Person A kennt eine Person B der öfters ein PKW ohne gültigem Fahrerlaubnis bewegt. Person B ist ist knapp 30 Jahre alt und hat noch immer keinen Führerschein für ein Pkw. Er bestitzt auch nur eine Fahrerlaubnis für ein Mofa bis 25 km/h aber fährt ein Roller der über 25 km/h fährt. Nun möchte Person A ihn anzeigen weis aber nicht wie er es beweisen soll. Er überlegt wenn er ihn nochmals sieht wie er ein PKW bewegt dann die Polizei ruft und dann die Polizei mit Person A auf Person B wartet bis jetzt wieder zurück ankommt so das er einen eindeutigen Beweis hat. Ist das so möglich?
Person A möchte einfach nicht das B ein PKW ohne Führerschein und Versicherung fährt. Es kann ja Person A selber sein der Von B angefahren wird. Mal abgesehen davon das er ein Kind überfährt. Und dann kanns keiner bezahlen
Her Lehrer , Herr Lehrer ich weiss was , funktioniert nicht , der Schuss kann nach hinten los gehen , wenn es nicht beweiskräftig ist.
Aber die einfachste Methode ist , die Person zu fotografieren wenn Sie am Steuer eines Fahrzeuges sitzt , wozu diese keinen Führerschein besitzt , notfalls mit dem Handy , die Polizei kann sich notfalls die Bilder selber herunter laden, am besten nicht nur ein Bild , sondern Bilder von unterschiedlichen Tagen , so das man die Wiederholung erkennen kann .
Ok , so fährt die Person zwar noch ein paar Tage länger , aber dafür nachher ganz sicher nicht mehr .
Ich kann beispielweise in meinem Fotoapperat und in meinem Handy Datum und Uhrzeit verewigen , dann braucht die Polizei nur die obligatorische Frage zu stellen .
Ok , so fährt die Person zwar noch ein paar Tage länger , aber
dafür nachher ganz sicher nicht mehr .
Was soll ihn daran hindern weiter ohne Fahrerlaubnis zu fahren? Es gibt einfach unbelehrbare und einsperren wird ihn deswegen so schnell kein Richter. Ob ein verhängtes Bußgeld nebst Verfahrenskosten eingetrieben werden kann, ist nochmal eine andere Frage…
Eine einfache Möglichkeit ist auch, der Polizei erstmal nur einen Hinweis zu geben, und B nicht gleich anzuzeigen (mal abgesehen davon, dass Zeugenaussagen auch reichen könnten). Dann stellt sich die Polizei ggf. mal zivil oder versteckt vor das Haus des B und wartet, oder wartet wirklich auf den Anruf, wenn er wieder wegfährt.
Quatsch. Wenn ich jemanden bestens Wissens wegen einer Straftat anzeige, ist es an den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft), die Tat zu beweisen. Der Anzeigeerstatter hat keine Beweispflicht.
Her Lehrer, Herr Lehrer ich weiß was, funktioniert nicht, der Schuss kann nach hinten los gehen , wenn es nicht beweiskräftig ist.
Ebenfalls Q…; der 164 StGB sagt ganz klar „wider besseres Wissen“ und das sehe ich bei dem geschilderten Fall überhaupt nicht.
Aber die einfachste Methode ist, die Person zu fotografieren wenn Sie am Steuer eines Fahrzeuges sitzt , wozu diese keinen Führerschein besitzt , notfalls mit dem Handy , die Polizei kann sich notfalls die Bilder selber herunter laden, am besten nicht nur ein Bild , sondern Bilder von unterschiedlichen Tagen , so das man die Wiederholung erkennen kann .
Und damit wären wir bei der hier sehr häufig diskutierten Frage, ob man jemanden einfach so ohne dessen Einverständnis fotografieren darf…
Ich kann beispielweise in meinem Fotoapperat und in meinem Handy Datum und Uhrzeit verewigen , dann braucht die Polizei nur die obligatorische Frage zu stellen .
Kann ich auch… und weil ich Datum und Zeit manuell einstellen kann, wird das Foto zu jeder von mir gewünschten Zeit gemacht werden. Was sollen die Umstände, Hinweis (Anzeige) bei der Polizei und die kümmert sich.
Klartext: zur Polizei gehen und melden. Das nennt man dann Anzeige, aber das ist gar nichts schlimmes - solange man das nicht wider besseres Wissen macht. Beweisen muss man da nichts. Was die dann wie daraus machen, ist deren Sache und das muss der Anzeigende auch gar nicht wissen.
