Fahren mit nicht versichertem Fahrzeug und die Folgen

Hallo,

neulich kreuzte in meinem Wohngebiet ein Elektro-Sitz-Roller meinen Weg - nur spärlich beleuchtet, ohne Blinker, ohne Kfz- oder Versicherungskennzeichen. Auf gerader Straße fuhr ich mit Tempo 30 und der Roller mit deutlich höherer Geschwindigkeit vor mir weg.

Das Teilnehmen am Verkehr mit diesem Gerät ist garantiert nicht erlaubt - weder auf der Straße, noch auf dem Fußweg. Zudem hat der Besitzer offenbar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sollte der Fahrer jetzt einen Unfall verursachen, wäre er selbst wohl voll haftbar.

Wie ich das alles so sah, entfuhr mir der Spruch „wenn der damit ein Kind anfährt, wird der seines Lebens nicht mehr froh.“

Nehmen wir mal hypothetisch an, zwischen geparkten Autos würde tatsächlich ein kleines Kind hervorspringen, der Fahrer des Rollers würde es anfahren, das Kind stürzt, schlägt hart mit dem Kopf auf und das Hirn würde geschädigt. Trotz schneller und bester medizinischer Hilfe bliebe das Kind ein Pflegefall - kann nicht laufen, nicht reden, aber essen und trinken. So ein Kind bräuchte bis an sein Lebensende Unterstützung.

Die Kosten dafür würde nach meinem Verständnis ja nicht die Gesellschaft übernehmen, sondern die würde in einer Gerichtsverhandlung zu Lasten des Rollerfahrers gehen.

Kommt der Fahrer „aus dieser Nummer“ wieder heraus? Hat er zum Beispiel im Rahmen einer Privatinsolvenz die Möglichkeit, die Schulden zu kappen oder zahlt er bis an sein Lebensende (oder das des Kindes)?

Ich möchte keine Diskussion über die moralische Verpflichtung der Zahlung anstoßen. Mir geht es wirklich nur um die theoretische Möglichkeit der Begrenzung der Zahlungspflicht.

Grüße
Pierre

Hallo,

ich nehme an, daß Du auf die mögliche Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens hinauswillst. Die wird für die Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat (und dazu gehört eben auch das Schmerzensgeld) nicht erteilt (nachzulesen in der InsoO §§ 301, 39).

Alles andere wäre auch total schräg (persönliche Anmerkung).

Gruß
C.

Hallo,
wieso Schulden kappen? Erstmal gehts an des Fahrers eventuell vorhandene Versicherung was Du ausschliesst (Privathaftpflicht) , dann an sein Einkommen, danach an sein Vermoegen. Wenns nicht reicht, gehen die Kosten an die Allgemeinheit. Egal ob Schulden auflaufen oder nicht.
Gruss Helmut

Sowas gibt es, in Deutschland, mit Strassenzulassung, Blinker muss nicht sein, Fahrzeuge bis 45km/h Endgeschwindigkeit

  • aber nur mit Versicherungskennzeichen erlaubt, und entsprechendem Fuehrerschein.
    Moeglicherweise hatte er grad sein Blechkennzeichen am letzten Gullideckel verloren.
    Gruss Helmut

Letzendlich werden doch alle Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müßen, weil solche Honks i.d.R. nicht ansatzweise so viel Geld haben, um irgendetwas davon zu bezahlen. Alles, was der über das Existenzminimum hinaus hätte würde natürlich gepfändet. Also macht er was? Genau, nichts. Er lebt von Hartz IV und keiner kann ihm was.

Würde eine private Haftpflichtversicherung denn da einspringen?
Ich war immer der Ansicht das sie bei schäden durch Kraftfahrzeuge aussen vor ist?
Gruß
Jürgen

1 Like

Zunächst mal die gute Nachricht für das potentielle Opfer: Hier würde dann die Verkehrsopferhilfe http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/ einspringen. Die wird natürlich auch versuchen, sich am Täter schadlos zu halten, der über eine Insolvenz nicht aus der Nummer raus kommt. Eine ggf. vorhandene Privathaftpflicht wird hier übrigens nicht einspringen.

Was du alles weisst…

1 Like

Die hat damit aus mehreren Gründen genau gar nichts zu tun.