Meine frage lautet was kann passieren wenn man ohne Fahrerlaubnis ein PKW bedient der bei einer anderen Straftat benutzt wurde.
Zur erläuterung:
Ich habe vor ca. 2 monaten meinen Führerschein verloren wegen fahren unter Morphin einfluss.
Ca. vor 2 wochen habe ich mich mit einem kollegen an der Kupferlagerstelle eines Betriebs bedient und die gestohlene Ware (Kupfer)an einem näheren Schrottplatz abgegeben. Selbstverständlich mit meinem PKW und ohne Führerschein bei der Diebstahls aktion und der abgabe wurde ich von Kameras gefilmt und hatte vor ca. 24std. besuch von der Polizei.Der Vorwurf lautet Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl in einem besonders schweren Fall.
Welchs Strafmass droht mir nun in bezug auf den Führerschein???
-Ich weiß keine leichte frage wenn man nich gerade ein Anwalt ist, deshalb bitte ich euch auch nur dann zu antworten wenn ihr euch die antwort auf meine gestellte frage realistisch ausmalen könnt.-
aufgrund der Zahl hinter deinem Nicknamen nehme ich an, dass du auf jedenfall schon über 21 Jahre bist.
Somit kommt definitiv nur das Erwachsenenstrafrecht in Betracht.
Dazu schreibt das Gesetz:
§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Dann haben wir noch den besonders schweren Fall des Diebstahls. Dazu schreibt das Gesetz:
§ 243 StGB
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
gewerbsmäßig stiehlt,
aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
Ferner besteht, da die Möglichkeit, da dein Auto als Tatwerkzeug benutzt wurde, dieses auch einziehen. Somit kann passieren, dass du bald auch noch dein Auto los bist.
Bzgl. des Einzugs des Fahrzeuges schreibt das Gesetz:
§ 74 StGB
Voraussetzungen der Einziehung
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
1.
die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
2.
die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.
(4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
auch als Anwalt ist es eine schwere Frage. Tatsächlich können Sie sich vermutlich sehr lange von der Fahrerlaubnis verabschieden. Sie haben bewiesen, dass sie nicht geeignet sind zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird die Fahrerlaubnis entziehen und erst nach Ablauf mehrerer Jahre die Neuerteilung nach Auflagen (MPU) wieder gestatten.
Hhmm…
ich versuche es jetzt einfach mal kurz und knapp (ohne persönliche Wertung) zu erklären.
Zweiter A-Verstoß -> Führerschein für min. 24 Monate weg. Fahrzeug kann im Rahmen des Einzugs / Verfalls gemäß StPO von der Staatsanwaltschaft sichergestellt / beschlagnahmt werden.
Letztes Jahr kam jemand wegen Fahren ohne FE in Hannover für 6 Monate in die JVA.
Also da beide Verstoße recht zeitnah waren, wirste wohl eher nicht mit einem blauen Auge davon kommen.
Hallo Hunk84, eigentlich sollte dich der Diebstahl mehr beschäftigen als das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn du unter Morphinen gefahren bist, wirst du deinen Führerschein sowieso längere Zeit nicht wiedersehen und einen neuen beantragen müssen. Dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis wird wahrscheinlich bei der neuen Anklage wegen Diebstahls im bsF eine untergeordnete Rolle spielen.
Viel Glück und ein hoffentlich zukünftig straffreies Leben.
Hallo,
zuerst mal kann es sein, dass der Führerschein nunmehr nur noch erteilt wird nach einer MPU - die Strafe wird höher…genau weiß ich es nicht, da es tatsächlich darauf ankommt welches Strafmaß der Richter für gerechtfertigt hält und ob er alle Straftaten miteinfließen lässt. Meine Empfehlung lautet in jedem Fall einen Anwalt - geht auch mit keinem/wenig Geld (Antrag erhälst beim Anwalt - Kostenbeihilfe).
