Fahren ohne Führerschein

Guten Tag,

ich hätte eine Frage wegen meines Führerscheins und
zwar:
Ich bin seit heute (25.12) 16 Jahre alt und habe
vor ca. 1-2 Wochen meine theoretische und Praktische Prüfung bestanden! Da ich meinen Führerschein nicht gleich mitbekommen habe, da ich ja noch nicht 16 war, stelle ich mir jetz die Frage: Darf ich jetzt trotzdem mit dem Roller fahren, obwohl ich den Führerschein nicht in der Hand habe? (Kann ihn erst am 28.12. abholen)
Hoffe auf baldige Antwort. Danke.

Hallo,

Darf ich jetzt trotzdem mit dem Roller fahren, obwohl
ich den Führerschein nicht in der Hand habe? (Kann ihn erst am
28.12. abholen)

Die selbe Frage hab ich mir auch mal gestellt und mein Fahrlehrer hat mir gesagt das das immer noch als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt. Also nicht nur das du deinen Führerschein nicht dabei hast, sondern es gilt so als ob du nie Prüfung gemacht hätest.

Gruß Michael

Hallo,
du wirst einen Wisch vom Tüv gekriegt haben, womit du dann am Montag zum Straßenverkehrsamt dackelst, und deinen Führerschein abholst.
Und da steht ausdrücklich drauf, dass man damit nicht fahren darf und das nicht als Führerscheinersatz gilt (oder so ähnlich, hab den genauen Wortlaut nicht im Kopf). Also bitte noch nicht Roller fahren.
Bis Montag wirst du wohl noch aushalten und bei diesem scheiß Wetter, wäre ich persönlich nicht so scharf auf´s Roller fahren :wink:.

Gruß, Tina

P.S. Herzlichen Glückwunsch zum Führerschein und fahr anständig :wink:

So ich hab den Lappen jetzt und hab extra nochmal nachgefragt:
Wenn man nur das komische Blatt hat auf dem steht, dass das noch nicht
als Führerschein gilt, dann darf man auch noch nicht fahren, auch wenn du mit dem Roller oder etc. den Führerschein gerade holen willst. Es ist nur dann legal, wenn man den Führerschein bei sich hat.
Danke trz. an alle.
Mfg, Buze

Hintergrundwissen
Moin!

Auch, wenn das Thema in diesem speziellen Fall schon erledigt is, ha bihc noch n paar Hintergrundinfos hinzuzufügen.

Frage: Darf ich jetzt trotzdem mit dem Roller fahren, obwohl
ich den Führerschein nicht in der Hand habe? (Kann ihn erst am
28.12. abholen)

Nein, denn der Führerschein stellt nur die sofort u vor Ort überprüfbare Erteilung der Fahrerlaubnis dar. Und diese gilt erst mit der Ausgabe des Führerscheins erteilt.

Ein Bekannter von mir hats seinerzeit (er hatte an nem Sonntag seinen 16. Geburtstag) übrigens so geregelt:
Sein Vater durfte den Führerschein am Freitag vorher abholen, durfte ihn aber erst am Sonntag seinem Sohn aushändigen. Dazu hat er einen Wisch unterschrieben u so konnten wir an seinem 16. Geburtstag ne schöne Ausfahrt machen :smiley:

Als ich vor vielen, vielen Jahren ein Fahrverbot auferlegt bekommen hab, bekam ich meinen Führerschein auch per Post schon ne knappe Woche vorher zurück, allerdings stand in dem Schreiben, dass der Führerschein „unabhängig vom postalischen Zugang“ erst ab dem soundsovielten des Monats (30 Tage nach Einsendung) seine Gültigkeit wieder erlangen würde. So hab ich mich nachts, 23:55 Uhr ins Auto gesetzt u bis Mitternacht gewartet. Dann gabs erstmal ne Riemenrunde von Frankfurt über Wiesbaden nach Darmstadt u wieder zurück u dann hab ich mich wieder ins Bett gelegt ^^

Hoffe auf baldige Antwort. Danke.

Gruss

Mutschy