Fahndungsergebnisse per Telefon?

Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu einem Ablauf einer Anzeige gegen „Unbekannt“
Eine Bekannte hatte im letzen Jahr im Mai eine Anzeige gegen „Unbekannt“erstattet, aufgrund von anonymen Drohnachrichten über Instagram. Die Ergebnisse der Anzeige wurden ihr angeblich telefonisch durchgegeben. Es wurden wohl Personen ausfindig gemacht, die von der Polizei die Option bekommen haben, sich persönlich beim Opfer zu entschuldigen oder eine Strafanzeige bekommen. Ist das ein gängiger Vorgang, dass die Polizei die Ergebnisse ausschließlich telefonisch mitteilt? Angeblich hatte sie zu der Anzeige nämlich nie Schriftverkehr bekommen, da alles über Telefonate lief.

Hallo,

meine persönliche Erfahrung ist zumindest eine andere. Habe in meinem Leben bisher drei Anzeigen aufgegeben (alle Diebstahl).

Von zweien habe ich nie etwas gehört. Zur dritten habe ich einen Brief bekommen, in dem immerhin der Name eines Verdächtigen stand, allerdings wurde dieser letztendlich nicht angeklagt.

Ich lebe aber in einer Großstadt, vielleicht läuft das „auf dem Land anders“. Außerdem ist Polizei natürlich Ländersache.

Gruß,
Steve

Das ist mind. sehr ungewöhnlich bis unglaubwürdig, was sie Dir da erzählt hat.
Auf eine reguläre Anzeige hin gibt es mind. bei der Einstellung „Konnte nix ermittelt werden…“ ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. denn die ist zuständig.

MfG
duck313

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Mir kommt das ganze auch sehr komisch vor, da sie angeblich seit kurzem anonyme Briefe am Auto hat, bei der die Polizei angeblich auch nichts machen würde und dies als „Kinderkram“ abstempeln würde.
Grad weil sie mir sagte, dass nach den drohnachrichten über Insta wohl 15 Personen ausfindig gemacht wurden, sie aber keine Namen oder sonstiges von der Polizei bekam. Wie schon gesagt, sie meinte, dass sie solche Mitteilungen lediglich per Anruf bekommen hätte.
Option der Polizei war wohl damals, dass sich diese 15 Personen innerhalb von 4 Wochen persönlich bei ihr entschuldigen sollen, oder es würde eine Strafanzeige raus gehen.

Der Sachverhalt klingt unlogisch, allerdings in anderer Form, als Du denkst. Wenn eine Anzeige zunächst gegen unbekannt erstattet worden ist, dann aber Verdächtige ermittelt worden sind, bei denen ein so weitreichender Tatverdacht dahin bestehen würde, dass man diese auffordern würde, sich beim Opfer zu entschuldigen kann die Polizei nicht für sich entscheiden, ob die ermittelte Person eine „Strafanzeige“ bekommt oder sich beim Opfer zu entschuldigen hätte. Vielmehr müsste die Sache zur Staatsanwaltschaft, die dann ggf. entweder ohne oder mit Auflagen einstellt, wobei dann wiederum die angesprochene Entschuldigung als Auflage im Jugendstrafrecht denkbar wäre. Dies würde dann aber bedeuten, dass die Entschuldigung dann tatsächlich nachweislich stattfinden müsste, um zu einer Einstellung zu gelangen. D.h. das Verfahren würde nicht einfach durch einen Anruf der Polizei enden bzw. im Sande verlaufen.

Was die Sache mit dem Telefon ansonsten angeht: Ich habe es tatsächlich schon mehr als einmal bei einer Staatsanwaltschaft erlebt, dass ein Anruf bzgl. Einstellung mit der Frage kam, ob dies ausreichend sei, oder ich das förmlich haben wolle. Insoweit: Ja, es gibt solche Dinge, auch wenn sie eigentlich nach § 171 StPO eindeutig anders geregelt sind. Aber ganz ehrlich: Wenn ich die Einstellung akzeptiere/akzeptieren muss, dann kann man sich den Wisch auch tatsächlich sparen.

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Die Sache ist wirklich Kurios. Besonders weil sie auch gesagt hat, sie hätte für die Anzeige bei der Polizei einen 4-Stelligen Betrag bezahlt letztes Jahr. Seit Anfang 2021 wäre dies nicht mehr so. Ich habe ihr schon damals gesagt, dass eine Polizei niemals Geld für eine Anzeige verlangen würde. Sie blieb dennoch bei ihrer Aussage, dass sie letztes Jahr dafür zahlen musste

Keine Ahnung, in welchem Land das gewesen sein soll, aber in Deutschland definitiv nicht!

Oder reden wir hier von falscher Verdächtigung und der Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe?

Nein, tatsächlich von einer Anzeige in Deutschland, bei der ja angeblich auch 15 Beschuldigte ausfindig gemacht wurden. Ihr wurden aber angeblich keine Personen genannt, aufgrund von Datenschutz. Diese Personen sollten sich laut ihrer Aussage, wie von der Polizei angeboten, persönlich entschuldigen oder es wäre direkt eine Strafanzeige raus gegangen. Da nach 4 Wochen keine Rückmeldung der Beschuldigten Personen kam, soll da dann eine Strafanzeige raus gegangen sein. Wobei ihr angeblich auch nicht gesagt wurde, ob Geld- oder Bewährungsstrafe oder sonstiges. Einfach Null Info

Wenn die ganze Sache so unwichtig ist kann man es bei einem Telefonat belassen.
Ich hätte mir auf jeden Fall bei der Anzeige wenigstens das Aktenzeichen geben lassen damit die ganze Geschichte nachvollziehbar ist.
Bei welcher Polizei hat sie denn den 4-stelligen Betrag bezahlt?
War das vielleicht die „Polizei“, die meiner Nachbarin den Schmuck vor Dieben gerettet hat?

