Hallo,
angenommen ein Fahranfänger (18 Jahre) verursacht vor ca. 8 Wochen einen Verkehrsunfall nach dem Schema „Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.“
Folge des Unfalls: beide Fahrzeuge Totalschaden, beide Fahrer leichte „Verletzungen“ (Schock bei Fahrer, Verdacht auf HWS bei beiden, daher beide zur Untersuchung ins Krankenhaus, beide ohne Halskrause entlassen, keine Anzeige wegen Körperverletzung). Geschädigter stellt keine Anzeige wg. Körperverletzung.
Angenommen es erfolgt dann irgendwann die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft, dass keine Anklage wg. fahrlässiger Körperverletzung erfolgt.
Angenommen dann kommt ein Bußgeldbescheid über x Euro + 2 Punkte in Flensburg + kein Fahrverbot + Gebühr x Euro.
Dieser Bußgeldbescheid würde akzeptiert & bezahlt werden.
Frage:
Müsste der Fahranfänger noch mit einem weiteren Schreiben rechnen in dem die Probezeit verlängert wird und eine Nachschulung gefordert wird?
Neugierige Grüße,
Tinchen