Fahren ohne Führerschein

Hallo,
ich stelle mir gerade folgende Situation vor:
Angenommen, A war bei seinem 80 km entfernten Freund B zu Besuch. Dort hat er dummerweise seine Geldbörse mit Ausweispapieren, Führerschein usw. vergessen. Darf A (ohne Führerschein!) zurückfahren, um die Sachen zu holen?
Danke
Slides-Only

Hallo,
formal muß man den Führerschein dabei haben, wenn man fährt, also dürfte man das nicht.
Ihn nicht dabei zu haben, ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit, die im Fall einer Kontrolle ein paar Euro und etwas mehr Zeit als normal kostet.
Etwas anderes ist natürlich keinen zu haben und trotzdem zu fahren.

Cu Rene

Hallo Slides-Only,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:
Angenommen, A war bei seinem 80 km entfernten Freund B zu
Besuch. Dort hat er dummerweise seine Geldbörse mit
Ausweispapieren, Führerschein usw. vergessen. Darf A (ohne
Führerschein!) zurückfahren, um die Sachen zu holen?

fahren ohne Führerschein (wenn man einen gültigen besitzt) ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet meines wissens 10 Euro und A muss seinen Führerschein baldmöglichst bei der Polizei vorzeigen. Ob das jetzt die nächste sein muss oder die vom LKR wo man aufgehalten wird, weiß ich leider auch nicht.

Die Gebühr ist übrigens kein Muss - wenn der Polizist ein Auge zudrückt, musst du nichts zahlen und es reicht ihn einfach bei der Polizei vorzuzeigen - das ist Ä nämlich mal passiert.

schöne Grüße, das Äffchen

Hallo!

Die Gebühr ist übrigens kein Muss - wenn der Polizist ein
Auge zudrückt, musst du nichts zahlen

Der Polizist muss dazu nich nicht einmal Auge zudrücken, er kann einfach §2 (2) des Bußgeldkatalogs anwenden:

=======
§2 Verwarnung

(…)

(2) Bei unbedeutenden Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld in Betracht.

Gruß,
Max