Ich fahre niemals
unverhältnismässig schnell.
Wobei du definierst was verhältnismässig ist…
Ich fahre niemals
unverhältnismässig schnell.
Wobei du definierst was verhältnismässig ist…
Moin!
Ich fahre niemals
unverhältnismässig schnell.Wobei du definierst was verhältnismässig ist…
In der Tat.
Wer denn sonst?
Die Verantwortung, welche einem durch das Bewegen eines Autos entsteht, kann man nicht loswerden, indem man sich stur an Tempolimits hält. Man muss schon selbst ein wenig mitdenken. Manchmal ist das erlaubte Limit UNfug (80 auf der freien Autobahn), manchmal kann es auch zu hoch liegen (bei Schnee).
Grüße,
Mathias
In der Tat.
Darauf lässt so manche Bussgelddiskussion mit dir schliessen…
Wer denn sonst?
soweit so gut.
Die Verantwortung, welche einem durch das Bewegen eines Autos
entsteht, kann man nicht loswerden, indem man sich stur an
Tempolimits hält.
Defintiv nicht.
Inwiefern Sie allerdings zu überschreiten sind könnte durchaus ein Diskussionspunkt sein.
Deswegen sehe ich es eben eher sportlich wenn sich mein Urlaub um 180 Franken verteuert hat… wegen 16 km/h zuviel wo das Tempo 100 aus meiner Sicht wenig sinn machte.
Aber letztendlich wird sich da wer schon was gedacht haben, als er das Tempolimit runtergschraubt hat.
Man muss schon selbst ein wenig mitdenken.
Manchmal ist das erlaubte Limit UNfug (80 auf der freien
Autobahn)
Du kennst also alle Beweggründe für die Tempolimiti auf den Autobahnen und anderswo? Bitte schick mir mal den Katalog zu.
, manchmal kann es auch zu hoch liegen (bei Schnee).
Unbestritten…
Gruss Ivo
Hi!
In der Tat.
Darauf lässt so manche Bussgelddiskussion mit dir
schliessen…
das hoffe ich…
Wer denn sonst?
soweit so gut.
Die Verantwortung, welche einem durch das Bewegen eines Autos
entsteht, kann man nicht loswerden, indem man sich stur an
Tempolimits hält.Defintiv nicht.
Inwiefern Sie allerdings zu überschreiten sind könnte durchaus
ein Diskussionspunkt sein.
Natürlich. Dem stelle ich mich immer wieder gerne.
Deswegen sehe ich es eben eher sportlich wenn sich mein Urlaub
um 180 Franken verteuert hat… wegen 16 km/h zuviel wo das
Tempo 100 aus meiner Sicht wenig sinn machte.
So sehe ich das auch. Mitdenken erlaubt.
Aber letztendlich wird sich da wer schon was gedacht haben,
als er das Tempolimit runtergschraubt hat.
Meistens nicht viel oder es geht ums Abkassieren.
Man muss schon selbst ein wenig mitdenken.
Manchmal ist das erlaubte Limit UNfug (80 auf der freien
Autobahn)Du kennst also alle Beweggründe für die Tempolimiti auf den
Autobahnen und anderswo? Bitte schick mir mal den Katalog zu.
Wenn ein normaler Autofahrer sie nicht versteht, sind sie überflüssig.
Grüße,
Mathias
Hallo,
Du kennst also alle Beweggründe für die Tempolimiti auf den
Autobahnen und anderswo? Bitte schick mir mal den Katalog zu.Wenn ein normaler Autofahrer sie nicht versteht, sind sie
überflüssig.
Meine Güte, weiter daneben zu liegen als Du, ist schlicht unmöglich.
Grade, wenn eine Gefahr völlig offensichtlich wäre, wäre das Schild überflüssig. Versteckte Gefahren sind das Problem.
Aber ich weiss ja schon, Du kennst gar keine versteckten Gefahren.
Gruß
loderunner
Hi!
Du kennst also alle Beweggründe für die Tempolimiti auf den
Autobahnen und anderswo? Bitte schick mir mal den Katalog zu.Wenn ein normaler Autofahrer sie nicht versteht, sind sie
überflüssig.
Meine Güte, weiter daneben zu liegen als Du, ist schlicht
unmöglich.
Ist es das?
Grade, wenn eine Gefahr völlig offensichtlich wäre, wäre das
Schild überflüssig. Versteckte Gefahren sind das Problem.
Welche „versteckte Gefahr“ soll es denn sein, wenn bei unveränderter Fahrbahn- und Streckenbeschaffenheit plötzlich 100 gilt?
Eine enge Kurve hingegen, die in ihrem Verlauf noch enger wird, sollte entsprechend limitiert sein.
Nur wage ich zu behaupten, dass mindestens 50% der Limits auf den Autobahnen nichts mit Gefahr, sondern mit Politik zu tun haben.
