Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hallo,

mit was müsste ein 16-Jähriger rechnen, wenn er wegen Überhöhter Geschwindigkeit ein PKW gegen einen Baum lehnt (PKW Totalschaden)?
Der fiktive Fahrer hätte einen Führerschein Klasse A1 und die Autoschlüssel von einem Verwandten ohne dessen wissen gemopst.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Hallöle!

mit was müsste ein 16-Jähriger rechnen, wenn er wegen
Überhöhter Geschwindigkeit ein PKW gegen einen Baum lehnt (PKW
Totalschaden)?

Mindestens mit ner Menge privaten Ärgers^^

Der fiktive Fahrer hätte einen Führerschein Klasse A1 und die
Autoschlüssel von einem Verwandten ohne dessen wissen gemopst.

Die A1 dürfte damit Geschichte sein, denn das is „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ u somit ein Straftatbestand, welcher den Verlust des bisherigen A1 zur Folge haben kann. Neben Freiheits- oder Geldstrafe, wie §21StVG aussagt, sind auch noch 2 Jahre FS-Sperre (also erst ab 20 Klasse B), sowie ne abzulegende MPU (Idiotentest) und Schadensersatz drin… Alles weitere wird ein Verkehrsrichter entscheiden, je nach Vorstrafenregister und Auftreten des jungen Mannes vor Gericht. Kommt noch Alkohol ins Spiel wirds nur noch schlimmer…

Ich hab mit 17 (also vor gut 15 Jahren) nen VU mitm unbeleuchteten Fahrrad verursacht, war reumütig u geständig, bekam aufgrund der Verkehrssituation (Baustelle mit Tempo 30, anderer Pkw hatte mindestens 70 km/h drauf) eine Teilschuld zugesprochen u wurde lediglich vom Richter verwarnt. Mein Vorstrafenregister war u is übrigens wie gekehrt ^^ Seitdem hab ich übrigens auch nie wieder aufm Fahrrad gesessen :wink:

Grüße von
Tinchen

Gruss

Mutschy

Howdy,

mit was müsste ein 16-Jähriger rechnen, wenn er wegen
Überhöhter Geschwindigkeit ein PKW gegen einen Baum lehnt (PKW
Totalschaden)?

also, das Anlehnen eines Autos gegen einen Baum ist an sich nicht strafbar; das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis sicherlich schon (hatten wir ja gerade hier im Thread http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html)

Wie bei vielen Sachen hängt es dabei wohl von der Einschätzung des Richters ab.

Der fiktive Fahrer hätte einen Führerschein Klasse A1 und die

nicht relevant.

Autoschlüssel von einem Verwandten ohne dessen wissen gemopst.

tja, das ist dann eine andere „Straftat“.

Gruss
norsemanna

Hallo,

Der fiktive Fahrer hätte einen Führerschein Klasse A1 und die

nicht relevant.

„Nicht relevant“ nur im Sinne von „Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es trotzdem“
oder
„nicht relevant“ im Sinne von „A1-Führerschein nicht in Gefahr“?

Interessiert,
Tinchen

Hi Tinchen,

„Nicht relevant“ nur im Sinne von „Fahren ohne Fahrerlaubnis
ist es trotzdem“

yep.

Gruss
norsemanna