Fahnen anderer Länder

Liebe Freunde,

Wie ist das mit exterritorialen Fahnen? Ich dachte immer, die wären erlaubt.
Nur ein Beispiel: Bei uns in Wien, wenn man die U-Bahn nach Wien-Floridsdorf benutzt, kann man an der Alten Donau eine kleine „Enklave“ von Frankreich sehen. Man kann dort wunderbar französisch essen. Es ist ein lauschiges Plätzchen in einer kleinen Bucht im See – äh Verzeihung, Teich. Gar nicht so teuer und immer gut, ich gehe gerne dorthin. Sie haben dort schon vor einiger Zeit die französische Fahne gehisst. Jetzt hat mir jemand erzählt, das wäre gar nicht erlaubt? Kann ich gar nicht glauben.

Wie ist das in Österreich? Schweiz? Deuchtschland?

Danke und Servus
Herbert

Hallo!

Was ist eine exterritoriale Fahne?

Gruß
Tom

Hallo Herbert,

Wie ist das mit exterritorialen Fahnen? Ich dachte immer, die
wären erlaubt.
Sie haben dort
schon vor einiger Zeit die französische Fahne gehisst. Jetzt
hat mir jemand erzählt, das wäre gar nicht erlaubt? Kann ich
gar nicht glauben.

Ich auch nicht. Ich nehme an, mit

exterritorialen Fahnen

meinst Du Fahnen aus anderen Ländern, also z.B. in Deutschland alle Landesfahnen ausser der deutschen, usw., oder?
Ich wohne hier in Köln in einer sehr gemischten Gegend (von der Herkunft der Menschen her meine ich jetzt) und spätestens seit der Fussballweltmeisterschaft sieht man an verschiedenen Fenstern und Balkonen noch türkische, ungarische, kroatische, italienische und andere Landesfahnen. Als wirklich Fahnen, nicht etwa nur Fähnchen, und keiner sagt was, auch nicht die ab und zu vorbeifahrende Polizei. Deshalb nehme ich an, es ist erlaubt.
Ehrlich gesagt, ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, Fahnen anderer Länder zu hissen, sei verboten. Könnte man sich einen vernünftigen Grund dafür vorstellen? Schliesslich herrscht - glücklicherweise - kein Krieg.

Mit freundlichen Grüssen
Klaus Bernstein

Äh, das ist eine Fahne die dort steht, wo ein paar Franzosen guten Wein Ex- trinken
glg
Herbert

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Lieber Klaus,
danke, und bis jetzt habe ich das auch angenommen.
Ich werde jetzt an die Alte Donau fahren und ihnen ihr gutes Essen wegessen (und ihren guten Wein trinken) das haben sie davon…

aber jetzt ganz im Ernst. Ich sehe sehr oft nichtösterreichische Fahnen (@Tom: Fahnen die nicht die österreichischen Landesfarben zeigen) und freue mich darüber. Jetzt höre von jemanden der juristisch halbgebildet ist, (1 Semester Jura) dass die eigentlich nicht erlaubt, nur geduldet sind. Und dass es in Deutschland auch so ist.

Wollte nur wissen, ob das stimmt. Wir haben um ein Glas französischen Wein gewettet.

danke und Servus
Herbert

exterritorialen Fahnen

meinst Du Fahnen aus anderen Ländern, also z.B. in Deutschland
alle Landesfahnen ausser der deutschen, usw., oder?
Ich wohne hier in Köln in einer sehr gemischten Gegend (von
der Herkunft der Menschen her meine ich jetzt) und spätestens
seit der Fussballweltmeisterschaft sieht man an verschiedenen
Fenstern und Balkonen noch türkische, ungarische, kroatische,
italienische und andere Landesfahnen. Als wirklich Fahnen,
nicht etwa nur Fähnchen, und keiner sagt was, auch nicht die
ab und zu vorbeifahrende Polizei. Deshalb nehme ich an, es ist
erlaubt.
Ehrlich gesagt, ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen,
Fahnen anderer Länder zu hissen, sei verboten. Könnte man sich
einen vernünftigen Grund dafür vorstellen? Schliesslich
herrscht - glücklicherweise - kein Krieg.

Mit freundlichen Grüssen
Klaus Bernstein

Hallo lieber Freund,

ob es bei der Handhabung von Flaggen und Symbolen deutscher oder
anderer Länder Probleme gibt, hängt u. U. auch von der Art der
Benutzung ab. Juristisch ist das aber sehr genau geregelt.
In der Praxis - wo kein Kläger, da kein Richter.

