Hallo Pumpkin,
In Deutschland solltest Du dann auch eine beglaubigte Einverständnis-
Erklärung deiner Freundin im Original dabei haben…
Anders sieht es wieder aus,wenn es sich um dein eigenes Fahrzeug handelt…
Gängig ist diese Praxis (also Mitführen nur der Kopie des Fahrzeugscheines in bestimmten Branchen wie z.B. Bau).
Sonst könntest du als Firma nämlich jedes halbe Jahr das Straßenverkehrsamt nerven und einen neuen Fz.-Schein beantragen…
Solange es für die Kontrollierenden Beamten klar ersichtlich ist,das
Du „Berechtigt“ bist,das Fahrzeug zu benutzen (also du der Halter bist bzw. z.B. für eine Firma arbeitest (bestes Beispiel Postbote im Postauto)),wirst Du da auch keine Schwierigkeiten bekommen.
Problematisch sind nur die Fälle,wo ein anderer privater Halter
eingetragen ist…da liegt immer schnell der Verdacht nach was
ungesetzlichem nahe…
mfg
Frank