Fahradfaher auf Bürgersteig von Auto umgefahren

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage. Und wäre sehr dankbar Jemand Antwort weiß.

Ich fahre mit dem Fahrrad an einer Hauptstraße auf dem linken Bürgersteig bergauf. Ich bin damit auf der „falschen“ Seite.

Das hat mir die Polizei gesagt ist schonmal falsch, aber habe ich wirklich Schuld wenn dann:

Eine Tiefgaragenausfahrt direkt an den Bürgersteig grenzt, ein Auto rausgefahren kommt und mich seitlich umfegt?

Die Polizei meinte Ja, aber haben nicht grundsätzlich alle Verkehresteilnehmer entlang der Hauptstraße Vorfahrt?

Muss ich jetzt alleine meinen Schaden und den Schaden an dem Auto zahlen?

Vielen Dank für Rückmeldung oder Einschätzung.

wow, das ist echt komisch…
ich kann es dir nicht sagen, sry…
doch ich denke eine sehr wesentliche rolle sollte hierbei die sicht des fahrers spielen… wenn er wirklich genug raum gehabt haben sollte, um dich zu sehen, würde ich sagen, dass eher er an dem unfall verantwortlich ist. wenn hingegen sein blick sehr eingeschränkt gewesen war und du (aus seiner sicht) plötzlich aus dem nichts aufgetaucht bist, dann bist doch wirklich du verantwortlich (unter anderem auch aus dem grund, den du selber präsentiert hast). und weil man eben in den meisten fällen wirklich eine nur sehr begrenzte sicht hat, sollte man als fahrradfahrer möglichst vorsichtig bei solchen ausfahrten sein…
wie gesagt: da ich kein bild davon habe, wie die stelle wohl aussehen mag, kann ich mir nur irgendwelche hypothesen aus den fingern ziehen, sry…
ich hoffe, du wirst noch eine eindeutige antwort erhalten :smile:
bye :smile:

hallo

aus dem bauch raus würde ich sagen: niemals volle schuld für sie. im höchstfall teilschuld, wenn es dumm läuft. wenn ein schneller jogger unterwegs gewesen wäre, würde er auch umgefahren werden. ein fahrzeugführer hat sich an einer ausfahrt links sowie rechts zu versichern das nichts kommt.und wenn er schlechte sicht hat darf er nur schritt fahren oder braucht sogar noch einen einweiser. in diesem fall „ausweiser“.

aber ich habe noch etwas im internet gefunden. auf folgender internetseite den ersten punkt von abschnitt AUSFAHRTEN mal lesen. ich denke das hilft weiter.

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

also müsste er ihren sach- sowie eventuell entstandenen personenschaden auch begleichen.

ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

viel erfolg

mich würde mal interessieren wie die sache ausgeht.

mfg r.w.

hallo,

bitte fachanwalt für verkehrsrecht aufsuchen.

mfg

b. happe

Hallo Ann,
wenn Du aus der falschen Richtung gekommen bist, dürftest Du zumindest eine Teilschuld tragen müssen. Du solltest in jedem Fall einen Anwalt konsultieren.

Gruß

Rüdiger

…Sorry, ich bin kein Verkehrsexperte!