Faherflucht bei völlig belanglosem Schaden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gelesen, dass wenn es zu einem Zusammenstoß (natürlich nur sehr langsam) kommt und der Schaden unter 20-25€ liegt, ist dies nicht als Unfall o.ä. zu werten, sondern als völlig belangloser Schaden.
Nun ist meine Frage, wie ich das in diesem Moment feststellen kann und was ist, wenn ich dann weg fahre, in der Annahme es seien nur 20-25€ Schaden, aber es stellt sich heraus, dass er höher ist.
mfg
micha

Hallo,

ich habe gelesen, dass wenn es zu einem Zusammenstoß
(natürlich nur sehr langsam) kommt und der Schaden unter
20-25€ liegt, ist dies nicht als Unfall o.ä. zu werten,
sondern als völlig belangloser Schaden.

Ob das so richtig ist, wage ich zu bezweifeln, gehe aber mal davon aus, daß dem so ist.

Nun ist meine Frage, wie ich das in diesem Moment feststellen
kann und was ist, wenn ich dann weg fahre, in der Annahme es
seien nur 20-25€ Schaden, aber es stellt sich heraus, dass er
höher ist.

Das kannst du als Laie gar nicht feststellen. Als Beispiel nehme ich mal eine Stoßstange. Wenn du draufknallst, federt die ja zurück. Es kann also vorkommen, daß man von Außen noch nicht einmal einen Kratzer oder ähnliches bemerkt, die Stoßstange aber von innen gebrochen ist. Dann muß die Stoßstange getauscht werden und die kostet garantiert mehr als 25€. Das Einzigste, was in etwa 25€ kostet, ist m.W. ein Autokennzeichen, allerdings nur das Kennzeichen, ohne die Zusatzkosten für TÜV/AU-Plakette und Ortsstempel.

Gruß
Sticky

Hallo,

Ob das so richtig ist, wage ich zu bezweifeln, gehe aber mal
davon aus, daß dem so ist.

http://www.stvkr.de/Strafrecht/delikte-142.htm

Das kannst du als Laie gar nicht feststellen. Als Beispiel
nehme ich mal eine Stoßstange. Wenn du draufknallst, federt
die ja zurück. Es kann also vorkommen, daß man von Außen noch
nicht einmal einen Kratzer oder ähnliches bemerkt, die
Stoßstange aber von innen gebrochen ist. Dann muß die
Stoßstange getauscht werden und die kostet garantiert mehr als
25€. Das Einzigste, was in etwa 25€ kostet, ist m.W. ein
Autokennzeichen, allerdings nur das Kennzeichen, ohne die
Zusatzkosten für TÜV/AU-Plakette und Ortsstempel.

Stimmt. Ein sichtbarer Schaden ist in der Regel immer hoch genug um die Vorraussetzungen für ein Fahrerflucht zu ermöglichen.
Und beim unsichbaren… ja da weiss der Fahrer oft gar nicht dass er nen Unfall hatte.

Gruss Ivo

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gelesen, dass wenn es zu einem Zusammenstoß
(natürlich nur sehr langsam) kommt und der Schaden unter
20-25€ liegt, ist dies nicht als Unfall o.ä. zu werten,
sondern als völlig belangloser Schaden.

Richtig:

Ein VU liegt grundsätzlich erst bei einem Schaden ab ca. 25€ vor (LG Gießen NZV1997, 364)

Nun ist meine Frage, wie ich das in diesem Moment feststellen
kann und was ist, wenn ich dann weg fahre, in der Annahme es
seien nur 20-25€ Schaden, aber es stellt sich heraus, dass er
höher ist.

Dann waerst Du am A… Die sicherste Methode ist die Polizei zu holen und die Sache aufnehmen zu lassen…

DM

Hi Micha,

im Prinzip kannst davon ausgehen, das, wenn du einen Schaden siehst, du auch über den 25,- Euro liegst. Ich persönlich wüsste jedenfalls kein sichtbares Teil am PKW, welches weniger wie 25 Euro kosten würde. Wenn man dann davon ausgeht, das da ja auch noch der Mechaniker dazu kommt, welcher das Teil (und sei es nur eine Zierleiste) austauschen muß liegst du eigentlich immer über 25,- Euro.