Gruß
loderunner (ianal)
Eine einfache Möglichkeit ist auch, der Polizei erstmal nur
einen Hinweis zu geben, und B nicht gleich anzuzeigen
Interessant. Was genau ist denn eine Anzeige?
Insofern: es ist äußerst schwierig, einen Hinweis zu geben,
ohne eine Anzeige zu machen…
Nur weil ich zur Polizei gehe, und sage der und der fährt regelmäßig mit nem Pkw davon, obwohl er nicht darf, seh ich nich gleich als Anzeige an. Zumal ich ja dadurch nicht geschädigt bin.
Es kommt halt drauf an, wie die Polizei damit umgeht. Entweder sie sagt „kannst du das durch deine Zeugenaussage bestätigen, dass der an dem Tag zu dem Zeitpunkt über die Straße gefahren ist, obwohl er keine FE hatte?“ oder sie sagt „okay, du kannst dich nicht genau erinnern, wann und wo das genau war, dann gucken wir mal, ob wir den erwischen.“ Dann ist aber nicht die Privatperson der Anzeigenerstatter sondern die Polizei.
(mal abgesehen davon, dass Zeugenaussagen auch reichen könnten).
Im ersten genannten Fall reicht dann die Zeugenaussage aus, um eine Anzeige zu schreiben. Die Wikipedia-Definition find ich unzutreffend für den von mir verwandten Begriff der Strafanzeige.
Dann stellt sich die Polizei ggf. mal zivil oder versteckt vor
das Haus des B und wartet, oder wartet wirklich auf den Anruf,
wenn er wieder wegfährt.
Ah ja. Ich stelle mir grad bildlich vor, wie da die Polizisten
vor dem Telefon sitzen und warten.
Gruß
loderunner (ianal)
Dann stell du dir das mal bildlich vor. Hört sich nur nich so an, als ob du dir das vorstellst, wie es wirklich ist…
Es spricht ja nichts dagegen, mal nen Streifenwagen in die Gegend zu schicken!
Klartext: zur Polizei gehen und melden. Das nennt man dann
Anzeige, aber das ist gar nichts schlimmes - solange man das
nicht wider besseres Wissen macht. Beweisen muss man da
nichts. Was die dann wie daraus machen, ist deren Sache und
das muss der Anzeigende auch gar nicht wissen.
Sicherlich haben Sie rein rechtlich nach § „xyz“ recht.
an meinem ehemaligen Wohnort hatte ich auch so einen Pappenheimer , der inzwischen 29 Jahre ist , inzwischen sogar 3 mal erwischt und verwarnt worden ist , das er ohne Führerschein und ohne jemals eine Fahrschule besucht zu haben Auto fährt .
erst als die Polizei von anderen Mitbewohnern der Gegend Foto’s in die Hand gedrückt bekam , sogar eines wo er einen Zaun eingefahren hatte , erst dann wurden die Behörden aktiv und suchten ihn in seiner Wohnung auf .
Also Theorie und Praxis gehen da wohl doch ein wenig auseinander .
Im ersten genannten Fall reicht dann die Zeugenaussage aus, um
eine Anzeige zu schreiben. Die Wikipedia-Definition find ich
unzutreffend für den von mir verwandten Begriff der
Strafanzeige.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Du bist derjenige, der die falschen Begriffe verwendet. Vermutlich, weil Du da völlig falsche Vorstellungen hast. ALLES, was der Polizei irgendwie gemeldet wird, ist eine Anzeige. Und was damit zu passieren hat, entscheidet sich nicht danach, dass der Meldende sagt, was das sein soll.
Gruß
loderunner (ianal)
Also Theorie und Praxis gehen da wohl doch ein wenig
auseinander .
ich denke eher, dass da die Beamten keine Zeit hatten, stundenlang jemanden zu beobachten, ob er nicht ohne FS fährt. Leider ist es so, dass immer weniger Beamte für immer größere Bereiche zuständig sind und sie es einfach nicht schaffen, allen Hinweisen nachzugehen. Als in einer mir bekannten Polizeidienststelle mit einem recht guten Ermittlungsergebnis (fast alle Straftaten wurden aufgedeckt) hoher Besuch kam und sie voller Stolz ihre gute Arbeit präsentierten, kam der Kommentar: „Da müssen sie aber zuviel Zeit haben, wenn sie das alles schaffen“. Und selbst bei gleichbleibender Anzahl von Polizisten sind oft immer weniger auf der Straße, weil immer mehr Verwaltungsaufgaben auf sie zu kommen und auch die sich ständig vergrößernden Wasserköpfe gefüttert werden müssen (Traurige Realität; ich weiss, wovon ich schreibe).