Hallo…
Ich 18Jahre bin mit meinen Vater (Anhalter des Fahrzeuges) auf dem ALDI parkplatz zum üben gegangen… parkplatz natürlich ohne Schranke… ich bin da gefahren und plötzlich stand die polizei hinter mir und hat alle personalien aufgenommen und ich bin noch in der fahrschule und müss erst mit den fahrstunden anfangen.
… ich würde mich freuen wenn ihr mir sagen könnt was für konsiquensen auf mich zu kommen können…
das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und Dein Vater als Kfz-Halter bekommt ebenso eine draufgedonnert, weil er das erlaubte, bzw sogar unterstützte.
Wenn Du einen guten Richter hast, kommst mit einem blauen Auge davon. Gestehe alles und zeige Dich einsichtig und reumütig.
Supermarktparkplätze sind wie Tankstellen „öffentliche Verkehrsflächen“ auch wenn Sie in Privateigentum sind. Daher gilt da die StVO.
Warum seid Ihr nicht auf einen Verkehrsübungsplatz gegangen ? Dort habt Ihr Straßenmarkierung, seid versichert und es ist eben ein Stück weit realistischer.
Supermarktparkplätze sind wie Tankstellen „öffentliche
Verkehrsflächen“ auch wenn Sie in Privateigentum sind. Daher
gilt da die StVO.
Richtig. Aber trotzdem bin ich nicht sicher, dass die Polizei da eingreifen darf.
Auf dem Gelände unseres Straßenverkehrsamtes schreiben die dort ansässigen Politessen keine Knöllchen, da die Stadt dort auch nur Mieter ist. Parken auf den Behinderten-Parkplätzen und/oder fahren entgegen der Einbahnstraße ist da nämlich völlig alltäglich.
Auf jeden Fall würde ich mir schon mal einen guten Anwalt suchen.
Richtig. Aber trotzdem bin ich nicht sicher, dass die Polizei
da eingreifen darf.
Darf sie, da sie für den fließenden Verkehr zuständig ist und auf der Fläche die Verkehsteilnehmer nicht bestimmbar sind, es kann und darf jeder darauf fahren.
Auf dem Gelände unseres Straßenverkehrsamtes schreiben die
dort ansässigen Politessen keine Knöllchen, da die Stadt dort
auch nur Mieter ist.
Das ist Privatgelände, zudem sind die Verkehrsteilnehmer bestimmbar, d.h. zB Mitarbeiterparkplatz, also gilt nur Privatrecht.
Parken auf den Behinderten-Parkplätzen
und/oder fahren entgegen der Einbahnstraße ist da nämlich
völlig alltäglich.
s.o.
Auf jeden Fall würde ich mir schon mal einen guten Anwalt
suchen.
Das sicher, aber bei Supermarktparkplätzen wurde schon öfter auch im TV gesagt, daß es dort verboten ist, stand auch hier schon mehrmals.
MfG
Quelle: Schurig, Kommentar zur StVO, 11. Auflage, Seite 29, Geltung der StVO, §1 StVO Definition der Grundfläche und Geltung der StVO auf Privatflächen.
Das ist Privatgelände, zudem sind die Verkehrsteilnehmer
bestimmbar, d.h. zB Mitarbeiterparkplatz, also gilt nur
Privatrecht.
Das ist kein reiner Mitarbeiterparkplatz. Die meisten Autos, die da herum fahren, sind Besucher der Behörde. Also genau so „Kunden“ wie beim Supermarkt.
Naja, bei mir gab es damals n paar Sozialstunden das wars.
Hatte auf meinen Führerschein keinen Einfluss. Wenn du nicht großartig
aufgefallen bist vorher, dürfte es relativ glimpflich ausgehen, abmelden würde ich mich nicht voreilig.