Jetzt aber zum Vertiefen des Wissens :
Über Flaggen gibt es sehr interessante Gesetze und Verordnungen.
Beispiele :

Deutsche Flaggen
http://bundesrecht.juris.de/flaggano_1996/BJNR172900…

Zur gestellten Frage dürfte dieses hier hinreichend beantworten:

Auszug aus einem BGH-Urteil (ein Notar verwendete in seinen Schreiben
das Bundes-/Landeswappen):
Das Führen von Hoheitszeichen symbolisiert staatliches oder staatlich
autorisiertes Handeln. Die Entscheidung über die Berechtigung zum
Führen von Hoheitszeichen ist deshalb kraft Natur der Sache dem
Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung
vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung
solcher Symbole zu bedienen

Auch interessant :
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
3. Abschnitt - Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a)
 
§ 104
Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
(1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem
Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder
wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer
anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden
ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer
beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz)
Dritter Abschnitt?
Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen

§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1.
das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den
entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2.
eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen
solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten
Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ oder
„Genfer Kreuz“ benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen
und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich
sind.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder
Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des
roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung „Rotes Kreuz“
gleichstehen.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Ratloser Gruß

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Lieber Herbert,

Wollte nur wissen, ob das stimmt. Wir haben um ein Glas
französischen Wein gewettet.

na, dann Prost - falls Du auf das „stimmt“ gewettet hast.
Wie Du oben siehst, habe ich mit einigen detaillierten Infos
geantwortet.
Schöne Pfingsten noch

Servus lieber Ratloser Freund,

danke für Deine Antwort.
da sie Sache noch nicht ganz klar ist, lassen wir (mein juristisch halbgebildeter Freund und ich) uns vom französischen Wirten einladen.

Servus
Herbert

Dann viel Spass dabei - nicht vergessen, keine Flaggen beschimpfen oder
veräppeln - der Versuch bereits ist strafbar!

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Hallo Ratloser,

ob es bei der Handhabung von Flaggen und Symbolen deutscher
oder
anderer Länder Probleme gibt, hängt u. U. auch von der Art der
Benutzung ab.

Das leuchtet ja noch ein. Das ich keine Flagge z.B. zerreissen oder verbrennen darf, verstehe ich schon.

Über Flaggen gibt es sehr interessante Gesetze und
Verordnungen.
Beispiele :
§ 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des
roten
Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“
oder
„Genfer Kreuz“ benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.

Soll das heissen, wenn ich, nur mal angenommen, bei einem Kölner Radrennen eine Schweizer Flagge schwenke um meinen Schweizer Favoriten anzufeuern, könnte ein missgünstiger Schweizer mich deswegen anzeigen??? Und hätte in diesem, zugegebenermassen hypothetischen Fall, auch noch Aussicht auf Erfolg???

Ratloser Gruß

Mit noch ratloserem Gruß
Klaus Bernstein

Nun, ich bin kein Anwalt und auch nur interessierter Laie.
Vermutlich wird keiner etwas gegen Flaggenschwenken haben, denke ich
mir mal so. Ich reihe das nicht unter „unbefugtes führen des
Schweizerischen Eidgenossenschafts-Wappen“ ein. Allerdings bin ich
auch nur ein unbedeutendes Lichtlein.
Hier in der Umgebung sieht man auch jetzt noch viele Bundesflaggen.
Interessiert auch kein Schwein. Für mich nur ein Beweis überflüssiger
Gesetze. Entweder ist es verboten, dann soll die Polizei auch
einschreiten. Oder die Politiker streichen das entsprechende Gesetz.
Mittlerweile werden die südamerikanischen „Bananenrepubliken“ echte
Demokratien, wie es sie in Europa noch nie gegeben hat. Nur wir
entwickeln uns langsam aber sicher in Richtung Beamtendiktatur.
Allerdings verlässt die Intelligenz auch schon in spürbaren
Größenordnungen dieses Land.
Aber jetzt schweife ich schon zu weit ab.
Liebe Grüße

Soll das heissen, wenn ich, nur mal angenommen, bei einem
Kölner Radrennen eine Schweizer Flagge schwenke um meinen
Schweizer Favoriten anzufeuern, könnte ein missgünstiger
Schweizer mich deswegen anzeigen??? Und hätte in diesem,
zugegebenermassen hypothetischen Fall, auch noch Aussicht auf
Erfolg???

Ratloser Gruß

Mit noch ratloserem Gruß
Klaus Bernstein

Hallo Klaus

Da kann ich stückweise helfen:

Das Schwenken der Fahne der Eidgenossenschaft wird nicht geahndet, schon gar nicht, wenn du ja einen Landsmann anfeuerst.

Wenn du jedoch die Fahne der Schweizerischen Eidgenossenschaft dazu verwenden würdest um offizielles Briefpapier der Eidgenosschenschaft zu simulieren oder gar eine Botschaft oder Konsulat darstellen zu wollen, hast du Ärger am Hals. Dasselbe kann dir auch passieren, wenn du Teddybären mit Schweizer Fahnen produzierst und diese ohne Hinweis auf den tatsächlichen Ursprung der Ware in die Schweiz importierst.

Des weiteren ist gerade eine Gesetztesänderung im Gange, die die Schweizer Fahne und den Namen „Schweiz“ und in allen Landessprachen und englische Schreibweise unter den Markenschutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu nehmen.

