Fahren ohne Auspuff - Strafe?

Hallo,

angenommen jemand hat ein älteres Auto, bei dem der Mitteltopf ziemlich vergammelt ist.

Rostbedingt bricht der Auspuff vor dem Mitteltopf ab.
Der Fahrer entfernt aus Sicherheitsgründen den Mittel- und Endtopf, man will ja nicht, dass das Ding einem anderen Verkehrsteilnehmer in der Scheibe oder vor den Rädern landet und setzt seine Fahrt fort.

Die Reparatur des Mitteltopfes ist erst am Wochenende durchzuführen, der Fahrer ist aber auf das Auto angewiesen.

Er fährt jetzt also komplett ungedämpft auf die Arbeit und zurück und klingt dabei wie eine Mischung aus Hubschrauber und 30er-Jahre-Rennwagen.

Wenn jetzt ein Streifenwagen/motorrrad/beamter sich in einem Umkreis von ca. 2 km befindet wird er ihn hören, auf das Auto zusteuern, ihn rechts ranwinken und dann?

Was ist in so einem Fall zu erwarten?
Der Auspuff läge im Kofferraum, es wäre also nachvollziehbar, dass das erst vor kurzem passiert ist.
Was würde hier wohl wahrscheinlich passieren und was könnte schlimmstenfalls passieren?

Verwarnung? Geldstrafe? Stilllegung? Wiedervorführung? Bei TÜV oder Polizei? Punkte?

Für Aufklärung sehr dankbar,

Fonz

Moin!

Wenn der Pott im Kofferraum spazieren gefahren wird, gibts beim ersten Mal nen Mängelschein u ggf ein Verwarngeld (kein Bußgeld, das gibts erst ab > 35 € in Verbindung mit Punkten!) von ~20 € (s. dazu Nr. 219 im Bußgeldkatalog).

Stillegung is nich drin, möglich is aber durchaus die Untersagung der Weiterfahrt aufgrund Lärmbelästigung u daraus resultierend das Abschleppen.

Passiert das allerdings an aufeinanderfolgenden Tagen mehrfach mit den selben Cops, kanns durchaus mehr Ärger (u höhere Kosten) geben :wink:

Gruss

Mutschy
IANAL

Hallo,

danke erst einmal für deine Antwort.

Wenn der Pott im Kofferraum spazieren gefahren wird, gibts
beim ersten Mal nen Mängelschein u ggf ein Verwarngeld

Was beinhaltet der Mängelschein?
Nur schriftlich, dass man nen Mangel hat?
TÜV achtet das nächste Mal besonders drauf?
Man muss innerhalb X Tage zur Wache und vorzeigen, dass der Mangel nicht mehr vorhanden ist?
Man muss zum TÜV und vorzeigen das der Mangel nicht mehr vorhanden ist?

Stillegung is nich drin, möglich is aber durchaus die
Untersagung der Weiterfahrt aufgrund Lärmbelästigung u daraus
resultierend das Abschleppen.

Was genau ist denn da der Unterschied?
In beiden Fällen darf man nicht mehr fahren.
Und wenn mans doch macht?

Passiert das allerdings an aufeinanderfolgenden Tagen mehrfach
mit den selben Cops, kanns durchaus mehr Ärger (u höhere
Kosten) geben :wink:

Hmja jetzt mal angenommen, man fährt die A1 entlang und wird jeweils in Bremen, Münster und Düsseldorf angehalten, jedesmal dieselbe Story, jedesmal nen Mängelschein, das wird doch dann auch irgendwie addiert? Oder kann man evtl. dem ersten anhaltenden Polizisten erklären, dass man auf dem Weg heim ist und da alles repariert wird und der gibt einem dann ne Art Freischein :smiley: ?

IANAL

Nee, ich auch nicht, sonst würde ich derart bescheuerte Fragen nicht stellen.

Vielen Dank für deine Antworten!

Grüße,

Fonz

Hallo,

danke erst einmal für deine Antwort.

Wenn der Pott im Kofferraum spazieren gefahren wird, gibts
beim ersten Mal nen Mängelschein u ggf ein Verwarngeld

Was beinhaltet der Mängelschein?
Nur schriftlich, dass man nen Mangel hat?
TÜV achtet das nächste Mal besonders drauf?
Man muss innerhalb X Tage zur Wache und vorzeigen, dass der
Mangel nicht mehr vorhanden ist?

man bekommt eine Vorgabe, bis wann der Kram erledigt wurde. Die Werkstatt bestätigt dann die Reparatur und den Durchschnlag schickt man an die Polizei. Ein nicht behobener Mangel wird der Zulassungsstelle mitgeteilt, die mahnt die Reparatur an und droht mit dem Entzug der Zulassung.

Stillegung is nich drin, möglich is aber durchaus die
Untersagung der Weiterfahrt aufgrund Lärmbelästigung u daraus
resultierend das Abschleppen.

Was genau ist denn da der Unterschied?

Stillegung heißt, daß die Kiste nicht mehr zugelassen ist und vor Wiederinbetriebnahme (mindestens) eine HU durchgeführt werden muß.

