Hallo,
neulich kreuzte in meinem Wohngebiet ein Elektro-Sitz-Roller meinen Weg - nur spärlich beleuchtet, ohne Blinker, ohne Kfz- oder Versicherungskennzeichen. Auf gerader Straße fuhr ich mit Tempo 30 und der Roller mit deutlich höherer Geschwindigkeit vor mir weg.
Das Teilnehmen am Verkehr mit diesem Gerät ist garantiert nicht erlaubt - weder auf der Straße, noch auf dem Fußweg. Zudem hat der Besitzer offenbar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sollte der Fahrer jetzt einen Unfall verursachen, wäre er selbst wohl voll haftbar.
Wie ich das alles so sah, entfuhr mir der Spruch „wenn der damit ein Kind anfährt, wird der seines Lebens nicht mehr froh.“
Nehmen wir mal hypothetisch an, zwischen geparkten Autos würde tatsächlich ein kleines Kind hervorspringen, der Fahrer des Rollers würde es anfahren, das Kind stürzt, schlägt hart mit dem Kopf auf und das Hirn würde geschädigt. Trotz schneller und bester medizinischer Hilfe bliebe das Kind ein Pflegefall - kann nicht laufen, nicht reden, aber essen und trinken. So ein Kind bräuchte bis an sein Lebensende Unterstützung.
Die Kosten dafür würde nach meinem Verständnis ja nicht die Gesellschaft übernehmen, sondern die würde in einer Gerichtsverhandlung zu Lasten des Rollerfahrers gehen.
Kommt der Fahrer „aus dieser Nummer“ wieder heraus? Hat er zum Beispiel im Rahmen einer Privatinsolvenz die Möglichkeit, die Schulden zu kappen oder zahlt er bis an sein Lebensende (oder das des Kindes)?
Ich möchte keine Diskussion über die moralische Verpflichtung der Zahlung anstoßen. Mir geht es wirklich nur um die theoretische Möglichkeit der Begrenzung der Zahlungspflicht.
Grüße
Pierre