Hinweise gibt vielleicht auch folgender Link: http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_21/index.html#id-1

Übrigens, ist unter Markenschutz.

Gruss HaegarCH

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Hallo,

Das ich keine Flagge z.B. zerreissen oder verbrennen darf,
verstehe ich schon.

Ähm, wenn ich das eben richtig gelesen habe, darfst Du in Deutschland Flaggen und Fahnen beliebiger Art zerreissen, verbrennen, beschmutzen, auf den Boden legen und draufrumtrampeln, etc. Du darfst das aber nicht z.B. mit der Flagge eines Landes, die Du vorher bei der jeweiligen Botschaft vom Mast entwendet hast.

Gruß

Fritze

Dänemark
Hallo,

mit Überraschung habe ich zu Deinem Thema gerade in einem Reiseführer gelesen, daß es in Dänemark nicht erlaubt ist, Flaggen anderer Nationen zu hissen.

Es gibt ein paar Ausnahmen (EU-Flagge, skandinavische Flaggen) und es gibt Ausnahmegenehmigungen. Aber grundsätzlich darf man z.B. nicht so ohne weiteres eine deutsche Flagge hissen.

"Anzumerken ist noch, daß gemäß der Tradition die offizielle rechteckige Flagge nur von Sonnenauf- bis -untergang draußen hängen sollte, während die Wimpeln auch nachts hängen dürfen. Das steht auch auf den von ljhelbo zitierten Seiten.
Darüberhinaus gibt es aber ein Gesetz, daß das Hissen anderer staatlicher Flaggen als der dänischen Flagge verbietet. Das ist nur mit Ausnahmegenehmigung in Dänemark erlaubt. Das ist dann der Grund, daß man so gut wie ausschließlich dänische Flaggen (und natürlich Werbe- und Phantasieflaggen) sieht. "

Falls Dein dänisch gut ist:
http://www.navalhistory.dk/Danish/Flaget/Flagregler.htm

Grüße

Wendy

Hallo!

Das ist nicht verboten. Verboten ist aber etwas anderes, vielleicht hast du das gehört: das Führen der österreichischen Dienstflaggen. Die österreichische Nationalflagge ist rot-weiß-rot, die Bundesdienstflagge ist rot-weiß-rot mit Bundeswappen in der Mitte. Manche Leute glauben (keine Ahnung woher dieser sehr weit verbreitete Irrglaube kommt), die Bundesdienstflagge sei die Nationalflagge und verwenden diese, das ist aber eigentlich nicht erlaubt.

Gruß
Tom

Servus Wendy, danke.
Es scheint so, als ob wir (und unsere Staaten) immer toleranter gegenüber ‚nicht eigenen‘ Staatssymbolen werden. Die Gesetze über diese Symbole verlieren an Bedeutung.
Damit wird Krieg, zumindest in unserer Region wieder ein Stück unwahrscheinlicher.

Du sagst vielleicht, ich bin ein Träumer. Aber ich bin nicht der einzige.
Servus
Herbert

Servus Tom,
aha, danke.
Mir war das auch nicht bewußt. Ich hätte die Bundesdienstflagge auch ohne bedenken verwendet…
Servus
Herbert

Hallo Ratloser, HaegarCH und Fritze,

Das ich keine Flagge z.B. zerreissen oder verbrennen darf,
verstehe ich schon.

Ähm, wenn ich das eben richtig gelesen habe, darfst Du in
Deutschland Flaggen und Fahnen beliebiger Art zerreissen,
verbrennen, beschmutzen, auf den Boden legen und
draufrumtrampeln, etc. Du darfst das aber nicht z.B. mit der
Flagge eines Landes, die Du vorher bei der jeweiligen
Botschaft vom Mast entwendet hast.

Na da bin ich ja beruhigt. Ich darf also mit einer Schweizer Flagge meinen Schweizer Lieblingsradfahrer anfeuern, anschliessend die Flagge auf den Boden werfen und draufrumtrampeln, weil er, typisch Schweizer, doch zu langsam war und nicht gewonnen hat :wink: Das ganze natürlich nur, wenn ich die Flagge nicht aus der Schweizer Botschaft geklaut habe…

Des weiteren ist gerade eine Gesetztesänderung im Gange, die die Schweizer Fahne :und den Namen „Schweiz“ und in allen Landessprachen und englische Schreibweise :unter den Markenschutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu nehmen.

Nur den Namen „Schweiz“ darf ich mir dann ohne Lizenzgebühr nicht auf mein T-Shirt pinseln, so wie man ja zur Fussballweltmeisterschaft auch das Wort „Fussballweltmeisterschaft“ besser nicht in den Mund genommen hat, wenn ein FIFA-Offizieller in der Nähe war…
Ich denke, ich habs verstanden :wink:

viele Grüsse, weil „Grüezi“ ist ja vielleicht auch schon irgndwie geschützt
Klaus Bernstein