Hmja jetzt mal angenommen, man fährt die A1 entlang und wird
jeweils in Bremen, Münster und Düsseldorf angehalten,

Schwierig. Düsseldorf liegt nicht an der A1.

Gruß
Christian

Naja damit wäre ich vorsichtig

§ 19 Abs.2 StVZO sagt folgendes

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Punkt 3 triff da ja wohl voll und ganz zu.

Zumal auch geäußert wird, dass mit dem Fahrzeug trotz des „Mangels“ weitergefahren wird = Vorsatz.

Ob der Nutzer/Halter auf das Fahrzeug angewiesen ist, ist bei bloßer Betrachtung des Gesetzestextes egal und spielt keine Rolle.

Man darf sich ja auch nicht einfach so einen „Dachaufbau“ auf sein Fahrzeug schnallen weil man damit Werbung für ein Geschäft machen will, was die nächsten Tage eröffnet.

So nach dem Motto „egal, dass muss aber sein“. Könnte wie gesagt nach hinten losgehen.

Hallo Christian,

Die Werkstatt bestätigt dann die Reparatur und den
Durchschlag schickt man an die Polizei.

…und wenn man es selbst repariert? Bei vielen älteren Autos ist das ja nicht ganz so schwer.
Muß man dann zum TÜV/Dekra oder schaut an der Wache dann ein Polizist unters Auto?

Gruß Tommie

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Es trifft wohl auf diesen Fall eindeutig zu , da ein fehlender Schalldämpfer sicherlich keine gewollte techniche Änderung ist.

Es gibt aber hierzu Ausnahmen.
z.B. ein Tuning Kit , der durch änderung des Krümmers , des Ansaugtracktes und des Luftfilters im normalen Fahrbetrieb nicht weiter auffällt , aber bei Vollgas gegen Last . z.b. bei beschleunigen am Berg einen Familienkombi plötzlich aufbrüllen lässt wie ein röhrender Ferrari .

wenn das mit ABE und Tüv segen geschieht , wird dieser Paragraph etwas umgangen.

siehe z.b. diesen Videoclip :

http://www.youtube.com/watch?v=XfFPXIsdKBc&feature=r…

Toni

( stolzer Besitzer eines A6C4 Avant MTM )

Hallo

In beiden Fällen darf man nicht mehr fahren.
Und wenn mans doch macht?

Mal was praktisches:

Ich wohne an einer Straße. Da fahren jeden Tag Tausende Autos vorbei, manche zu schnell, manche zu laut. Lärm macht krank. Glaubst du es ist schön, sowas ständig erleben zu müssen?

So ein Fahrzeug gehört nicht mehr auf die Straße bis es repariert ist und fertig.

Hans

Was beinhaltet der Mängelschein?
Nur schriftlich, dass man nen Mangel hat?

Kann natürlich noch nen zweiten Schein dazu geben, nämlich ne gebührenpflichtige Verwarnung.

TÜV achtet das nächste Mal besonders drauf?

Nö, der bekommt davon nix mit.

Man muss innerhalb X Tage zur Wache und vorzeigen, dass der
Mangel nicht mehr vorhanden ist?

Genau, die X entscheidet der Polizist nach Belästigungs- und Gefährdungspotential, ein bisschen jammern und verhandeln ist erlaubt, aber meist nicht zielführend.

Man muss zum TÜV und vorzeigen das der Mangel nicht mehr
vorhanden ist?

Du brauchst von jemand ne Bescheinigung, dass der Mangel behoben ist. Entweder Werkstatt, TÜV oder nahegelegene Polizeidienststelle (brauchst also nicht nach Bremen zurück). Wer befugt ist das zu bescheinigen steht auf der Mängelkarte drauf.

Hmja jetzt mal angenommen, man fährt die A1 entlang und wird
jeweils in Bremen, Münster und Düsseldorf angehalten, jedesmal
dieselbe Story, jedesmal nen Mängelschein, das wird doch dann
auch irgendwie addiert? Oder kann man evtl. dem ersten
anhaltenden Polizisten erklären, dass man auf dem Weg heim ist
und da alles repariert wird und der gibt einem dann ne Art
Freischein :smiley: ?

Jepp, die Mängelkarte ist der Freifahrtschein. Hast du etwas offensichtliches verloren, beispielsweise einen Blinker, und hast vom ersten Polizisten 7 Tage Zeit bekommen, solltest du in der Zwischenzeit den Mängelschein beim Parken sichtbar im Auto liegen haben. Du sparst dem nächsten Polizisten Schreibarbeit.

Diese Erkenntnisse sammelte ich in meiner Sturm- und Drangzeit, ob sich zwischenzeitlich die Vorschriften geändert haben weiß ich leider nicht.

Gruß Jack

Moin!

Die Werkstatt bestätigt dann die Reparatur und den
Durchschlag schickt man an die Polizei.

