Hallo,
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, so viel ist klar, aber die Formulierung verstehe ich nicht ganz.
Was ist denn man zwar eine gültige Fahrerlaubniss besizt sie aber bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann weil man sie Zuhause vergessen hat, und zB nur kurz was einkaufen war, jemanden vom Bahnhof abgeholt hat etc.
Ist das strafbar?
Liebe Grüße
Hallo,
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, so viel ist klar,
Du meinst fahren ohne Fahrerlaubnis.
aber die Formulierung verstehe ich nicht ganz.
Das wird umgangssprachlich oft durcheinadergeschmissen, dein Rechtsgefühl stimmt da schon. Entscheidend ist, ob man fahren darf und nicht, ob man den Lappen auch dabei hat (das ist mit wenigen Euro Verwarnugnsgeld oder einer mündlichen Verwarnung recht „billig“). Und selbst wenn man einen Führerschein dabei hat, kann der nicht gültig sein - insbesndere, wenn er aus dem (Nicht-EU-)Ausland kommt, man aber länger im Inland lebt.
Cu Rene
Hallo,
Wenn die gültige FE " nur " daheim vergessen wäre, so würde es als
OWi gehandhabt. ( Nichtmitführen der Papiere )
Folglich würde auch nur ein Ordnungsgeld verhängt.
Es erfolgt kein Eintrag im FZR .
Die FE müßte binnen 7 Tagen bei der benannten Polizeidienststelle
vorgelegt werden und der Vorfall wäre somit erledigt.
( Das Ordnungsgeld muß natürlich wie ein " Knöllchen " dennoch bezahlt
werden )
mfg