Hintergrundwissen
Moin!
Auch, wenn das Thema in diesem speziellen Fall schon erledigt is, ha bihc noch n paar Hintergrundinfos hinzuzufügen.
Frage: Darf ich jetzt trotzdem mit dem Roller fahren, obwohl
ich den Führerschein nicht in der Hand habe? (Kann ihn erst am
28.12. abholen)
Nein, denn der Führerschein stellt nur die sofort u vor Ort überprüfbare Erteilung der Fahrerlaubnis dar. Und diese gilt erst mit der Ausgabe des Führerscheins erteilt.
Ein Bekannter von mir hats seinerzeit (er hatte an nem Sonntag seinen 16. Geburtstag) übrigens so geregelt:
Sein Vater durfte den Führerschein am Freitag vorher abholen, durfte ihn aber erst am Sonntag seinem Sohn aushändigen. Dazu hat er einen Wisch unterschrieben u so konnten wir an seinem 16. Geburtstag ne schöne Ausfahrt machen 
Als ich vor vielen, vielen Jahren ein Fahrverbot auferlegt bekommen hab, bekam ich meinen Führerschein auch per Post schon ne knappe Woche vorher zurück, allerdings stand in dem Schreiben, dass der Führerschein „unabhängig vom postalischen Zugang“ erst ab dem soundsovielten des Monats (30 Tage nach Einsendung) seine Gültigkeit wieder erlangen würde. So hab ich mich nachts, 23:55 Uhr ins Auto gesetzt u bis Mitternacht gewartet. Dann gabs erstmal ne Riemenrunde von Frankfurt über Wiesbaden nach Darmstadt u wieder zurück u dann hab ich mich wieder ins Bett gelegt ^^
Hoffe auf baldige Antwort. Danke.
Gruss
Mutschy