Fahren Honorartätigkeit Versicherungsschutz

Hallo,

Ich bin ALG II bezieher und habe die Möglichkeit als Fahrer für Behindertentransporte auf Honorarbasis tätig zu werden.

Bin ich dabei Krankenversichert oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Bothe

Hallo,

Ich bin ALG II bezieher und habe die Möglichkeit als Fahrer
für Behindertentransporte auf Honorarbasis tätig zu werden.

Interessanter wäre die Frage, ob das überhaupt auf der Basis geht.

Arbeitszeit? Weisungsabhängig? Bitte etwas mehr Infos zur Sache.

MfG

Auf Honorarbasis hört sich freiberuflichan, aber du bist offenbar weisungsgebunden, wenn du für irgendwelche Organisationen oder Firmen fährst, das wäre Scheinselbstständig.
In letzterem Fall müsste die Firma dich einstellen.
Wenn es unter 400 Eu bleibt müsen die die Pauschale an die Knappschaft zahlen, daraus ergibt sich aber kein versicherungsschutz, der fängt erst ab 401 Eu an. ALG würde auch gekürzt werden oder ganz wegfallen.
Wärst du richtig selbstständig (würdest also die aufträge selbst annehmen), müsstest du die Versicherung selbst tragen und das rechnet sich erst ab einem gewissen Betrag (Arbeitslos und nebenberuflich Selbstständig ist freiwillig versichert in Klasse 601 und kostet ca. 130 Eu) Geht aber nur für ca. 15 Std die Woche, wenn es mehr wird, bist du hautberuflich Selbstständig und zahlst dann ca. 350 an die Krankenkasse.

dazu kommt noch dass du deine Private KFZ-Versicherung nicht für gewerbliche Fahrten nutzen kannst (wenn du dein eigenes Fahrzeug nimmst) und dass du unbedingt dann Insassenschutzversicherung brauchst und eine Haftpflichtversicherung, wenn du ausversehen zB. beim Rolliverladen irgendwas Kaputtmachst (sowas wie die privathaftpflicht, aber eben für Gewerbe)

Und für gewerbliche fahrten brauchst du einen Personenbeförderungsschein (auch wenn du zB. mit einem Bulli der Organisation als Angestellter Leute rumkarrst).

Insgesamt würde ich versuchen mit all diesen argumenten draufhinzuwirken, dass die dich für ein gewisses Stunden- und Geldlimit (wieviel ohne Abzug möglich ist kannst du bei der Arge erfragen) Angestellt beschäftigen. Oder wenns ne soziale Organisation ist kannst du den arge-Menschen evtl auch für einen 1EuJob begeistern

Gruß Susanne

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Zusatz
Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ein paar Ergänzungen:
es geht um 5,- Euro die Stunde, insgesamt so um die 240 € im Monat.
Das mit der Abbrechung der Arge gegenüber ist mir klar.
Der Job besteht darin zwischen 1 und 5 behinderte Personen
mit einem Firmenwagen von A nach B zu Bringen. Am Monatsende werden die Stunden zusammengerechnet und mir das Geld überwiesen.

Mir geht es speziell um Unfälle während dieser Tätigkeit.
Wie werden diese Versicherungstechnisch behandelt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Bothe

Hallo, so wie du das Beschreibst wäre das eine Scheinselbstständigkeit, die für den Arbeitgeber böse Folgen haben kann. Die sollen dir einen vernünfitigen Mini-Job (selbe Konditionen wie 400 eu -job, schau mal auf den Seiten der bundesknappschaft/Mini-Job-Zentrale wie es mit wechselnden Verdiensten ist)
Oder wenn sie berechtigt sind einen 1 Eu-Job (es gibt da auch Modelle wo es nicht 1 Eu pro Std gibt, sondern mehr) sollen sie sowas einrichten. Infos dazu gibt die Arge

