Mobiltelefon beim laufenden Motor

Moin Experten!

Der Einwand von Termid hier /t/fahren-ohne-fahrerlaubnis-auto-wurde-nicht-bewegt…
hat mich nachdenklich gemacht. Das passt dort nicht ganz zum Thema, aber ich finde man könnte es im eigenen Thread diskutieren:

Also ganz grob: §21 Abs. 1a STVO: _ Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist._

Nun gibt es ja diesen Urteil des BGH (BGHSt 35, 390), dass das bloße Sitzen im Auto beim laufenden Motor noch kein Führen eines Fahrzeugs ist. Kann man denn den Benutzer eines Mobiltelefons, der den Motor laufen lässt, dann als Fahrzeugführer betrachten?

Freue mich auf Experten-Meinungen!
Andreas

Hallo,

ich sehe da keinen Widerspruch.
Es ist im Satz 1 klar geregelt, was dem Führer verboten ist.
Wenn im Satz 2 steht „Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist“ ist das eine Entschärfung der Einschränkung des Satzes 1. Unter bestimmten Bedingungen darf also der Fahrzeugführer telefonieren. Dass man sich im Satz 2 auf die Terminologie des „Fahrzeugführers“ bezieht, ist m.E. unschädlich. Es ist halt der Fahrzeugführer, nur führt er zur Zeit nicht das Fahrzeug. Versuche doch einmal, den Satz 2 so darzustellen, dass man ihn kapiert ohne diese Terminologie zu benutzen.
Im Bahnbereich gibt es doch auch den Triebwagenführer oder Lokführer. Trifft diese Berufsbezeichnung nur dann zu, wenn der Zug in Bewegung ist? Wenn der Zug steht, wechselt die Berufsbezeichnung automatisch von Lokführer zu Loknichtführer? Wie du siehst, sehe ich die Unklarheit zu Satz 2 eher als „hausgemacht“ an, das Gebot der Vorschrift ist m.E. nach zweifelsfrei erkennbar.

Gruss

Iru

Im Bahnbereich gibt es doch auch den Triebwagenführer oder
Lokführer. Trifft diese Berufsbezeichnung nur dann zu, wenn
der Zug in Bewegung ist? Wenn der Zug steht, wechselt die
Berufsbezeichnung automatisch von Lokführer zu Loknichtführer?

Ähhh, schon mal nicht schlecht der Vergleich. Aber Fahrzeugführer ist ja keine Berufsbezeichnung. Denn man bleibt ja nicht Fahrzeugführer, wenn man auf dem Beifahrersitz sitz, richtig? Auch wenn man von 5 min Fahrzeugführer war, ist man es ja offensichtlich dann nicht mehr und darf telefonieren. Es bleibt also die Frage, wann ist man Fahrzeugführer und wie unterscheidet es sich von „Führen eines Fahrzeugs“? Z.B. Sitz am Steuer = Fahrzeugführer, los gefahren = Man führt ein Fahrzeug. Das ist selbstverständlich logisch, aber wo es festgelegt ist, wann man Fahrzeugführer ist, finde ich nicht.

Wie du siehst, sehe ich die Unklarheit zu Satz 2 eher als
„hausgemacht“ an, das Gebot der Vorschrift ist m.E. nach
zweifelsfrei erkennbar.

Das Gebot ist natürlich zweifelsfrei erkennbar und natürlich ist es „hausgemacht“. Meine Frage zielte eher dahingehend, dass man der Strafe vielleicht entkommen könnte, wenn man behauptet in diesem Moment (Wagen steht, Motor an) kein Fahrzeugführer zu sein, man führt das Fahrzeug ja nicht.

Naja, hätte ja klappen können :wink: Danke für die Antwort.
Andreas

Hallo Andreas,

der Sinn der Vorschrift erschließt sich mir letztlich auch nicht. Warum muss bei einem stehenden Fahrzeug der Motor ausgeschaltet sein um zu telefonieren (na klar, das Motorengeräusch könnte das Handy übertönen). Schalten wir den Motor halt aus. Dann gibt es auch kein Rätselraten mehr, wer denn Fahrzeugführer ist (der Typ hinter dem Lenkrad, wer sollte es auch sonst sein).

Gruss

Iru (mit Freisprecheinrichtung :wink:)

Warum muss bei einem stehenden Fahrzeug der Motor
ausgeschaltet sein um zu telefonieren

Hi,

weil es sonst Probleme gibt wenn jemand an der Ampel/Stau steht und telefoniert.

Q-Gruß

„Fahrzeugführers“ bezieht, ist m.E. unschädlich. Es ist halt
der Fahrzeugführer, nur führt er zur Zeit nicht das Fahrzeug.

Ich denke schon, das könnte man begrifflich besser fassen, ohne die spitzfindige Unterscheidung zwischen einem Fahrzeugführer und einer ein Fahrzeug führenden Person.

Gruß

Marzeppa

Hallo Q,

stimmt, danke für den Hinweis, daran hatte ich bisher nicht gedacht.

Gruss

Iru