Hallo,
mal angenommen, ein Landwirt fährt mit seinem Traktor von seinem Feld direkt auf eine Kreisstraße und hinterlässt dabei extrem viel Schmutz, Erde, die feucht, glatt, extrem rutschig ist.
Das ganze ist auch noch am Ende einer Kurve, also erst recht spät zu erkennen.
In wieweit ist er verpflichtet, die Straße anschließend auch wieder zu reinigen?
Muss er unmittelbar auf die Gefahr hinweisen, z.B. durch Schild, Warndreieck?
Für PKW-Fahrer ist sowas schon ärgerlich, für Motorradfahrer kann es aber eine extreme Falle werden.
Grüße
Holygrail
Der Kreis ist für die Benutzbarkeit der Straßen verantwortlich.
Da aber natürlich ein Kreisbeamter nicht zugegen sein wird, wird der Zustand erstmal so bleiben.
Angenommen ein fiktiver Beamter würde das sehen, dann würde er einen Verwaltungsakt gegen den Landwirt erlassen, der diesem aufträgt, den „Dreck“ zu entfernen oder für die „Reinigungskosten“ aufzukommen.
Folge:
Natürlich müsste der Landwirt seinen „Dreck“ auch wieder wegmachen, soweit er über normale Gebrauchsspuren (Gummiabrieb nachm Bremsen etc.) hinausgeht.
Im Idealfall würde er aber auch zumindest darauf hinweisen.
Der Kreis ist für die Benutzbarkeit der Straßen verantwortlich.
Also kann jeder die Straße nutzen wie er will und der Kreis muss es wieder richten? Manchmal hilft auch schon ein Blick in die StVO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__32.html
Angenommen ein fiktiver Beamter würde das sehen, dann würde er einen Verwaltungsakt gegen den Landwirt erlassen, der diesem aufträgt, den „Dreck“ zu entfernen oder für die „Reinigungskosten“ aufzukommen.
Also wenn da ein Beamter tätig wird, dann geht es nicht mehr nur um die Entfernung des Drecks. DDazu ist der schon durch die StVO verpflichtet. Ein Bussgeld könnte es schon geben. Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, könnte es je nach Folge auch mehr werden.
Folge:
Natürlich müsste der Landwirt seinen „Dreck“ auch wieder wegmachen, soweit er über normale Gebrauchsspuren (Gummiabrieb nachm Bremsen etc.) hinausgeht.
Im Idealfall würde er aber auch zumindest darauf hinweisen.
Genau. Dazu ist er sogar verpflichtet.
Allerdings dürfte es in einem ländlichen Gebiet auch so sein, dass dort tatsächlich hin und wieder entsprechende Warnschilder rumstehen und der der Kraftfahrer zu bestimmten Zeiten, etwa der Ernte, verstärkt mit sowas rechnen muss. Eine eindeutige Lösung wird es da im Falle des Falles kaum geben.
Grüße
Das sind aber EXTREM viele, böse Dinge.
Da wird der Landwirt aber extrem viel Arbeit haben.
Und der Autofahrer extrem viel aufpassen müssen.
Schüttel
Rochus
Solche dämlichen Beiträge nützen niemandem. Sie zeigen nur das kindliche Gemüt des Verfassers.