Moin Experten!
Der Einwand von Termid hier /t/fahren-ohne-fahrerlaubnis-auto-wurde-nicht-bewegt…
hat mich nachdenklich gemacht. Das passt dort nicht ganz zum Thema, aber ich finde man könnte es im eigenen Thread diskutieren:
Also ganz grob: §21 Abs. 1a STVO: _ Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist._
Nun gibt es ja diesen Urteil des BGH (BGHSt 35, 390), dass das bloße Sitzen im Auto beim laufenden Motor noch kein Führen eines Fahrzeugs ist. Kann man denn den Benutzer eines Mobiltelefons, der den Motor laufen lässt, dann als Fahrzeugführer betrachten?
Freue mich auf Experten-Meinungen!
Andreas