Hallo allerseits!
Folgender Sachverhalt: der TÜV ist an einem Auto seit 4 Monaten abgelaufen, weil der Halter geschlafen hat . Von der Polizei wurde ein Mängelbericht angebracht und der abgelaufene TÜV moniert mit der Aufforderung innerhalb von 10 Tagen den Nachweis über den TÜV zu bringen. Es wurde bei der Voruntersuchung der Werktstatt nun festgestellt, dass das Auto vorne wohl von einem Aufsetzer verzogen ist. Jedenfalls meint die Werkstatt, mit dem Verziehungsschaden komme das Auto nicht durch den TÜV, obwohl es ansonsten in Ordnung ist. Leider müssen die neuen Teile bestellt werden, was bis zu 4 Wochen dauern kann. Erst dann kann der Schaden behoben und das Auto dem TÜV vorgeführt werden. Bei der Zulassungsbehörde wurde daraufhin die Nachweisfrist aus dem Mängelbericht verlängert.
Die Frage ist aber nun: darf man mit dem Auto fahren? Wenn man nun von der Polizei angehalten wird, muss man dann das Bußgeld wegen abgelaufenen TÜVs, das sowieso schon anfällt, noch einmal zahlen? Oder ist das okay, solange innerhalb der verlängerten Frist nun TÜV erteilt wird?
Sorry für die langen Ausführungen, würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank!