Darum habe ich ja auch von Anfang an betont, dass es wohl kein
praxisnahes Beispiel für eine fahrlässige Beleidigung gibt.
Ok, vielleicht ist mir auch nur zu warm heute. So what.
Wollte Dir weder auf den Schlipps latschen noch Deine Fachkenntnisse, die ich durchaus schätze, absprechen.
Ich geh mich jetzt abkühlen
Ich will nichts herabwürdigen, aber den letzten Satz mit einem
Beispiel aus einem Film fand ich doch schon etwas an den
Haaren herbeigezogen.
Das ist der Grund, warum Juristen an sich grundsätzlich nicht mit Beispielen arbeiten, da nicht eine theoretische Situation, sondern immer nur die dahinter liegenden Rechtsgrundsätze das eigentlich Entscheidende sind. Sie diskutieren daher rein abstrakt, eben so, wie Recht an sich ist ist, bevor man es auf konkrete Situationen anwendet.
Laien arbeiten überwiegend mit Beispielen, Juristen benutzen sie gezwungener Maßen nur, da dogmatische Prinzipien erfahrungsgemäß oftmals nicht anders darzustellen sind. Sie sollen aber nicht überzeugen, dass die dann aufgeführte Situation wahrscheinlich sei oder nicht, sondern, wie sich das eigentlich gemeinte Rechtsprinzip in der Wirklichkeit manifestieren kann. Das macht es für Nichtjuristen verständlicher.
Eine fahrlässige Beleidigung ist recht schwer zu
konstruieren, aber denkbar. Sie wäre in jedem Fall straffrei.
nennt man im Rheinland einen Zeitgenossen einen ‚Jeck‘, dann ist das keine Beleidigung, sondern eher eine flappsige, halbernste Bezeichnung für einen (manchmal) sonderbaren Menschen.
Nenn nun ein, der Rheinischen Sprache nicht ausreichend kundiger Mensch seinen Gegenüber einen ‚Halve Jeck‘ (halber Jeck), weil er meint, daß dies eine noch mehr flappsige Bezeichnung sei, oder meint, daß dies eine abgeschwächte Form sei, dann ist dies durchaus eine Beleidigung, wenn auch eine fahrlässige