Hallo zusammen,
Ist diese Beleidigung"Du bist ja nicht ganz echt" Fahrlässig oder Vorsätzlich?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Antworten,
Mario
Hallo zusammen,
Ist diese Beleidigung"Du bist ja nicht ganz echt" Fahrlässig oder Vorsätzlich?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Antworten,
Mario
Weder noch.
Die Begriffe sind mir nicht bekannt.Man könnte fragen ob das überhaupt eine Beleidigung ist.
Grüße
Moin,
mir wäre nicht bekannt, das eine Beleidigung überhaupt fahrlässig oder vorsätzlich sein kann. Entweder es ist eine Beleidigung oder nicht.
Gruss Jakob
mir wäre nicht bekannt, das eine Beleidigung überhaupt
fahrlässig oder vorsätzlich sein kann.
Dass eine Beleidigung vorsätzlich begangen werden kann, ist klar. Nur darum kann sie übrigens auch strafbar sein (§§ 15 f. StGB). Eine fahrlässige Beleidigung ist recht schwer zu konstruieren, aber denkbar. Sie wäre in jedem Fall straffrei.
Entweder es ist eine
Beleidigung oder nicht.
Ein Totschlag ist auch ein Totschlag, und trotzdem kann er vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden, wie es auch möglich ist, dass der Täter weder vorsätzlich noch fahrlässig handelt.
Huhu,
Entweder es ist eine
Beleidigung oder nicht.Ein Totschlag ist auch ein Totschlag, und trotzdem kann er
vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden
Ja, aber bei der Tötung ist das Fahrlässigkeitsdelikt (§ 222 StGB) auch gesetzlich normiert. Bei der Beleidigung nicht 
Daher - aber das sagst Du ja selbst
- ist eine fahrlässige (
) Beleidigung nicht strafbar, vgl. auch Art. 103 II GG; § 1 StGB.
Eine fahrlässige Beleidigung ist recht schwer zu
konstruieren, aber denkbar. Sie wäre in jedem Fall straffrei.
Ich frage mich allerdings, wie man jemanden fahrlässig beleidigen könnte *g* Vielleicht wenn einem etwas raus rutscht, was man aber nicht so meint?! - Oder eine abfällige Bewegung aus der „Rage“ heraus macht?! ^^ Hat darüber vielleicht sogar mal jemand dissertiert? *g*
Gruß und einen schönen sonnigen Sonntag wünscht
Flo 
Ja, aber bei der Tötung ist das Fahrlässigkeitsdelikt (§ 222
StGB) auch gesetzlich normiert. Bei der Beleidigung nicht
Daher - aber das sagst Du ja selbst- ist eine fahrlässige
() Beleidigung nicht strafbar, vgl. auch Art. 103 II GG; §
1 StGB.
IMHO wäre hier § 16 StGB die richtige Norm. Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB sagen lediglich, dass eine Tat ausdrücklich unter Strafe stehen muss in dem Moment, da sie begangen wird, andernfalls sie nicht bestraft werden kann. Ob die Tat unter Strafe steht oder nicht, ist eine vorgelagerte Frage, und hier gibt § 16 StGB Auskunft.
Ich frage mich allerdings, wie man jemanden fahrlässig
beleidigen könnte *g* Vielleicht wenn einem etwas raus
rutscht, was man aber nicht so meint?! - Oder eine abfällige
Bewegung aus der „Rage“ heraus macht?! ^^ Hat darüber
vielleicht sogar mal jemand dissertiert? *g*
Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung. Wie ich ja schon sagte, ist eine fahrlässige Beleidigung schwer vorstellbar. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es sie gibt. In dem Film Abbitte kann man lernen, wie ein Text, der niemals nach außen dringen sollte, doch nach außen dringen kann. In diesem Fall zwar jedenfalls nach heutigen Maßstäben ohne beleidigenden Charakter, aber wenn auf dem Blatt Papier nun Beleidigungen gestanden hätten…
Moin,
Ja, aber bei der Tötung ist das Fahrlässigkeitsdelikt (§ 222
StGB) auch gesetzlich normiert. Bei der Beleidigung nicht
Genau so sehe ich das auch.
