Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen Behördenfehler

Liebe Experten.

Eine hypothetische Frage zum Thema Führerschein:

Mal angenommen, jemand lässt sich seinen alten grauen Lappen in ein modernes Kärtchen umwandeln, die ausgebende Stelle macht aber einen Fehler und kreuzt munter alles Sorten Fahrzeuge an, so dass derjenige plötzlich stolzer Besitzer einer Fahrerlaubnis für das Motorrad ist, obwohl er die dafür erforderliche Prüfung nie gemacht hat. In den frühen 80ern wurde mal der Leichtkraftradschein bis 80 Kubik gemacht, der hieß 1b oder 2b oder so.

Natürlich ist klar, dass derjenige nun nicht Motorrad fahren darf und der Stelle den Fehler melden muss. Aber nur mal angenommen, derjenige wäre so wahnsinnig und würde unter Vorlage des falschen Scheins ein Motorrad leihen und fahren. Was könnte ihm widerfahren?

  1. Würde eine Polizeikontrolle das merken? Checken die das gegen in ihren Computern?
    Derjenige könnte ja auch ein generelles Fahrverbot haben und nur den Schein noch nicht abgeliefert…
  2. Er hat einen Unfall. Würde seine Haftpflichtversicherung für Schäden an anderen
    aufkommen, bzw. sich das von ihm ersetzen lassen, da das Fahren ohne Fahrerlaubnis ja vorsätzlich war?
  3. Würde das ganze auch strafrechtliche Konsequenzen haben?
  4. Und könnte man ihm dafür ein Fahrverbot erteilen? Also fürs Auto?

Auf die blutrünstigen Details freut sich

Inli

bis 125 ccm ist ok
tach
ein motorrad bis 125ccm darfst du fahren. lappen vor 1980 gemacht vorausgesetzt.

bruno

Hallo,

  1. Würde eine Polizeikontrolle das merken? Checken die das
    gegen in ihren Computern?

sie können das jedenfalls.

  1. Er hat einen Unfall. Würde seine Haftpflichtversicherung
    für Schäden an anderen
    aufkommen, bzw. sich das von ihm ersetzen lassen, da das
    Fahren ohne Fahrerlaubnis ja vorsätzlich war?

Sie würde zahlen, aber mindestens 5.000 Euro Regress wegen Obliegenheitsverletzung vor Schadenseintritt nehmen (Schwarzfahrklausel).
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0C…

  1. Würde das ganze auch strafrechtliche Konsequenzen haben?

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

  1. Und könnte man ihm dafür ein Fahrverbot erteilen? Also fürs
    Auto?

Nicht nur das, aber kein Regelfall, daher bei Ersttätern unwahrscheinlich: http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html
6 Punkte sind ihm sicher.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/s…

VG
EK

Hallo,

  1. Würde eine Polizeikontrolle das merken? Checken die das
    gegen in ihren Computern?

sie können das jedenfalls.

Nein, das können sie nicht. Die alten Lappen wurden nie zentral gespeichert. Der einzige Nachweis der zu dem alten Lappen führt ist der Registerauszug von der Behörde die ihn ausgestellt hat. Und eben der alte Schein.

Die Polizei kann nur den Neuen im Computer checken, der ist zentral gespeichert.

Gruss vonsales

Hallo,

dass der Führerschein falsch ausgestellt ist, bedeutet nach meinem Verständnis noch nicht, dass auch die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister falsch war.

http://www.kba.de/cln_016/nn_125434/DE/ZentraleRegis…

Oder ist die Übermittlung immer mit dem ausgestellten Führerschein identisch?

VG
EK

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß, Inli