…und wenn man es selbst repariert? Bei vielen älteren Autos
ist das ja nicht ganz so schwer.
Muß man dann zum TÜV/Dekra oder schaut an der Wache dann ein
Polizist unters Auto?

Kommt drauf an, was der Polizist angekreuzt hat u ob der Schaden in Eigenregie (ggf unte rzuhilfenahme einer Selbsthilfewerkstatt o.ä.) zu beheben is. Beim geschilderten Fall sollte es mit Eigenregie keine Probleme geben (schweissen [lassen] oder Neuteil verbauen).

Dann ab damit zum nächsten Polizeirevier u bestätigen lassen, dass die Esse wieder komplett is. Tieferlegungen o.ä. sollten aber von ner Werkstatt mit Spurvermessungsmöglichkeit etc pp bestätigt werden, das kann man (aus gutem Grund) nich komplett in Eigenregie vornehmen. Zumindest die Achsvermessung muss in ner Werkstatt gemacht werden (da Prüfprotokoll für Eintragung notwendig). So wars zumindest seinerzeit (2002) bei meinem Mégane, den ich mal eben gut 50 mm näher zur Fahrbahn gebracht hab.

Gruss

Mutschy

Hallo Toni,

wenn das mit ABE und Tüv segen geschieht , wird dieser
Paragraph etwas umgangen.

Ich weiß, das ist jetzt etwas kleinlich:
Eine ABE bzw. eine Eintragung durch den TÜV ist ja ein Teil der Betriebserlaubnis bzw. wird die Betriebserlaubnis um diese Dinge erweitert. Umgangen wird der Paragraf dadurch dann ja nicht.

Deswegen muß die ABE ja auch mitgeführt werden.
Jemand hatte vor etlichen Jahren mal einen Sportauspuff mit ABE drunter, diese bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle jedoch nicht dabei. Ich weiß nicht mehr, ob er eine Strafe zahlen mußte, aber er mußte anschließend zur Wache und die ABE vorzeigen.

Gruß Tommie

Hallo Mutschy,

Kommt drauf an, was der Polizist angekreuzt hat u ob der
Schaden in Eigenregie (ggf unte rzuhilfenahme einer
Selbsthilfewerkstatt o.ä.) zu beheben is.

Okay, es kann also je nach Art der Mängel entschieden werden wie die Reparatur vorzunehmen ist.
Das beruhigt mich mit einem Auto Baujahr 1992 und etwas technischem Geschick, falls da mal ein Problem auftreten sollte… Fast alles, was durch eine Werkstatt repariert werden müßte, wäre bei diesem Fahrzeug wirtschaftlich unsinnig.

aber von ner Werkstatt mit Spurvermessungsmöglichkeit etc pp
bestätigt werden, das kann man (aus gutem Grund) nich komplett
in Eigenregie vornehmen.

Das sehe ich auch so…
Es soll bei Autovermietern auch vorkommen, dass ein Kunde ein Auto mietet, weil die Polizei ihn mit seiner Tieferlegung plus zu großen Felgen nicht mehr hat fahren lassen :wink:

Gruß Tommie

Hallo,

ich bin absolut deiner Meinung.
Ich bin auch absoluter Gegner der ach so tollen Sportauspuffe und kann auch immer noch nicht verstehen (selbst Motorradfahrer) warum Quads und Motorräder gefühlte 10 x lauter sein dürfen als Autos.

In vorliegendem Fall gehen wir aber einmal davon aus, es blieben der Person X tatsächlich keine Wahl.

Sagen wir, da das Auto ein altes und nicht sehr häufiges Auto ist, dauert das besorgen des Mitteltopfes eine Woche und kostet mehr als der Restwert des Autos. Das Auto soll eh verschrottet werden, zu Hause steht ein Schweißgerät.

Gehen wir weiter davon aus, dass die Person X mom. aus Arbeitsgründen eine Menge kilometer entfernt von seiner Familie weilt und am Wochenende nach Hause müsste, nicht nur aus Sehnsucht, sondern weil seine Ehefrau krank und darum auf Hilfe angwiesen ist.

In einem solchen Fall könnte ich persönlich schon verstehen, wenn Person X sich eher dazu entscheidet ein paar Stunden mit Helikoptersound zu fahren und den Auspuff am Wochenende selbst dran zu backen als seine Frau im Stich zu lassen und eine Woche später das doppelte vom Restwert seines Autos für einen neuen Topf zu zahlen.

Es gibt eben immer Ausnahmen von der Regel…

Grüße

Fonz

Hallo

Wenn der lärmgeplagte Anwohner das mit der langen Lieferzeit wüßte, würde das seine Wut sicher senken.

nicht nur
aus Sehnsucht, sondern weil seine Ehefrau krank und darum auf
Hilfe angwiesen ist.

Ein gewichtiges Argument.

Es gibt eben immer Ausnahmen von der Regel…

Der Anwohner würde diese Ausnahme sicher akzeptieren, ist er doch sicher, daß in wenigen Tagen wieder Ruhe ist.

Ob das die Exekutive auch so sieht, weiß ich nicht.

Hans