ein Mitarbeiter von uns hat vom Gericht eine Ladung vor Gericht bekommen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Angeblich kann er sich nicht erklären was das sein soll.
Darf der Fahrer bis zur Verhandlung noch weiter Fahrzeuge führen oder muß er die Verhandlung abwarten?
Auf jeden Fall hat er seinen Führerschein in der Hand, den hab ich mir jetzt noch mal zeigen lassen und fotokopiert.
Die Verhandlung ist erst im September und natürlich würde es ja auch für uns bedeuten das wir uns so schnell wie möglich einen neuen Fahrer suchen müssen.
Die Fahrerlaubnis ist noch nicht entzogen worden. Das bedeutet er kann noch fahren. Es ist ja auch nicht gesagt das der die Fahrerlaubnis verliert. Eigentlich bekommt er weit vor der Gerichtsverhandlung erst mal einen Anhörungsbogen. In diesem Bogen hat er die Möglichkeit sich zum Vorwurf zu äußern.
Eigentlich gehört die Angelegenheit in die Hand eines Anwalts.
Hallo,
die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Nachweis zu dieser Genehmigung ist für den Bürger der Führerschein und eine entsprechende Akte beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Nun kann man Verkehrsverstöße begehen, die zur Folge den Verlust der Fahrerlaubnis haben; z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß. In diesem Verfahren wird von der Polizei der Führerschein beschlagnahmt. Behauptet der Fahrer, dass er seinen Führerschein verloren oder verlegt hat, wird ihm das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer richterlichen Entscheidung untersagt. Natürlich kann er aber dann verbotenerweise weiter Fahrzuege führen und sich mit dem Führerschein als „berechtigt“ legitimieren. Dies fällt der Polizei erst auf, wenn sie nicht nur eine Kontrolle vollzieht sondern auch den Führerschein online überprüft. Dann würde sich ergeben, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde und der Führerschein sofort eingezogen werden muss. Natürlich ist jede einzelne Fahrt in diesem Stadium eine Straftat für den Fahrer und könnte auch eine für den Arbeitgeber bedeuten.
Sie sollten sich an die zuständige Abteilung im Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) oder an die nächste Polizeistation wenden und Ihren Mitarbeiter überprüfen. Übrigens rate ich dies dringend, da es erhebliche Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung bei einem Verkehrsunfall geben wird. Bei vorsätzlicher Straftat sind diese von Leistungen frei gestellt.
Grüße,
strucki
Hallo,
so lange kein Gerichtsbeschluss vorliegt zur Abgabe des Führerscheins (Entzug der Fahrerlaubnis) oder die Polizei den Führerschein nicht eingezogen hat, kann der Fahrer weiterhin von seiner Faherlaubnis Gebrauch machen - also Kraftfahrzeuge weiterhin fahren.
Gruß webcruiser
wenn Ihr Mitarbeiter einen Verhandlungstermin wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen hat, ist er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Das er Ihnen einen Führerschein vorlegt, besagt gar nichts.
Der Führerschein ist nur ein Nachweis, dass man die Berechtigung zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge hat.
Wenn die Ordnungsbehörde diese Berechtigung eingezogen hat, darf er keine Kraftfahrzeuge führen. Er hätte seinen Führerschein abgeben müssen.
Er wurde also ohne gültige Fahrerlaubnis beim Führen eines Kfz angetroffen und deshalb die Verhandlung.
Fazit: Er darf keine Kfz im öffentlichen Straßenverkehr führen. Lassen Sie es trotzdem zu, machen Sie sich mitschuldig.
MfG
Mir stellt sich hier erstmal die Frage, ob er als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wurde!
Ansonsten sollte ja vorher schon was vorgefallen sein, von alleine kommt so ein Strafverfahren ja nicht. Daher empfehle ich dringend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, damit dieser mal Akteneinsicht nimmt.
Wenn er den Führerschein noch hat, darf er auch damit fahren.
Liebe/-r Böttcher,
das ist eine Sache mit mehreren Möglichkeiten… die häufigsten Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis passieren, wenn ein Bußgeldbescheid mit (eventuell übersehenem) angeordnetem Fahrverbot ins Haus flatterte und rechtskräftig und das Fahrverbot fällig wurde und der Betroffene dann noch einmal wegen einer anderen OWi als Fahrzeugführer festgestellt wurde - dann erfolgt wegen dem noch nicht abgegoltenen Fahrverbot eine Anzeige von Amts wegen und das Gericht muss verhandeln. Diese Variante scheint wahrscheinlich, weil er noch einen Führerschein in der Hand hat… die andere Variante: der Betroffene hatte einen Entzug und hat sich irgendwie einen zweiten Führerschein organisiert… soll garnicht so schwierig sein :o)…
ich als Arbeitgeber würde mir eine aktuelle VZR-Auskunft vorlegen lassen und sehen, was drinsteht…
Fakt ist, dass er, wenn er bei
Variante I
nicht in letzter Zeit mal „laufen musste“, noch ein nicht abgegoltenes Fahrverbot hat - das heißt, dass er eigentlich seit Fälligkeit des Fahrverbotes nicht Fahren darf - und das alte Fahrverbot auch erst abgegolten ist, wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung war. und bei
Variante II
auch nicht, es sei denn, die Entzugsfrist ist lange abgelaufen, der Führerschein danach ausgestellt und die Sache eine alte Geschichte -
aber er soll das doch selbst klären - am Besten bei der Stelle, wo der letzte Bußgeldbescheid her kam… oder bei dem Gericht, dass geladen hat.
LG
Conny
es kann doch nicht sein, dass Ihr MA eine Vorladung bekommt und noch nicht einmal weiß, ob er Zeuge oder Beschuldigter ist. Das ist schon einmal höchst suspekt. Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis > hier gibt es verschiedene Möglichkeiten 1. Wie schon einmal beschrieben, Führerschein wurde von Amts wegen eingezogen aber beim Beschuldigten noch nicht physikalisch abgeholt (nicht angetroffen o.ä.) In jedem Fall wurde dem MA dieses dann mehrmals schriftlich mitgeteilt und ist rechtskräftig. 2. der MA wurde beim Fahren eines Fahrzeuges angetroffen, bezichtigt o.ä., für welches er keine Fahrerlaubnis hat oder mehr hat Stichwort LKW Fahrerlaubnis > Zeitbeschränkungen- ärtztliche Untersuchungen nicht eingehalten, dann gilt der Entzug nur für diese Fahrzeugklasse und ist eigentlich sofort ausgesprochen worden bzw. auch auf dem Führerschein ersichtlich. Ich würde den Vorgang an Ihrer Stelle als AG sofort prüfen. Sollte in einem Schadensfall erkennbar sein, dass Sie davon auch nur annähernd in Kenntniss gesetzt wurden, kann es problematisch werden