Hallo miteinander,
Wieviel Punkte in der Flensburger Datenbank darf der/die Begleitung haben um zugelassen zu werden?
Mfg Christian
Hallo,
3 Punkte max.
Gruß
Kati
Keine Punkte und kein Alkohol, soweit ich mich noch aus der Fahrschule erinnern kann.
Hi
ich zitiere aus der FEV
muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2.
muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3.
darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.
(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
1.
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__48a.html
Q-Gruß