Fahren ohne Fahrerlaubnis, Auto wurde nicht bewegt

Hallo ihr Lieben,

folgender Fall:

Ein Auto steht auf einem öffentlichen Parkplatz. Jemand der keinen Führerschein besitzt, sitzt hinter dem Steuer und lässt sich von jemand anderem zeigen und erklären wo was wie funktioniert…der Motor ist aber an, die Handbremse gezogen. Das Auto bewegt sich keinen Millimeter und dann kommt die Polizei. Beide bekommen eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassen des fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ist das zulässig? Das Auto hat sich ja nicht bewegt. Auf welche Strafen könnte man sich gefasst machen?

Danke schon mal… =)

Hallo,

„Auf welche Strafen könnte man sich gefasst machen?“

auf keine, denn man muss das Fahrzeug, um den Tatbestand des § 21 StVG zu erfüllen, bewegen. Wenn es sich nicht bewegt, keine Straftat. Der Versuch ist nicht strafbar.

Gruss

Iru

auf keine, denn man muss das Fahrzeug, um den Tatbestand des §
21 StVG zu erfüllen, bewegen. Wenn es sich nicht bewegt, keine
Straftat. Der Versuch ist nicht strafbar.

Genau!
Nur als kleine Ergänzung zur Begründung, google nach „BGHSt 35, 390“.

Gruß,
Andreas

durch starten des motors wurde das kfz in betrieb genommen, ohne in besitz der gültigen fahrerlaubnis zu sein.
ganz klar ein tatbestand.
hauptmann

durch starten des motors wurde das kfz in betrieb genommen,
ohne in besitz der gültigen fahrerlaubnis zu sein.
ganz klar ein tatbestand.

An welcher Stelle sagt §21 StVG etwas von „in Betrieb nehmen“?
1. ein Kraftfahrzeug führt ,…
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt ,…

Oder auf welches Gesetz bezieht sich deine Aussage?

Gruß,
Andreas

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http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/fahrzeug-fue…

Gruß
Nick

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Hallo Hauptmann,

ein Fahrzeug führt, wer dessen Richtung und/oder Geschwindigkeit bestimmt. Im UP sehe ich weder eine Richtung noch eine Geschwindigkeit.
Da das Führen nicht nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt ist, müsste - analog deiner Darstellung - auch der ein Fahrzeug führen, der sich auf den Fahrradsattel oder sich auf ein Pferdefuhrwerk setzt, ohne diese aber zu bewegen (hätte dann z.B. strafrechtliche Folgen bei Alkoholeinwirkung). Auch der Kfz-Mechaniker ohne Führerschein, der auf öffentlichen Verkehrsraum versucht, ein schlecht laufendes Fahrzeug wieder in Gang zu bringen, würde sich strafbar machen, wenn er bei laufendem Motor hinter dem Steuer säße. Alles ziemlich weit hergeholt.
Meinst du nicht auch, dass du deine Aussage vorher absichern und nicht nur deine eigene Meinung als allgemeingültige Tatsache verbreiten solltest?

Gruss

Iru

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das ist deine hergeholte und ausgedachte meinung.
eine person, die alkoholisiert am steuer mit laufendem motor sitzt, um nicht zu frieren, ist sein lappen los, wenn die polizei das feststellt obwohl er nicht fährt. es gibt einige urteile, die das belegen. zb. benötigt man eine fahrerlaubnis zum anschleppen eines fz. sobald der motor startet ist das fahrzeug in betrieb anders beim abschleppen.

und bitte jetzt nicht nenne mir urteile… sucht die selbst raus wenn das interessiert.
h.

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Expertenforum?

das ist deine hergeholte und ausgedachte meinung.

Nein, fundierte und nachgeprüfte Tatsache

eine person, die alkoholisiert am steuer mit laufendem motor
sitzt, um nicht zu frieren, ist sein lappen los, wenn die
polizei das feststellt obwohl er nicht fährt. es gibt einige
urteile, die das belegen.

Falsch! OLG Karlsruhe vom 21.09.2004 - ZfS 04, 581. Bestrafung nur, wenn Fahrzeug in Bewegung.

zb. benötigt man eine fahrerlaubnis
zum anschleppen eines fz. sobald der motor startet ist das
fahrzeug in betrieb anders beim abschleppen.

ebenfalls falsch. Beim Anschleppen braucht der Angeschleppte keinen FS, er muss nur geeignet sein (anders als beim Schleppen)

und bitte jetzt nicht nenne mir urteile… sucht die selbst
raus wenn das interessiert.

hab ich rausgesucht und die sagen exakt das Gegenteil deiner Beiträge.