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Sie hatte mir die Dienststelle genannt, wo sie die Anzeige angeblich aufgegeben hat. Könnte ich meinen Verdacht dort zu Protokoll geben? Seit kurzem tauchen bei ihr angeblich auch Handgeschriebene Drohbriefe am Auto auf. Leider kommt mir auch diese Schrift sehr bekannt vor :frowning:

Wohl eher beim Sozialpsychiatrischen Dienst. Dort werden allerdings keine Protokolle gefertigt, üblicherweise.

Schöne Grüße

MM

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Die Anzeige war doch da, und da es Tatverdächtige gab hätte die Polizei da alleine gar nichts mehr machen können, wenn sie so von deren Schuld überzeugt war, dass man angeblich die Entschuldigung verlangt hat. D.h. man hätte den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Da gibt es dann keine neue/zusätzliche Anzeige, sondern das ist genau der Vorgang zu der bereits erstatteten Anzeige. Da wird dann halt aus einem UJS-Aktenzeichen ein JS-Aktenzeichen (von „gegen Unbekannt“ auf „gegen bekannten Tatverdächtige“), und gut ist. Insoweit passt das alles einfach nicht. Und die Sache mit dem Geld schon mal gleich gar nicht!

Vielleicht hast Du meinen letzten Absatz nicht verstanden. Was ich damit sagen will: Wenn die Dame nicht Anzeige gegen unbekannt erstattet haben sollte, sondern gegenüber der Polizei falsche Verdächtigungen gegen benannte Personen erhoben haben sollte, könnte es natürlich sein, dass man dann gegen sie ermittelt hat, und sie dann aufgrund dieser falschen Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die den genannten Betrag ausmachen könnte. Dann würde aus „Anzeige hat Geld gekostet“ über zwei Ecken eine runde Sache.

Jetzt verstehe ich was du meinst.
Dann passt es aber nicht mit der Geschichte zusammen, dass sie jetzt angeblich wieder Drohnachrichten in Briefform (einfacher Zettel an Winschutzscheibe) bekommt und diese angeblich wieder bei der selben Polizeistelle angezeigt haben soll. Die ganze Geschichte macht mich sehr skeptisch. Besonders, weil ich die Vermutung habe, dass sie sich diese Zettel selber geschrieben hat.
Könnte ich in dieser Polizeistelle anrufen und meine Vermutung erzählen? Da es ja angeblich dort eine Anzeige wegen dieser Drohnachrichten gab.
Meine Vermutung ist aber, dass Beides von ihr erfunden ist (Drohnachrichten über Insta/Zettel am Auto)

Warum soll das nicht zusammen passen? Ich würde eher sagen, dass das sehr gut zusammen passen kann. Ohne der Dame aus der Ferne zu nahe treten zu wollen, könnte man sich durchaus eine psychische Störung und/oder ein von demenziellen Episoden geprägtes Krankheitsbild vorstellen, in dem wahnhaftes Erleben von Nachstellungen und Beleidigungen existiert, das dann durch gefälschte Beweismittel untermauert werden soll, weil man nun mal keine echten Beweise hat. Das ist dann eine komplexe Struktur aus empfundener Ohnmacht gegenüber den Verfolgern, und einem „fiat iustitia et pereat mundus“, bei dem man dann meint das Recht zu haben „um der Gerechtigkeit willen“ Beweismittel fälschen zu dürfen, die anders nicht erreichbar sind. So etwas kommt gar nicht so selten vor.

Gerade bei beginnender Demenz ist ein mehr oder weniger ausgeprägter Verfolgungswahn nicht gar so selten zu beobachten, und auch die Manipulation von Beweismitteln kommt in diesem Zusammenhang vor, wenn die Betroffenen den Druck verspüren, dass ihnen nicht geglaubt wird, weil sie u.a. eben keine echten Beweise vorlegen können. D.h. das muss alles kein strafrechtlich relevantes vorsätzliches Verhalten sein, sondern kann tatsächlich schuldlos aufgrund einer entsprechenden Krankheitssituation passieren. Und so lange entsprechend betroffene Menschen noch ausreichend helle Episoden haben, muss das nicht gleich so offensichtlich sein.

D.h. im ersten Fall könnte es dann genau so gewesen sein, wie ich es beschrieben habe. Sie hat Leute falsch verdächtigt, und am Ende dann selbst eine Anzeige am Hals gehabt, auf deren Grundlage sie dann zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (Anzeige -> Geld), weil niemand erkannt hat (das mag im Wege eines Strafbefehls passiert sein, bei dem kein Staatsanwalt/Richter die Dame überhaupt zu Gesicht bekommen hat, insoweit ist da dann auch niemandem ein Vorwurf zu machen), dass ihr Verhalten krankheitsbedingt ist. Jetzt legt sie mit den selbst geschriebenen Zetteln nach, um wieder „Beweise“ für ihren Verfolgungswahn vorlegen zu können.

Das sind ganz traurige Fälle. Hier müsste die Sache dann natürlich dringend ärztlich abgeklärt werden müssten, damit die Betroffene nicht ggf. bald wieder Ärger mit Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht bekommt. Spätestens in dem Fall sollte man dann auf jeden Fall ein entsprechendes ärztliches Gutachten beantragen.

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Vielen Dank für deine ausfühliche Antwort. Ich behalte das ab jetzt gut im Auge, weil es mich schon sehr enttäuschen würde, wenn man eine Freundschaft auf solchen Lügen aufbaut. Ach wenn es eien psychische Störung sein sollte

Für eine psychische Störung kann niemand etwas. Das mag dann schwierig für eine Freundschaft sein. Ein Grund für eine Enttäuschung ist das aber nicht.