Ein sehbehinderter 55jähriger Mann fährt, da er nie den Führerschien machen durfte, mit seinem auf 6 km gedrosselten Traktor durch die Stadt. Der Traktor braucht keine Versicherun und hat kein Nummernschild. Hin und wieder zieht er einen Anhänger mit Ladefläche. Gestern zog er einen Wohnwagen mit 6 km durch die Stadt.
Eine Schar von Gesetzeshütern legten diesen still mit der Androhung eines Busgeldes bis zu 200 Euro, wenn der Wohnwagen nicht innerhalb von 12 Stunden aus dem Strassenverkehr entfert würde.
Der Mann geht davon aus, dass ein hinter einer 6 km langsamen Zugmaschine angehängte Fahrzeuge nicht schneller als 6 km fahren können, er also entsprechend seinen Wohnwagen wie die Ladeanhänger hinter sich her ziehen darf.
Die Männer in blau sehen das anders, ein Wohnwagen braucht ein Nummernschild, sprich Versicherung ect. pp.
Was gilt hier?
Hallo,
zunächst ein wichtiger Hinweis: Meine Antwort kann keinesfalls eine rechtsgültige Beratung sein oder eine solche ersetzen!
Objektiv gilt in dem beschriebenen Fall, dass es auf den Anhänger, also dessen Zweckbestimmung ankommt, ob dieser zulassungsfrei, bzw zulassungspflichtig ist.
Die Liste der zulassungsfreien Anhänger ist nicht sonderlich lang, ein Wohnanhänger gehört sicherlich nicht dazu. Wohnanhänger sind zulassungspflichtig und unterliegen somit auch der Versicherungspflicht.
Eine praktikabele Lösung, sofern kein Abtransport per LKW möglich ist wäre ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu besorgen und den Anhänger an seinen Bestimmungsort zu ziehen. !Fahrerlaubnisklasse und Zugfahrzeug beachten!
Bzgl. der zu erwartenden rechtlichen Folgen könnte ein ADAC-Vertragsanwalt im Falle Clubmitgliedschaft kostenlos beraten.
MfG
Da stellt sich mir die Frage, ob der Mann überhaupt den Traktor fahren darf, da er ja weder Führerschein noch Prüfbescheinigung hat… Naja…
Das rechtliche ist leider nicht so mein Steckenpferd, von daher kann ich hier lieder nicht weiterhelfen. Am besten den Beitrag ins Brett „Verkehrsrecht“ schreiben, die können einem eigentlich immer weiterhelfen.
Gruß
Hallo,
leider kann ich darauf keine Antwort geben.
Wenn sie jedoch einfach bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt anrufen erhalten sie eine 100% Antwort.
Tschüss
Sorry kann dir so schnell keine Antwort geben - bin auf Sprung in den Urlaub
braucht ein
Nummernschild, sprich Versicherung ect. pp.
Was gilt hier?
Hallo,
also da glaube ich das die Herrschaften mit den komisch lackierten Fahrzeugen soweit recht haben.
Ich habe noch nicht gehört das ein Wohnwagen nicht versichert und getüvt sein muß, ganz egal welches Zugfahrzeug ihn zieht.
Also rotes Nummernschild leihen, Auto mit Anhängerkupplung organisieren und froh sein das die Ordnungshüter erstmal nur gedroht haben.
Viel Glück
B.Seehafer
Hallo Biggs, darauf habe ich im Moment keine Antwort.
Gruß
Jonas
Hi, biggs! Die Beamten haben recht! Der Wohnwagen braucht zumindest eine rotes Nummernschild! Nur Anhänger mit Grüner Nummer dürfte er ziehen, dann müsste der Tracktor aber Versichert sein. Einzige Ausnahme wäre, wenn er den Wohnwagen nicht gezogen sondern Abgescheppt hätte, dann braucht dieser gar nichts zu haben, auch kein Nummernschild. Ist aber schwierig dies den Beamten glaubhaft darzustellen. Gruß aus Hamburg, dem Tor zur Welt!
Ein sehbehinderter 55jähriger Mann fährt, da er nie den
Führerschien machen durfte, mit seinem auf 6 km gedrosselten
Traktor durch die Stadt. Der Traktor braucht keine Versicherun
und hat kein Nummernschild. Hin und wieder zieht er einen
Anhänger mit Ladefläche. Gestern zog er einen Wohnwagen mit 6
km durch die Stadt.
Eine Schar von Gesetzeshütern legten diesen still mit der
Androhung eines Busgeldes bis zu 200 Euro, wenn der Wohnwagen
nicht innerhalb von 12 Stunden aus dem Strassenverkehr entfert
würde.
Der Mann geht davon aus, dass ein hinter einer 6 km langsamen
Zugmaschine angehängte Fahrzeuge nicht schneller als 6 km
fahren können, er also entsprechend seinen Wohnwagen wie die
Ladeanhänger hinter sich her ziehen darf.
Die Männer in blau sehen das anders, ein Wohnwagen braucht ein
Nummernschild, sprich Versicherung ect. pp.
Was gilt hier?
Hallo,
eine wirklich interresante Frage, mus dir aber leider sagen das ich Dir da nicht weiterhelfen kann.
MfG Clemens