Fahren ohne Fahrerkarte gewerblich

Nabend!

Ich bin bei Firma X als LKW Mechaniker angestellt!
Fahre dort Probefahrten etc. allerdings werden für diese keine Fahrerkarten benötigt.

Da ich aber zur zeit in einer Anderen abteilung der Firma bin, müsste ich nächste woche 2 mal mit Reifen beladen ca 20km fahren. und logischerweise auch 2 mal 20 leer.

benötige ich dafür eine Fahrerkarte oder nicht?

Das ist gewerblich,also Fahrerkarte!

klasse… ich hab keine und werd wohl auch nich so schnell eine brauchen… aber evtl ja doch… was is wenn ich eine beantrage und dann mit tagesausdruck fahre?

was kostet den son kärtchen und wo beantrage ich eine in NRW

Das ist gewerblich,also Fahrerkarte!

Hab grad mal bissl im internet gelesen…
Ich fahr ja wirklich nur diese 2 „Touren“ innerhalb von einem radius von 50km… mit 7,49t ZGG… meine Hauptaufgabe ist nicht das Fahren sondern die Rep.
Die Fahrten sind klar für die Firma also Sprich gewerblich, es handelt sich hierbei um einen Firmen Internen Umzug. Bei dem eine Abteilung an einen Anderen Standort verlegt wird.
Was ist mit dieser Handwerker regelung (?!?!3,5t?!?!) dann würd ich mit nem Sprinter eben 4 oder 5 mal fahren.

Hallo,
es ist gesetzlich festgelegt, daß zum Fahren eines LKW auf öffentlichen Strassen eine Fahrerkarte notwenig ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Strecke gefahren wird.

Auf jeden fall die brauchst du.

sowie du ein fahrzeug benutzt zu dem eine fahrerkarte gebraucht wird musst du sie einlegen.egal ob probefahrt oder tour.auf jedenfall musst du für die fahrten mit den reifen deine fahrerkarte einlegen.

hab keine und fahre nicht mehr LKW !

Hallo

ja für diese Fahrt wird eine benötigt. wenn du aber keine hast reicht auch der Ausdruck vom Fahrtenschreiber weil es eine kurze Strecke ist.( ohne Pausen )

Wenn du nicht im Besitz einer Fahrerkarte bist, kannst du auch ohne fahren und anschließend einen Ausdruk machen. Auf diesen Ausdruck kommen die gleichen Daten wie auf die gute alte Scheibe. Name, Abfahrtsort, Ankunftsort und die Angabe das du nicht über eine Fahrerkarte verfügst. Digi muss auf OUT stehen.
LG Oma

Hallo twix_touring,
für jede Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr benötigst Du eine Fahrerkarte, da es die sogenannte Nachweispflicht gibt.
Für Firmen und deren Werkstätten gibt es dafür aber eine extra Werkstatt-Karte um zB Probefahrten durchführen zu können. Da Reifen auch Bestandteil einer Werkstatt sind, sollte man Dir diese Fahrt mit der besagten Karte erlauben.
Einzige Ausnahme gilt für Privatgelände (Firmengelände), da wird keine Fahrerkarte benötigt. Allerdings muß dann trotzdem ein Ausdruck gemacht werden um die genannte Nachweispflicht lückenlos führen zu können.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
MfG und ein schönes Wochenende
Dirk

normaler weisse ja aber du kannst auch einen ausdrck machen besser du frags mal bei der bag nach in deinen land kreiss kommt immer gut viel spass

Hallo, normalerweise brauchst Du immer einen Nachweis über Deine Fahren auf öffentlichen Fahrwegen. Entweder geht das noch mit den veralteten Tachoscheiben wenn dein LKW ein Tachograph besitzt, oder eben mit einer Farerkarte. Jedenfalls musst Du nachweisen können wie und wann Du gefahren bist. Wenn der LKW noch mit einem Tachograph ausgestattet ist würde dies reichen. Ich bin mir aber nicht sicher ob da schon eine Übergangsregelung getroffen wurde, alte LKW´s mit Lesegerät für Fahrerkarten nachzurüsten. eines erachtens nach nicht. Geht also auch mit Tachoscheibe.

Gruss

Anne6x