Eine fahrlässige Beleidigung ist recht schwer zu
konstruieren, aber denkbar. Sie wäre in jedem Fall straffrei.Ich frage mich allerdings, wie man jemanden fahrlässig
beleidigen könnte *g* Vielleicht wenn einem etwas raus
rutscht, was man aber nicht so meint?! - Oder eine abfällige
Bewegung aus der „Rage“ heraus macht?! ^^ Hat darüber
vielleicht sogar mal jemand dissertiert? *g*
Hmm, spontan würde mir als Beispiel für eine fahrlässige Beleidigung nur das Tourette-Syndrom einfallen 
Ebenso noch einen sonnigen Sonntag.
Gruss Jakob
Ja, aber bei der Tötung ist das Fahrlässigkeitsdelikt (§ 222
StGB) auch gesetzlich normiert. Bei der Beleidigung nicht
Genau so sehe ich das auch.
Falls du denkst, ich würde das anders sehen, hast du mich falsch verstanden. Allerdings ist das hier überhaupt nicht die Antwort auf die Frage.
Hmm, spontan würde mir als Beispiel für eine fahrlässige
Beleidigung nur das Tourette-Syndrom einfallen
IMHO wäre hier § 16 StGB die richtige Norm. Art. 103 Abs. 2 GG
und § 1 StGB sagen lediglich, dass eine Tat ausdrücklich unter
Strafe stehen muss in dem Moment, da sie begangen wird,
andernfalls sie nicht bestraft werden kann. Ob die Tat unter
Strafe steht oder nicht, ist eine vorgelagerte Frage, und hier
gibt § 16 StGB Auskunft.
Ähem, demnach hältst Du es für Möglich, das jemand den Tatbestand der Beleidigung nicht kennt?
Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung. Wie
ich ja schon sagte, ist eine fahrlässige Beleidigung schwer
vorstellbar.
Beleidigung ist eine Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es sie gibt.
In dem Film Abbitte kann man lernen, wie ein Text, der niemals
nach außen dringen sollte, doch nach außen dringen kann. In
diesem Fall zwar jedenfalls nach heutigen Maßstäben ohne
beleidigenden Charakter, aber wenn auf dem Blatt Papier nun
Beleidigungen gestanden hätten…
Die Frage ist doch, ob ich meinem Gegenüber die Ehrverletzung kund tue. Wenn ich hier auf einen Schmierzettel 100 x aufschreibe „Herr Müller ist ein A…“, dann erfüllt das sicher nicht den Tatbestand der Beleidigung.
Wenn der Zettel dann an die Öffentlichkeit gelangt, dann ist es meiner Ansicht nach immernoch keine Beleidigung, denn die Veröffentlichung war ja nicht willentlich.
Irgendwie doch sehr konstruiert, Deine Argumentation.
Gruss Jakob
Dann haben wir aneinander vorbeigeredet, sorry.
Gruss Jakob
Ähem, demnach hältst Du es für Möglich, das jemand den
Tatbestand der Beleidigung nicht kennt?
Ja, sicher halte ich das für möglich. Das hat allerdings rein gar nichts mit meinem Posting zu tun. § 16 StGB bezieht sich auf die Tatbestandsmerkmale und nicht auf den (Gesetzes-)Tatbestand, für den bekanntlich § 17 gilt.
Die Frage ist doch, ob ich meinem Gegenüber die Ehrverletzung
kund tue. Wenn ich hier auf einen Schmierzettel 100 x
aufschreibe „Herr Müller ist ein A…“, dann erfüllt das
sicher nicht den Tatbestand der Beleidigung.
Wenn der Zettel dann an die Öffentlichkeit gelangt, dann ist
es meiner Ansicht nach immernoch keine Beleidigung, denn die
Veröffentlichung war ja nicht willentlich.
Oh mann! Es geht doch hier gerade um Fahrlässigkeit!
Irgendwie doch sehr konstruiert, Deine Argumentation.
Vielleicht. Aber dein Problem liegt eher darin, dass du meinen Ausführungen nicht folgen kannst und dir nicht einmal darüber im Klaren bist, dass du hier eher freihändig von Dingen schreibst, über die du im Grunde nichts weißt.
PS
Entweder es ist eine
Beleidigung oder nicht.
Ein Totschlag ist auch ein Totschlag, und trotzdem kann er
vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden
Ja, aber bei der Tötung ist das Fahrlässigkeitsdelikt (§ 222
StGB) auch gesetzlich normiert.
