Fahren ohne Führerschein

oder mit was hat Daniel. K. zu rechnen ?

Wie hoch sind die Straffen ?

oder mit was hat Daniel. K. zu rechnen ?

Wie hoch sind die Straffen ?

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Semmelrogge junior fährt die Tage für 10 Monate ein, allerdings gabs da auch ne bewegte Vorgeschichte.

Der kleine Notenschreck wird m.E. mit einer dicken Geldbuße davonkommen.

Gruß,
Christian

Hallo,

zusätzlich zur Geldbuße wird er wohl eine Führerscheinsperre aufgehängt bekommen.

Gruß
roland

Hi,

ich hab (lang ists her, vor etwa 20 Jahren) meinen Führerschein gemacht und dann meinen Kumpel, der kurz vor dem Erwerb des Führerscheins stand, mal fahren lassen, abends in einem Industriegebiet ohne Verkehr. Die Bullen haben uns natürlich erwischt.

Wir haben beide eine Ermahnung der Staatsanwaltschaft erhalten mit der Auflage 10 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, er wegen Fahren ohne Führerschein, ich wegen Beihilfe. Ich hab 6 Stunden beim roten Kreuz abgegammelt und in der Zeit drei Rettungswagen gewaschen, dann haben die mir 10 Stunden bestätigt und mich nach hause geschickt. Das war aber auch alles.

Gruß

Yoyi

oder mit was hat Daniel. K. zu rechnen ?

Wie hoch sind die Straffen ?

Moien!

Es it ja nicht nur fahren ohne Führerschein sondern hier auch noch gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und fahrlässige Körperverletzung. Es ist ein ordentlicher Unterschied ob man nachts auf nem abgelegenem Weg erwischt wird oder einen Unfall verursacht!

Von daher hoffe ich, daß der ne saftige Haftsrafe bekommt - wenn auch vermutlich auf Bewährung…

Bernd

Hi,

ich tendiere zu Christians Aussage, zumal er ja nicht nur wegen des Fahrens ohne Führerschein, sondern auch wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden soll.
Auch eine Freiheitsstrafe ist möglich, die aber bei ihm als Ersttäter natürlich zur Bewährung ausgesetzt sein wird. (Ich persönlich halte seinen Gesang auch für Körperverletzung, aber das wurde offentsichtlich noch nicht angeklagt, so dass er wohl wirklich Ersttäter ist.)

Yoyis Erfahrungen treffen wohl eher nicht zu, das Strafmass kommt aus dem Jugendstrafrecht. D.K. kann noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn die Jugendgerichtshilfe ihn entsprechend seiner Reife nach einschätzt. (Das kommentiere ich jetzt mal lieber nicht)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi

Semmelrogge junior fährt die Tage für 10 Monate ein,
allerdings gabs da auch ne bewegte Vorgeschichte.

wieso Junior? Klar, auch er hat nen Vater…

HH

Hi,

Semmelrogge junior fährt die Tage für 10 Monate ein,
allerdings gabs da auch ne bewegte Vorgeschichte.

wieso Junior? Klar, auch er hat nen Vater…

gut erkannt :wink: Im Ernst: Der Vatter (Willy) war auch Schauspieler und zwar u.a. als Tatort-Kommissar. Kuckst Du hier: http://german.imdb.com/name/nm0783848/

Gruß,
Christian

Und die anderen?
da waren doch zwei erwachsene Frauen dabei. Wenn eine davon Führerschein hat und wohl noch Halterin des Wagens ist, dann dürfte es da doch wohl auch Senge geben, oder?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Von daher hoffe ich, daß der ne saftige Haftsrafe bekommt -
wenn auch vermutlich auf Bewährung…

Hallo!

Sofern er bislang nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist, wird es wohl mit einer Geldstrafe abgehen. Auch unter Berücksichtigung der schweren Eigenverletzungen und da seine Mitfahrerin keine all zu gravierenden Verletzungen davon getragen hat. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) trifft ebenso wenig zu, wie § 315 c StGB (Straßenverkehrsgefährdung). Übrig bleiben wird wohl „nur“ die fahrlässige Körperverletzung und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Aber vielleicht kommt es ja anders wenn Umstände vorliegen, die bislang nicht öffentlich bekannt geworden sind.

Gruß Walter

da waren doch zwei erwachsene Frauen dabei. Wenn eine davon
Führerschein hat und wohl noch Halterin des Wagens ist, dann
dürfte es da doch wohl auch Senge geben, oder?

Hallo!

Wenn eine der Begleiterinnen die Fahrzeughalterin war wird ebenfalls eine Strafanzeige auf sie zu kommen wegen „Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21/I Nr. 2 StVG.

§ 21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Das Mitfahren eines Führerscheininhabers allein reicht dafür nicht aus.

Gruß
Walter

Hi,

na, aber irgendwie doch Senior, denn er ist doch auch der Vater von Ichbineinstarholtmichhierraus-Dustin, der sich ja auch schon als Schauspieler in Ritas Welt versucht hat. (Oder ?)

Gruss Hans-Jürgen
***