Ansonsten würd ich die Finger davon lassen…die suchen vermutlich jemand der das schwarz macht

wenn es wirklich auf reeler Selbstständiger Basis laufen sollte, rechnen sich 5 Eu die Stunde nicht für dich, denn dann musst DU die Versicherungen tragen (Insassenunfall, Haftpflicht zB. für Schäden am Rolli) und das wird schwierig ,da du dir das Auto nur „leihst“ und nicht selbst Halter bist.
Und du musst erst noch einen Personenbeförderungsschein machen, für den du hoffentlich die Kenntnisse für die Überprüfung und die notwenigen gesundheitlichen Erfordernisse erfüllst.
Und du brauchst einen Gewerbeschein und wirst damit Pflichtmitglied in der IHK (bei dem Gewinn ohne Beitrag), evtl musst du noch bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert werden (ist bei manchen selbstständigen berufen auch so, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, bei der Tätigkeit könnt ich mir das vorstellen)
Könnte dazu führen das die Gewerbeaufsicht mal vorbeischaut, die wären vermutlich von dieser Konstellation auchnicht begeistert.
Die Rentenversicherung (auch da gibt es Berufe die Pflichtversichert wären für mind. 79 Eu /Monat) würde die scheinselbstständigkeit aufstoßen, der du nur begegnen könntest, wenn du gleich einen Rollitaxiservice aufmachst, also auch andere Kunden mitnimmst. Über Regularien für so einen Taxibetrieb in deiner Stadt kannst du dich bei der IHK informieren (kann unterschiedlich sein, Taxameterabrechnung wäre da aber wahrscheinlicher)
Also du könntest natürlich diese Idee entsprechend aufblähen (gibts sowas schon bei euch, wäre sowas rentabel), dazu würde ich auf jeden Fall die Existenzgründer-beratung der IHK in Anspruch nehmen, aber das erfordert längere Planungszeit und geht nicht von jetzt auf gleich.
Doch wenn du die Idee weiterspinnen willst, dann viel Erfolg…
Dannkönnte diese besagte Firma Auftraggeber und Sponsor (für deinen Wagen, entweder weil sie ihren ausmisten oder deinen selbst gekauften mit Aufkleber zukleistern dürfen) sein, Falls denen das bloß nicht zu teuer wird…

Gruß Susanne

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Hallo Susanne,

vielen Dank erstmal für die Antwort.

also Schwarz machen die das bestimmt nicht.
Denn es ist nicht so ein kleiner Betrieb sondern der Arbeiter-Samariter-Bund ein gemein nützlicher Verein.
Und einen Personenbeförderungsschein würde ich nicht brauchen.
Nur einen Erste Hilfe Kurs soll ich machen.

Gruß Christian

Hallo,

also Schwarz machen die das bestimmt nicht.

Was nicht ausschließt, dass trotzdem Scheinselbständigkeit vorliegen könnte.

Denn es ist nicht so ein kleiner Betrieb sondern der
XXXXXX ein gemein nützlicher Verein.

Realnamen sollte man vermeiden in Foren. Davon abgesehen: Auch ein gemeinnütziger Verein ist kein Garant dafür, dass arbeits- oder/und sozialrechtliche Regelungen eingehalten werden.

Und einen Personenbeförderungsschein würde ich nicht brauchen.

Warum nicht?

Nur einen Erste Hilfe Kurs soll ich machen.

Und den bezahlen die?

MfG

Hallo, die hätten aber zB. die Möglichkeit das über eine Ein-Euroregelung laufen zu lassen, auch wenn du mehr als 1/eu die Stunde bekommst (Hier am öff. Strand gibts zB. auch Jobs die machen ein Eu pro verliehenem Sonnenschirm, da geht dann evtl auch 1 eu pro Fahrgast…). Frag die und deinen arge-Bearbeiter mal. Ich glaub das ist für alle die beste Lösung des Problems.
Denn das wäre keine Schienselbstständigkeit, keine Micherselbstständigkeit, keine Schwarzarbeit und kein Minijob mit Sozialverischerungs und Pauschalsteuerrpflichten, sondern eben ein einfacher Job für wenig Geld damit du mal unter die Leute kommst, nur eben mit einem Haufen Papierkram.

Gruß Susanne

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