Fahrbuch führen umgehen der strafe ?

ICh will mal was wissen wenn mann eine strafe bekommt wegen z.b rot fahren ? und der fahren nicht erkenn bar is muss mann doch angaben und so machen was aber wenn mann das nicht weiß ? und ein fahrten buch aufgebrummt wird . die könn doch dann keine strafe mehr erteilen oder?

Hallo,
wird eine rote Ampel innerhalb von einer Sekunde überfahren erhalten Sie 3 Punkte und ein Bußgeld in Höhe von 90 €. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß erhöht sich die Strafe auf 200,- € und 4 Punkte sowie einem Monat Fahrverbot.

Ob der Fahrer nicht erkennbar ist, kann erst nach Einsicht in die Bußgeldakte festgestellt werden, da dort die Originalbilder vorliegen.

Wenn Sie bei der Ermittlung des Fahrzeugführers nicht mitwirken, kann je nach Verstoß ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Eine weitere Strafe folgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner
Tel. 030 / 226 35 7113
[email protected]
www.verkehrsrecht-24.de

ICh will mal was wissen wenn mann eine strafe bekommt wegen
z.b rot fahren ? und der fahren nicht erkenn bar is muss mann
doch angaben und so machen was aber wenn mann das nicht weiß ?
und ein fahrten buch aufgebrummt wird . die könn doch dann
keine strafe mehr erteilen oder?

D.h Fahrtenbuch Gleich keine strafe ? Kein geld Keine punkte Keine Monat fahrverbot ja ?