Fahren mit kopierten Paieren

Hallo…

Angenommen ich komme in eine Verkehrskontrolle… Ist es dann ein Problem, wenn ich dann nur die Kopie des Fahrzeugscheins dabei habe, da das Orginal meine Freundin hat, dessen Auto es ist, mit dem ich fahre ?? Meinen eigenen Perso habe ich natürlich dabei um mich auszuweisen … :o)

Gruss Timo…

Moin

Ist es dann
ein Problem, wenn ich dann nur die Kopie des Fahrzeugscheins
dabei habe, da das Orginal meine Freundin hat, dessen Auto es
ist, mit dem ich fahre ??

I.A.: Kopien gelten nicht. D.h. wenn du gleich ohne fährst kommt es aufs gleiche raus…

cu

Hallo Pumpkin,

In Deutschland solltest Du dann auch eine beglaubigte Einverständnis-
Erklärung deiner Freundin im Original dabei haben…

Anders sieht es wieder aus,wenn es sich um dein eigenes Fahrzeug handelt…

Gängig ist diese Praxis (also Mitführen nur der Kopie des Fahrzeugscheines in bestimmten Branchen wie z.B. Bau).
Sonst könntest du als Firma nämlich jedes halbe Jahr das Straßenverkehrsamt nerven und einen neuen Fz.-Schein beantragen…

Solange es für die Kontrollierenden Beamten klar ersichtlich ist,das
Du „Berechtigt“ bist,das Fahrzeug zu benutzen (also du der Halter bist bzw. z.B. für eine Firma arbeitest (bestes Beispiel Postbote im Postauto)),wirst Du da auch keine Schwierigkeiten bekommen.

Problematisch sind nur die Fälle,wo ein anderer privater Halter
eingetragen ist…da liegt immer schnell der Verdacht nach was
ungesetzlichem nahe…

mfg

Frank

N’Abend.

I.A.: Kopien gelten nicht. D.h. wenn du gleich ohne fährst
kommt es aufs gleiche raus…

Rein rechtlich ist das sicher richtig, allerdings geben sich die meisten Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle mit einigem Murren mit der Kopie zufrieden. Ich selbst habe das zumindest schon einige Male so erlebt.

Ganz ohne wäre wahrscheinlich problematischer.

Nacht!

Florian

Hallo Frank,

das „rettet“ dich aber u.U. nicht davor, dass man den Fahrzeugschein später auf einem Polizeirevier vorlegen darf - meist verbunden mit einem minimalen Bussgeld, weil man die Papiere nicht mit sich führte.

Gruß Ivo

Hallo Timo,

wir machen das auch so. Da zwei Personen (mit gleichem Nachnamen) ein Auto nutzen und die Papiere nicht im Auto liegen sollen, hat eben einer von und nur Kopien.
Rechtlich ist das zwar nicht o.k, aber besser wie keine Papiere allemal - und auf jeden Fall besser wie geklaute Papiere.
Ich hab auch mal gelesen, das das zähneknirrschend akzeptiert wir.

Grüße
Gordie

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Hy Gordie…

Da meine Freundin aber (noch) nicht meinen Nachnamen trägt, scheint das dann wohl etwas kompliziert zu werden, wenn sie nicht gerade mitfährt :o)

Gruss Timo

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Ein Wort: Es ist verboten. Da hilft auch kein jein oder eine andere Ausrede.

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Hallo Timo,

Zu Deinem Problem kann ich Dir folgendes mitteilen:
Laut der StVO hat der Führer eines Kraftfahrzeugs den Fahrzeugschein des Fahrzeugs mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Eine nicht beglaubigte Kopie des Fahrzeugsscheins ist quasi wertlos.
Somit könntest Du mit 10 € Verwarnungsgeld verwarnt werden und weiterhin aufgefordert werden den Fahrzeugschein zu einem späteren Zeitpunkt vorzuzeigen.

Dann kannst Du nur noch auf den Gutwillen der Beamten vertrauen, die nochmal ein Auge zudrücken und Dir auch abkaufen rechtmässig mit dem Fahrzeug unterwegs zu sein.
Dann ist eine Kopie des Fahrzeugschein besser als gar nichts (aber eben auch nicht viel).

Gruss,
Joachim

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Hallo

zuerst einmal was Grundsätzliches: Eine Kopie (auch nicht beglaubigt) ersetzt in keinem Fall den originalen Fahrzeugschein.
Also es ist folgendermaßen. Bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Polizei alleinige Verfolgungsbehörde. Das bedeutet, der Polizeibeamte kann nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip verfahren. Das heißt, er kann von einer Verwarnung absehen (mache ich in diesem Fall immer so).

Sollte nun doch der Eindruck, der Fahrer „hat was zu verbergen“ so wird halt etwas weiter nachgeforscht, soll heißen es wird eine Kontrollaufforderung ausgestellt, welche man dann binnen einer Woche mit dem Kfz-Schein vorlegen muss.

Wenn du aber freundlich bist und plausibel erklärst, was Sache ist, so wirst du kaum Probleme damit haben, obwohl und ich betone es nochmal rechtlich nicht zulässig ist.

Gruß
Craig

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