Sorry, ich dachte, aus dem Zusammenhang würde sich ergeben, was ich sagen will. Da habe ich mich geirrt. Es geht hier um die Aussage, dass etwas eine Beleidigung sei oder nicht. Das sagt über den subjektiven Tatbestand nichts aus. Und darum habe ich das Totschlag-Beispiel gebracht. Dein Einwand hat damit nichts zu tun.
Ähem, demnach hältst Du es für Möglich, das jemand den
Tatbestand der Beleidigung nicht kennt?
Ich denke er meinte § 15
Aber ich wollte hier nun auch keinen Streit heraufbeschwören!!! 
Genau genommen fand ich nur die (objektive!!) Idee, eine fahrlässige Beleidigung zu konstruieren… interessant!
Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung.
Beleidigung ist eine Verletzung der persönlichen Ehre eines
anderen.
… durch Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung 
Ich ziehe mich mal wieder zurück. Sollte ich - und es macht den Eindruck - jemandem auf den Schlips getreten sein, dann: SORRY!!! 
Gruß Flo
Ich denke er meinte § 15
Aber ich wollte hier nun auch
keinen Streit heraufbeschwören!!!
Ich meinte § 16.
Irgendwie doch sehr konstruiert, Deine Argumentation.
Es ist das Wesen der juristischen Dogmatik, dass sie eine Konstruktion ist. Wer deren Anwendung mit dem Verweis eben hierauf herabwürdigen möchte, zeigt lediglich, dass er sie nicht verstanden hat.
Es ist das Wesen der juristischen Dogmatik, dass sie eine
Konstruktion ist. Wer deren Anwendung mit dem Verweis eben
hierauf herabwürdigen möchte, zeigt lediglich, dass er sie
nicht verstanden hat.
Ich will nichts herabwürdigen, aber den letzten Satz mit einem Beispiel aus einem Film fand ich doch schon etwas an den Haaren herbeigezogen.
Hi,
Irgendwie doch sehr konstruiert, Deine Argumentation.
Vielleicht. Aber dein Problem liegt eher darin, dass du meinen
Ausführungen nicht folgen kannst und dir nicht einmal darüber
im Klaren bist, dass du hier eher freihändig von Dingen
schreibst, über die du im Grunde nichts weißt.
Das ist ja aber ein tolles Argument und wer Deinen Ausführungen nicht folgen kann weiss also nichts. Könnte nicht vielleicht an Deinen Ausführungen liegen? 
So wie ich Deine übrigen Postings einschätze ist so eine Äusserung weit unter Deinem Niveau.
Egal. Grundsätzlich finde ich die Konstruktion, ob es eine fahrlässige Beleidigung geben könnte auch interessant. Nur muss ich deshalb Deiner Argumentation ja nicht unbedingt folgen, oder?
Sofern es eine fahrlässige Beleidigung gäbe, so wäre sie wohl nicht strafbar (?).
Gruss Jakob
Vielleicht. Aber dein Problem liegt eher darin, dass du meinen
Ausführungen nicht folgen kannst und dir nicht einmal darüber
im Klaren bist, dass du hier eher freihändig von Dingen
schreibst, über die du im Grunde nichts weißt.
Das ist ja aber ein tolles Argument
Wofür oder wogegen könnte das ein Argument sein?
und wer Deinen
Ausführungen nicht folgen kann weiss also nichts.
Das habe ich weder gemeint noch gesagt. Ich habe gesagt, dass du meinen Ausführungen nicht folgen kannst und dass du über Dinge schreibst, von denen du nichts verstehst. Ich habe nicht gesagt, dass das eine das andere zwingend zur Folge hat.
Könnte nicht
vielleicht an Deinen Ausführungen liegen?
Das kann sein, ja.
So wie ich Deine übrigen Postings einschätze ist so eine
Äusserung weit unter Deinem Niveau.
Ach, weißte, mit dem Niveau ist das immer so eine Sache. Ich kann auch billig.
Egal. Grundsätzlich finde ich die Konstruktion, ob es eine
fahrlässige Beleidigung geben könnte auch interessant. Nur
muss ich deshalb Deiner Argumentation ja nicht unbedingt
folgen, oder?
Musst du nicht. Verlange ich auch nicht.
Sofern es eine fahrlässige Beleidigung gäbe, so wäre sie wohl
nicht strafbar (?).
Richtig.
Darum habe ich ja auch von Anfang an betont, dass es wohl kein praxisnahes Beispiel für eine fahrlässige Beleidigung gibt.