Welche Folgen könnte folgender fiktiver Fall, für eine fiktive Person haben: Person A hat vor einigen Jahren seinen FS wegen Alkohol und Drogen verloren und hat ein Jahr später einen legalen FS in Polen gemacht(mit Prüfung und Allem).
Jetzt wurde diese Person auf einer Kraftfahrstraße mit einem Roller angehalten. Der Führerschein wird abgenommen. A. darf zwischen „freiwillig abgegeben“ und „beschlagnahmt“ wählen und hat zweiteres genommen.
Der Polizist verspricht eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Was könnte nun auf A. zukommen? Geldstrafe?
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Hätte A. das Recht seinen polnischen FS wieder zu bekommen?
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Und was ist, wenn A. seinen FS wiederbekommen würde und wieder erwischt wird. Drohen dann härtere Strafen?
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Und ist dieser Fall überhaupt Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. wird er immer als solcher vor Gericht gehandelt?
Hallo,
Zu 1:
Geldstrafe und Verlängerung der Sperre bis zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Zu 2:
Ja. Aber nur für Fahrten außerhalb Deutschlands, denn die Fahrerlaubnis wurde nur für Deutschland entzogen.
Zu 3:
Ja. Dann würde es wohl in Richtung Freiheitsstrafe gehen.
Zu 4:
Ja. Es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Oft ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis nicht bekannt. Das sind nähmlich zwei völlig unterschiedliche Sachen. Rein rechtlich wäre es sogar korrekt den Führerschein nicht einzubeziehen, wenn ein Fahrrelaubnisentzug angeordenet wird. Es ist dann auf deutsch gesagt: „Nicht erlaubt in Deutschland zu fahren“, unabhängig wo und wie oft man einen Führerschein erworben hat.
mfg, Jörn Otten.
Hallo Eisberg;
Diese Rechtslage entzieht sich völlig meiner Kenntnis
Sorry
1.) Polnischer Führerschein ist ein ausländisches Dokument und darf nicht beschlagnahmt werden !
2.) Wenn der Führerschein in Polen nachvollziehbar gemacht wurde ist der Wohnsitznachweis für mind. 185 Tage notwendig.
3.) Der Führerscheinerwerb nach dem 20.1.09 erfordert sogar den Nachweis des Lebensmittelpunktes im Ausland !
4.) Grundsätzlich gilt, dass wenn die vorgegebenen Nachweise nicht erbracht werden ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird nach Sachlage von den Amtsgerichten beurteilt. (Ist nicht bundeseinheitlich !)
Eine Stellungsnahme für den Einzelfall kann ich nur abgeben bei konkreter Darstellung des Sachverhaltes.
mfG
Dieter
hallo eisberg23,
soweit ich informiert bin, darf ein anderes eu-land (polen) nicht so ohne weiteres eine fahrerlaubnis erteilen, wenn diese in einem anderen land (deutschland) entzogen wurde. wenn ohne ausreichende prüfung dieses sachverhalts eine poln. fahrerlaubnis erteilt wurde, hätte das zur folge, dass der betreffende trotzdem nicht in deutschland fahren dürfte, da die zweifel an der fahreignung, die seinerzeit zu dem entzug der fahrerlaubnis geführt haben, weiterhin bestehen. wird der betreffende in deutschland trotzdem beim führen eines fahrerlaubnispflichtigen kraftfahrzeuges angetroffen, erfüllt er einen straftatbestand (fahren ohne fahrerlaubnis) und es kann somit strafanzeige erstattet werden.
da die rechtslage recht kompliziert ist, kann dir ein jurist wahrscheinlich genauere auskünfte geben.
Hallo Eisberg
A hat seine Fahreignung in Deutschland nicht prüfen lassen,wodurch bezweifelt wird das er für diese geeignet ist.
Alkohol und Drogen bedeuten eine MPU…
Der Führerschein in Polen gilt überall, aber nicht in Deutschland - solange die Zweifel nicht ausgeräumt sind.
…ein legaler FS in Polen gemacht bedingt eione längere Aufenthaltszeit dort mitsamt 1. Wohnsitz etc.
…dieser sollte bei einem Wohnortwechsel umgeschrieben werden - auf Deutschland - grins - damit wieder MPU…
Strafanzeige geht erst nach Überprüfung der Tatsachen bzgl. Feerwerbs und hängt vom zeitl. Verlauf ab.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es - soweit ich weiß - nur dann, wenn die Sperrfrist noch nicht rum ist.
Geldstrafe? Je nach vergangener Zeit…
Hätte A. das Recht seinen polnischen FS wieder zu bekommen? Falls alles geprüft wurde und der Erwerb legal war - die MPU positiv ist - oder A wieder nur im Ausland wohnt und arbeitet…
3. Und was ist, wenn A. seinen FS wiederbekommen würde und wieder erwischt wird. Drohen dann härtere Strafen?
Ja logo - denn dann ist er wissentlich ohne Fe in Deutschland gefahren… passieren könnte bei mehrfachem Verstoß auch Gefängnisstrafe…
4. Und ist dieser Fall überhaupt Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. wird er immer als solcher vor Gericht gehandelt?
Nein nicht immer aber wenn die Verwaltung / Justiz eine Lücke dafür findet schon - hängt von Bundesland etc. etc. etc. ab…
Für all diese Auskünfte gebe ich keine Garantie, dazu sind die Angaben zu schwammig - daher gibts nur eine schwammige Antwort - werde konkret - Zahlen, Fakten und wir können real drüber sprechen…
Hallo Eisberg,
fahren ohne Fahrerlaubnis ist immer eine Straftat. Wenn in Deutschland Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann haben Sie keine Fahrerlaubnis. Sie haben keine Erlaubnis irgendwelche Kraftfahrzeuge zu fahren. Egal wo Sie jetzt eine neue Fahrerlaubnis außerhalb von Deutschland machen. Diese Fahrerlaubnis gilt nur außerhalb von Deutschland, aber nicht in Deutschland. Hier wurden Sie ja bestraft durch Entzug der Fahrerlaubnis und das können Sie nicht einfach umgehen.
Mit Sicherheit kommt jetzt eine Geldstrafe auf Sie zu. Ggf. eine weitere Sperre zur erneuten Erlangung des Führerscheines. Bei wiederholten Verstößen geht es bis zur Gefängnisstrafe. Ich habe schon Neuerteilungen (so lautet der Fachbegriff für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis)als Fahrschüler zur Auffrischung gehabt, die bis zu einem Jahr im Gefängnis saßen.
Also Vorsicht mit einer Strafe, die versucht wird zu umgehen. Es ist kein Kavaliersdelikt.
MfG Reinhard Friedrich
Hallo,
dies sind alles Fragen, die Du einem Anwalt stellen solltest - grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist - auf jeden Fall in Deutschland.
Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de
Hallo,
1.Fahren ohne Führerschein kann auch mit Gefängnisstrafe bestraft werden.
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nein
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ja
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Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, kann er mit einem EU-Führerschein auch in D fahren.