Viele Grüße
gem. § 21 StVG kann Dir eine Geldstrafe (wahrscheinlicher Fall) oder eine bis zu einem Jahr dauernde Freiheitsstrafe drohen. Außerdem kommt wohl eine mindestens sechsmonatige Fahrerlaubnissperre sowie 12 Punkte in Flensburg dazu. Dein Fahrzeug könnte als Tatmittel beschlagnahmt (Einziehung) werden.
Hallo, Sie interessiert vermutlich, wie lange Sie mit einem Führerscheinentzug rechnen müssen, da Sie nach einem möglichen Strafmaß bzgl. des Diebstahls garnicht fragen. Bzgl. des Führerscheins wird vermutlich eine Überprüfung erfolgen, ob Sie generell die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ haben. Danach wird es sich richten, ob und wann Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen. Wird auf jheden Fall nicht leicht. Genaue Prognosen sind in einem solchen Fall nicht möglich, weil es von soviel einzelnen Faktoren abhängt. Mein Tip: Unbedingt einen Anwalt nehmen.
Hallo Daniel M.
Ist da mit den 12 Punkten sicher???
Kann es passieren das ich den Führerschein für immer los bin???
Und wieviele punkte darf man den höchstens haben.
Aufgrund der antwort die du mir geschickt hast denke ich das du dich anscheinend sehr gut auskennst.
denn wenn ich wirklich 12 Punkte bekomm bin ich am ende das wäre das schlimmste was passieren könnte. das mit der diebstahls sache ist mir fast egal in erster linie geht es mir um meinen Lappen.
Meine frage lautet was kann passieren wenn man ohne
Fahrerlaubnis ein PKW bedient der bei einer anderen Straftat
benutzt wurde.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Sie wird in der Regel mit einer Geldstrafe und ggf. mit einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestraft.
Zur erläuterung:
Ich habe vor ca. 2 monaten meinen Führerschein verloren wegen
fahren unter Morphin einfluss.
Ca. vor 2 wochen habe ich mich mit einem kollegen an der
Kupferlagerstelle eines Betriebs bedient und die gestohlene
Ware (Kupfer)an einem näheren Schrottplatz abgegeben.
Selbstverständlich mit meinem PKW und ohne Führerschein bei
der Diebstahls aktion und der abgabe wurde ich von Kameras
gefilmt und hatte vor ca. 24std. besuch von der Polizei.Der
Vorwurf lautet Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl in
einem besonders schweren Fall.
Welchs Strafmass droht mir nun in bezug auf den
Führerschein???
Hängt von vielen Faktoren ab, kann ich so nicht einschätzen.
-Ich weiß keine leichte frage wenn man nich gerade ein Anwalt
ist,
Auch für einen Anwalt eine schwer zu beantwortende Frage, da der Strafrahmen weit ist und der Richter einen großen Spielraum hat.
deshalb bitte ich euch auch nur dann zu antworten wenn
ihr euch die antwort auf meine gestellte frage realistisch
ausmalen könnt.-
das mit den 12 Punkten ist eine Ermessensfrage des Gerichtes. Hierbei geht bei Straftaten die Bemessung bei 6 Punkten los.
Wenn Du als Wiederholungstäter in Frage kommst oder eine besondere Untauglichkeit für das Führen von KfZ im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird, kann Dir eine mehrjährige FE-Sperre auferlegt werden. Anschließend musst Du die FE erneut machen, mit Theorie und Praxis sowie Prüfung.
Man darf maximal 18 Punkte sammeln. Vor Erreichen der Grenze bekommst Du aber mehrfach Post von der Fahrerlaubnisbehörde mit der Bitte, Deine Punkte durch Seminare abzubauen.
Wenn Du über die Grenze kommst, ist der Lappen weg.
Zu einem möglichen Strafmaß kann ich ohne Akte nichts sagen. Theoretisch könnte man dir sogar zusätzlich dein Auto wegnehmen, weil du es zur Begehung einer Straftat benutzt hast. Denke aber nicht, dass die Polizei auf die Idee kommen wird, aber möglich wäre es.