Hallo,
ich möchte voranstellen, dass ein Messerangriff auf einen Polizisten sicherlich durch nichts zu rechtfertigen ist. Den Medienberichten zufolge gab es möglicherweise einen bestimmten Auslöser für die Tat. Gemeint ist folgende Aktion: http://www.focus.de/politik/deutschland/passau-haken…
Das öffentlich Zeigen einer solchen Flagge ist zurecht verboten. Aber ist es verhältnismäßig, ein Grab deswegen zu öffnen?
Auf der einen Seite steht die Totenruhe. Diese wurde unzweifelhaft gestört, auch wenn der Sarg wohl nicht geöffnet werden musste. Für die Angehörigen dürfte es nicht schön sein, wenn das Grab wieder bis zum Sarg ausgehoben wird.
Auf der anderen Seite steht das Interesse des Staates an der Aufklärung einer möglichen Straftat. Es geht nicht um Beseitigung der Flagge, denn diese lag schon unter der Erde, ohne dass sie ein lebender Mensch sehen könnte. Sie wäre nach einiger Zeit dort unten verrottet. Dass die Flagge ein verfassungsfeindliches Symbol beinhaltete, kann durch den Polizisten bezeugt werden. Auch muss es weitere Zeugen geben. Diese sind doch zur Aussage verpflichtet - auch wenn man eine Falschaussage bei diesen Leuten nicht volllständig ausschließen kann. Schließlich ist die Schwere der Straftat begrenzt. Sicherlich darf man soetwas aufgrund der deutschen Vergangenheit nicht unterschätzen. Aber wenn er die Flagge in der Wohnung hängen hätte, wäre das legal. Nun wurde sie aber kurzzeitig öffentlich gezeigt, in einem Umfeld, das im wesentlichen aus Rechtsextremen bestanden haben dürfte, die eh schon eine bestimmte politische Einstellung haben dürften.
Rechtfertigt das die Öffnung des Grabes?
Gruß
Ultra