Fahr­rad­fah­ren in Städten

Hallo Uli,

Ich kann das ziemlich gut. Wenn der Fokus meiner Vorderlampe 3 m vor dem Lenker auf den Boden trifft, kann ich bei Nacht den Weg vor mir auf etwa 20 m überblicken.

Ich kann aber weder auf Hindernisse noch auf irgendwas oder irgendwen anders reagieren, wenn ich so einen Flakscheinwerfer voll in die Augen kriege. Dann bin ich nämlich geblendet und kann überhaupt nichts sehen.

Die von Dir zitierte Vorschrift ist heute unangemessen und war vielleicht vor 20 Jahren brauchbar - sie stammt aus einer Zeit, als die Glühlämpchen für Fahrräder mit einer Leistung von 2,4 W ausgestattet waren. Heute gäbe sie einen Sinn, wenn die Lichtleistung einer Vorderlampe am Fahrrad auf 60 Lumen begrenzt und diese Begrenzung auch überwacht würde. Ist aber beides nicht der Fall.

Lass uns mal zusammen im Winterhalbjahr morgens meinen Arbeitsweg nehmen, da zeig ich Dir das ichsüchtige Mörderpack, das mir diesen Weg öfter mal zur Qual macht. Nachher weißt Du dann besser, worum es geht.

Schöne Grüße

MM

ja ist aber alter Stand, im jahre 2017 und erweiterung 2019 gab es da eine sinvolle Änderung, sodass man endlich auch sein Weg ausleuchten darf.

Fahrräder müssen mit einem oder zwei nachvorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Ab-blendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfermuss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrs-teilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfersind unzulässig. Fahrräder müssen mit mindestenseinem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahlerausgerüstet sein. Scheinwerfer dürfen zusätzlichmit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißesLicht mit einer maximalen Lichtstärke und Licht-verteilung der Tagfahrlichtfunktion nach der Rege-lung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Verein-tenNationenfürEuropa(UN/ECE)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1282.pdf%27%5D__1586236319002

nachtrag, habe unsren Licht entsprechend einer Empfehlung eingestellt und diese ging wirklich ganz gut. Anbauhöhe an einer Wand markiert, ca. 5 m Abstand von der Wand und Licht an. Der Hauptleichtkegel muss dann knapp unter der Markierung sein.

Danach ging es zu den Testfahrten, eine Person Stand und die andere ist mit dem Fahrrad gefahren um zu schauen ob die stehende Person geblendet wird. Dabei noch leicht die Lichter nachjustiert.