Grüßle
Frank K.

Ein VU liegt grundsätzlich erst bei einem Schaden ab ca. 25€
vor (LG Gießen NZV1997, 364)

Genau… ein LG entscheidet darüber was grundsätzlich gilt. Schön wärs.

Viel richtiger ist, dass die meisten Gerichte dies so sehen und deswegen nicht REGELMÄSSIG von einer Unfallflucht ausgehen.

Tatsächlicht steht aber in keinem Gesetz etwas darüber und es gibt auch kein Grundsatzurteil.

Gruss Ivo

Ein VU liegt grundsätzlich erst bei einem Schaden ab ca. 25€
vor (LG Gießen NZV1997, 364)

Genau… ein LG entscheidet darüber was grundsätzlich gilt.
Schön wärs.

Noe aber de BGH und der entschied:

Die Rechtsprechung im Strafrecht versteht unter einem Verkehrsunfall jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, das einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.07.1972, Aktenzeichen: 4 StR 287/72, nachzulesen in: BGHSt 24, Seite 383).

Und die meisten Gerichte sehen die granze nun mal bei 25 Euro.

Viel richtiger ist, dass die meisten Gerichte dies so sehen
und deswegen nicht REGELMÄSSIG von einer Unfallflucht
ausgehen.

Ganz toll erkannt. Und in wiefern hast Du uns jetzt etwas neues mitgeteilt?

Tatsächlicht steht aber in keinem Gesetz etwas darüber und es
gibt auch kein Grundsatzurteil.

Siehe oben…

DM

Die Frage gebe ich gerne zurück. Du hast den Link zuvor offensichtlich nicht gelesen gehabt.

Genau… ein LG entscheidet darüber was grundsätzlich gilt.
Schön wärs.

Noe aber de BGH und der entschied:

Nö, auch BGH-Urteile binden nur die Parteien und haben keine Allgemeingültigkeit. Sie werden lediglich deswegen besonders berücksichtigt, weil im Zweifel eine Revision bis zum BGH stattfinden kann.

Levay

Wie dir schon gesagt wurde, kannst du in der Regel davon ausgehen, dass der Schaden höher ist. Mit „in der Regel“ meine ich „praktisch immer“. Bei einem Unfall zu spekulieren, ob denn vielleicht der Schaden unter 25 Euro liegen könnte, ist absolut nicht zu empfehlen. Auch wird es nichts bringen, im Nachhinein so zu tun, als habe man nicht gewusst, dass der Schaden doch 100 Euro beträgt. Die Bagatellgrenze dient nicht solchen Spielchen. Das ändert allerdings nichts daran, dass theoretisch bei einer solchen Fehleinschätzung des Schadens ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum vorliegen könnte, der die Strafbarkeit verhindert, § 16 StGB.

Levay

Genau… ein LG entscheidet darüber was grundsätzlich gilt.
Schön wärs.

Noe aber de BGH und der entschied:

Nö, auch BGH-Urteile binden nur die Parteien und haben keine
Allgemeingültigkeit. Sie werden lediglich deswegen besonders
berücksichtigt, weil im Zweifel eine Revision bis zum BGH
stattfinden kann.

Ich weiss zwar nicht warum jetzt jeder noch seinen Senf dazu geben muss, denn aus meinem statement ging hervor, dass

  1. die schadensgrenze grundsaetzlich bei 25 Euro gesehen wird,
  2. Man lieber die Polizei holen sollte um auf der sicheren seite zu sein,

Alles was ihr dazu geschrieben habt aendert an diesen tatsachen nichts…Aber bitte schoen…

DM

Selbst wenn Du straffrei rauskommen würdest wegen dem vorsatzausschließendem Grunde, was hindert Dich denn, vor Ort zu bleiben und die Angelegenheit mit dem Fahrer des betreffenden Fahrzeuges zu klären?
Da gibt es nur Alkohol oder keinen Lappen oder keine Versicherung mehr fürs eigene Auto.
Derjenige will auch keinen Schaden von 20Euro selbst bezahlen.