon an Denken, Reden und Verhandeln in Netto-Entgelten. Und die Darstellung der ganzen Kiste wird auch klarer.
Aber bekommen die da nicht das breite Grinsen wenn ich ganz
knapp unter den 50000 Euro bleiben will?
Als ich vor Jahren (gabs damals für KfW-Kredite) ab und zu Planrechnungen aus den Angaben der Gründer destilliert habe, lösten so hohe Erwartungen für das erste Jahr immer alle Alarmglocken aus: Wo sind die Risiken, an die der nicht gedacht hat? Wo nimmt er seine Aufträge her? Wo ist der Haken, den er nicht sieht, so dass er als Unternehmer von Anfang an mehr verdienen will als jetzt?
Unabhängig davon, was Gutachter etc. davon halten, bin ich dafür, dass Du die Kiste erstmal selber noch mal gaaanz kritisch in die Hand nimmst: Sind die Erwartungen zu hoch? Wie siehts aus mit Risiken, Haftung, Gewährleistung etc. (die sich zwar grundsätzlich nur auf den Ertrag auswirken und nicht auf den Cash flow, was aber schon ganz anders aussehen kann, wenn mit echten oder gesuchten Begründungen Einbehalte vorgenommen werden, Zahlungen verweigert oder hinausgeschoben werden etc. - Du weißt, wie viele Mittelständler nicht nur von Mehdorns Projektfritzen in die Pleite gefahren wurden). Zahlen die Auftraggeber im Ziel, kommt das Geld wirklich rein, werden die Aufträge vorbehaltlos abgenommen? Besonders wenn Du von Anfang an mit Fremd-AK arbeitest, geht das Geld für die Leute weg, egal ob etwas dafür reingekommen ist, oder ob es erst ein halbes Jahr später oder gar nicht kommen wird.
Ohne die Einzelheiten zu kennen und beurteilen zu können, käme mir die Hälfte der angegebenen Zahl unmittelbar glaubwürdiger vor.
Schöne Grüße
MM