Daher plädiere ich ja auch für ein "gefahr-"abhängiges Limitierungssystem über variable Limits, die dann eingeschaltet werden, wenn das Wetter schlöecht, die Straße löchrig oder der Verkehr sehr dicht ist.
Das ist dann nachvollziehbar und wird vom Autofahrer angenommen.
Aber ich weiss ja schon, Du kennst gar keine versteckten
Gefahren.
Doch, aber die sind meistens so gut versteckt und v.a. derart variablel auftretend, dass auch die Schilderaufsteller sie nicht vorausahnen können…
Grüße,
Mathias
Hallo,
Welche „versteckte Gefahr“ soll es denn sein, wenn bei
unveränderter Fahrbahn- und Streckenbeschaffenheit plötzlich
100 gilt?
…
Aber ich weiss ja schon, Du kennst gar keine versteckten
Gefahren.Doch, aber die sind meistens so gut versteckt und v.a. derart
variablel auftretend, dass auch die Schilderaufsteller sie
nicht vorausahnen können…
Ah so. Oben schreibst Du, es gäbe keine versteckten Gefahren, nun kennst Du Dich selbstverständlich in ganz Deutschland auf allen Straßen besser aus als alle ‚Schilderaufsteller‘ vor Ort.
Und natürlich sollen überall, am liebsten auch auf dem Feldweg, variable Gefahrenanzeiger stehen. Die so schlau sind, dass sie die Glätte der Straßenoberfläche in Verbindung mit DEINEN Reifen und der Straßenlage DEINES Autos sowie DEINER Sichtweite und natürlich den allgemeinen Verkehrsverhältnissen messen und berechnen können.
Lächerlich.
Gruß
loderunner
Hi!
Welche „versteckte Gefahr“ soll es denn sein, wenn bei
unveränderter Fahrbahn- und Streckenbeschaffenheit plötzlich
100 gilt?
…
Aber ich weiss ja schon, Du kennst gar keine versteckten
Gefahren.
Doch, aber die sind meistens so gut versteckt und v.a. derart
variablel auftretend, dass auch die Schilderaufsteller sie
nicht vorausahnen können…
Ah so. Oben schreibst Du, es gäbe keine versteckten Gefahren,
wo?
nun kennst Du Dich selbstverständlich in ganz Deutschland auf
allen Straßen besser aus als alle ‚Schilderaufsteller‘ vor
Ort.
Wo schreibe ich das?
Und natürlich sollen überall, am liebsten auch auf dem
Feldweg, variable Gefahrenanzeiger stehen.
Mir reicht das auf der Autobahn zunächst vollkommen aus.
Die so schlau sind,
dass sie die Glätte der Straßenoberfläche in Verbindung mit
DEINEN Reifen und der Straßenlage DEINES Autos sowie DEINER
Sichtweite und natürlich den allgemeinen Verkehrsverhältnissen
messen und berechnen können.
Es reicht völlig, wenn vom Normalfahrer mit Normalequipment ausgegangen wird. Diese Variablen werden ja bereits heute in den flexiblen System genutzt.
Lächerlich.
Ja, das Kompliment darf ich zurückgeben.
Wenn Du glaubst, ein einzelnes Schild könne alle möglichen Situationen auf einem Streckenabschnitt regeln und man könne sich dann das Mitdenken und offenbar auch noch die Fahrzeugwartung sparen, so ist das in der Tat „lächerlich“…
Grüße,
Mathias
Hallo,
Ah so. Oben schreibst Du, es gäbe keine versteckten Gefahren,
wo?
Habe ich doch zitiert:
Welche „versteckte Gefahr“ soll es denn sein, wenn bei
unveränderter Fahrbahn- und Streckenbeschaffenheit plötzlich
100 gilt?
nun kennst Du Dich selbstverständlich in ganz Deutschland auf
allen Straßen besser aus als alle ‚Schilderaufsteller‘ vor
Ort.Wo schreibe ich das?
Habe ich doch zitiert:
Doch, aber die sind meistens so gut versteckt und v.a. derart
variablel auftretend, dass auch die Schilderaufsteller sie
nicht vorausahnen können…
Und natürlich sollen überall, am liebsten auch auf dem
Feldweg, variable Gefahrenanzeiger stehen.Mir reicht das auf der Autobahn zunächst vollkommen aus.
Die meisten Schilder stehen aber woanders.
Es reicht völlig, wenn vom Normalfahrer mit Normalequipment
ausgegangen wird. Diese Variablen werden ja bereits heute in
den flexiblen System genutzt.
Es werden nur einige wenige Parameter erfasst. Löcher in der Straße gehören nicht dazu. Feuchtes Laub auch nicht. Schon das ist kaum bezahlbar, wenn alle Autobahnen damit ausgerüstet werden.
Btw., ‚Normalequipment‘ gibt es schlicht nicht. Und natürlich kann man die Sicherheit eh’ nicht an diesem festmachen, Mindestanforderungen müssen ebenso reichen.
Lächerlich.
Ja, das Kompliment darf ich zurückgeben.
Nehme ich aber nicht an.
