Hallo,
ich habe von ein paar Leuten gehört, dass es verboten ist, mit hochhackigen Schuhen Auto zu fahren bzw. mit Flipflops.
Ist das korrekt? Gibt es da vielleicht sozusagen ein Höchstmaß?
funny123
Hallo,
ich habe von ein paar Leuten gehört, dass es verboten ist, mit hochhackigen Schuhen Auto zu fahren bzw. mit Flipflops.
Ist das korrekt? Gibt es da vielleicht sozusagen ein Höchstmaß?
funny123
Moin,
nein, eine einheitliche Rechtsprechung gibt es hier nicht. Teilweise wurde auf §23 StVO verwiesen, was von vielen Gerichten aber wieder gekippt wurde. Es gibt zwar ein BGH Urteil von 1957, aber da ging es darum das jemand mit lehmverschmierten Stiefeln vom Pedal abgerutscht war. Der §23 StVO gibt diesbezüglich auch nichts eindeutiges her.
Sofern man aber einen anderen belästigt, gefährdet oder schädigt und dies im Zusammenhang mit den Schuhen, so kann man schon ein Bussgeld verpasst bekommen.
Anders sieht es aus bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug. Hier greift die GUV-V D29 §44 Abs.2.
Auf jeden Fall erwähnenswert ist jedoch dass die Kaskoversicherung dem Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls die Leistung verweigern kann, solange ein kausaler Zusammenhang zwischen Schuhwerk und Unfall besteht.
Gruss Jakob
Hi,
tagesaktuell:
http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=541
(Auszug)
_Pkw: Keine Vorschrift für Schuhwerk
Alle Jahre wieder kursiert ein Sommer-
märchen: Wer mit
Flip-Flops am Steuer einen Unfall ver-
ursacht, bekommt kein Geld von der Ver-
sicherung.„Das ist falsch“, sagt (die)
Vorstandsvorsitzende des Bundes
der Versicherten_
Grüße,
J~
Jedes Jahr im Sommer…
Hi
nichts ist so sicher, wie diese Frage jeden Sommeranfang 
Also: es ist mangels Rechtsgrundlage nicht verboten mit welchen Schuhen auch immer zu fahren - sogar barfuß ist erlaubt.
Im Fall der Fälle (der Unfälle) könnten jedoch Versicherungen und ähnliche unwohl gesonnene Personen/Institutionen auf Mitschuld/grobe Fahrlässigkeit plädieren.
Gruß
HaWeThie