Hallo,
hab mir mal so gedacht, wenn jemand ein Auto kaufen würde (gebraucht), das Tüv hat, aber die AU Bescheinigung war nicht dabei und es dann angemeldet hat, aber die AU plakette ist noch nicht dran. Was wäre wenn diese Person mit dem Auto ohne diese Plakette angehalten wird?
Darf diese Person denn ohne diese Plakette zur Werkstatt fahren, um diese Untersuchung zu machen?
Danke schon mal für Antworten
LG
Hi
ganz einfach: ohne AU-Bescheinigung gibt es keine Zulassung.
Somit hat sich der Rest der Frage erledigt
Gruß
HaWeThie
ja das weiß ich auch dass es ohne bescheinigung die AU Plakette nicht gibt, aber wenn man jetzt nur ohne diese AU Plakette fahren würde (man hat das auto zugelassen & Nummernschilder sind vorhanden), dass wollte ich wissen & ob man zur Werkstatt fahren darf.
LG
Was wäre wenn diese Person mit dem Auto ohne
diese Plakette angehalten wird?
Hi,
da war die Zulassungsstelle großzügig, und das würde ich den netten Menschen die mich darauf ansprechen auch sagen. Frau ist auf dem Weg zur ASU.
Darf diese Person denn ohne diese Plakette zur Werkstatt
fahren, um diese Untersuchung zu machen?
Also wenn die Zulassungsstelle es so zugelassen hat, ja.
Fahrten zum TÜV dürften auch ohne Zulassung gemacht werden.
Q-Gruß
Hallo,
Fahrten zum TÜV dürften auch ohne Zulassung gemacht werden.
das Fahrzeug muß aber versichert sein und die richtigen Kennzeichen müssen auch dran sein.
Wird aber alles verliegen, wenn es zugelassen ist.
Cu Rene
hi,
ich weis ja jetzt nicht unter welchen umstand die plakette weg ist aber zur au in die werkstatt ist erlaubt. aber nur dort hin und am besten einen termin vereinbahren. so gibts weniger truble bei einer eventuellen kontrolle.
hauptmann