Gruss

Iru, der langsam zweifelt, ob sich hier nur Experten zu Wort melden

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Hallo!

das ist deine hergeholte und ausgedachte meinung.

Mag ja sein, aber wenn der Bundesgerichtshof diese Meinung seit Jahrzehnten stützt, dann kann man wenig dagegen setzen. Sie ist ja auch vernünftig.

eine person, die alkoholisiert am steuer mit laufendem motor
sitzt, um nicht zu frieren, ist sein lappen los, wenn die
polizei das feststellt obwohl er nicht fährt.

Wenn die Person ordentlich dämlich ist und das glaubt, was die Beamten ihr sagen, die sich einfach mal einbilden, die Person hätte das Fahrzeug geführt, dann stimmt das wohl. Aber hier ist nach der Rechtslage gefragt und ncit nach dem Rechtsalltag, wie er sich wahrscheinlich auch ziemlich häufig ereignet.

es gibt einige
urteile, die das belegen.

Jetzt aber Butter bei die Fische! Wo?

zb. benötigt man eine fahrerlaubnis
zum anschleppen eines fz.

Oder auch einen Korkenzieher, um eine Weinflasche zu öffnen. Man benötigt ja so viel, wenn der Tag lang ist. Aber wo ist denn da die Relevanz im Bezug auf § 21 StVG?

sobald der motor startet ist das
fahrzeug in betrieb anders beim abschleppen.

Ach, „in Betrieb“ sind Fahrzeuge nach herrschender Lehre und Rechtsprechung auch oft, wenn sie einfach nur rumstehen, sogar ohne dass einer drin sitzt. Aber das ist eine andere Geschichte. Hier geht es um das Führen. Und da hat „andreasw“ schon den goldrichtigen Tipp abgegeben. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH führt ein Kraftfahrzeug, wer „das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter Allein- oder Mitverantwortung
in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt.“

und bitte jetzt nicht nenne mir urteile… sucht die selbst
raus wenn das interessiert.

Witzbold. Nenne mir Urteile!

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ok nochmal
man unterscheidet in
abschleppen, ( ein vorrübergehend verkehrsuntüchtige fz das aus dem gefahrenbereich bringen). die einheit bildet keinen zug , der abgeschleppte muss körperlich und geistig in der lage sein ein fz zu führen.

anschleppen. ein fahrzeug wieder in betrieb setzen. solange motor aus kein problem, sobald er anspringt wird eine fahrerlaubnis benötigt.

schleppen. ein mitführen eines fahrzeuges über längere strecke. benötigt wird eine erlaubnis da bildung eines zuges.

bei weiteren fragen fragt in der fahrschule,

Ich darf WWF zitieren:

„Oder auch einen Korkenzieher, um eine Weinflasche zu öffnen. Man benötigt ja so viel, wenn der Tag lang ist. Aber wo ist denn da die Relevanz im Bezug auf § 21 StVG?“

Dem kann ich mich nur anschließen. Ende der Diskussion für mich, da sinnlos.

Iru

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Auch die Benutzung eines Handys ist verboten und strafbar wenn man angehalten hat, der Motor aber noch läuft.

Interessanter Einwand, was für eingenen Thread!

Auch die Benutzung eines Handys ist verboten und strafbar wenn
man angehalten hat, der Motor aber noch läuft.

Hmmm, interessanter Einwand!

Dies ist ja nach §23 Abs. 1a der StVO verboten. Dort ist es explizit gesagt:
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

In diesem Thread ist zwar die Rede von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ §21 StVG, dazu gibts ja schon Urteile, wegen Motor an/aus.

Aber, im §21 StVO heißt es ja dem Fahrzeugführer. Gilt man in diesem Zusammenhang als Führer eines Fahrzeugs? Man führt ja nichts… Man müsste also straffrei davon kommen können, oder? Experten, wieder ran hier!!! :wink:

Sehr interessanter Einwand, danke!

Gruß,
Andreas

…und es ist verboten, nach 19.00 Uhr den Rasen mit einem Motormäher zu mähen.