Wenn Du glaubst, ein einzelnes Schild könne alle möglichen
Situationen auf einem Streckenabschnitt regeln und man könne
sich dann das Mitdenken und offenbar auch noch die
Fahrzeugwartung sparen, so ist das in der Tat „lächerlich“…
Ein einzelnes Schild kann das sehr wohl. Weil es eben für den ‚Worst Case‘ ausgelegt wird. Was daran lächerlich sein soll, erschließt sich mir nicht.
Gruß
loderunner
Hi,
bevor Dich hier noch mehr Horrormeldungen ereilen, ein Rat von mir!
da Du erst 17 Jahre alt bist wirst Du in der nächsten Zeit Post vom Jugendamt bekommen.Oder hast du vielleicht schon! Genauer gesagt von der Jugendgerichtshilfe. Die haben nun die Aufgabe ein bisschen was über Dich zu erfahren, wie Du so lebst, wer Du bist, was Du machst und wie so die Prognose aussieht. Es wird dann ein Bericht erstellt, der dem Gericht, bei einer möglichen Verhandlung vorliegt. Auch wird der Jugendgereichtshelfer ein Strafmaß vorschlagen, was sich natürlich auch danach richtet, was Du Dir schon so zu Schulden hast kommen lassen.
Du solltest unbedingt einen Anwalt kontaktieren, vor allem,
damit aus der Angelegenheit keine Vorstrafe wird; dann hast Du
nämlich ein lebenslanges Problem.
Du wirst sicher nciht ungestraft davonkommen, aber niemals wirst Du vorbestraft deswegen.
Einen Anwalt solltest Du Dir auf keinen Fall nehmen. Sprich da mit Deinem Jugendgerichthelfer nochmal drüber. Viel besser kommt es bei Jugendrichtern an, wenn man Reue zeigt und nicht durch einen Anwalt seine Tat verglimpflichen lässt! Glaub mir!
Hat er das nicht auch schon so? Kommt so etwas in dem Alter
nicht ins Erziehungsregister?
Einträge aus dem Erziehungsregister werden mit dem 21. Lebensjahr gelöscht.
LG Nina
Hi!
Ah so. Oben schreibst Du, es gäbe keine versteckten Gefahren,
wo?
Habe ich doch zitiert:
Welche „versteckte Gefahr“ soll es denn sein, wenn bei
unveränderter Fahrbahn- und Streckenbeschaffenheit plötzlich
100 gilt?
Ich kann Deine Interpretation hier nicht herauslesen.
nun kennst Du Dich selbstverständlich in ganz Deutschland auf
allen Straßen besser aus als alle ‚Schilderaufsteller‘ vor
Ort.
Wo schreibe ich das?
Habe ich doch zitiert:
Doch, aber die sind meistens so gut versteckt und v.a. derart
variablel auftretend, dass auch die Schilderaufsteller sie
nicht vorausahnen können…
Ich kann Deine Interpretation hier nicht herauslesen.
Und natürlich sollen überall, am liebsten auch auf dem
Feldweg, variable Gefahrenanzeiger stehen.
Mir reicht das auf der Autobahn zunächst vollkommen aus.
Die meisten Schilder stehen aber woanders.
Sag mal, hast Du etwas ungesundes geraucht…?
Es reicht völlig, wenn vom Normalfahrer mit Normalequipment
ausgegangen wird. Diese Variablen werden ja bereits heute in
den flexiblen System genutzt.
Es werden nur einige wenige Parameter erfasst. Löcher in der
Straße gehören nicht dazu. Feuchtes Laub auch nicht.
Und Hunde auf der Fahrbahn auch nicht.
Mitdenken darf man noch selbst.
Schon das
ist kaum bezahlbar, wenn alle Autobahnen damit ausgerüstet
werden.
Das sehe ich anders. Ein paar weniger neue Autobahnen im Osten und schon ist das bezahlt…
Btw., ‚Normalequipment‘ gibt es schlicht nicht.
Doch, das gibt es. Das ist das, was von Gerichten zur Bewertung herangezogen wird, wenn von „unter normalen Umständen“ gesprochen wird. Spricht ein einigermassen moderner, technisch in gutem Zustand befindlicher Wagedn mit wachem Fahrer, der durchschnittlich reagiert.
Und natürlich
kann man die Sicherheit eh’ nicht an diesem festmachen,
Mindestanforderungen müssen ebenso reichen.
Wie sollen diese aussehen? Ein VW Käfer mit 1 mm Reifenprofil und 95-jährigem Fahrer muss die Strecke bei vollem Ausnutzen des Limits und schneebedeckter Fahrbahn locker schaffen können?
Dann wären 30 Km/h auf manchen Autobahnen schon viel…
Lächerlich.
Ja, das Kompliment darf ich zurückgeben.
Nehme ich aber nicht an.
Ist mir doch egal!!!
Wenn Du glaubst, ein einzelnes Schild könne alle möglichen
Situationen auf einem Streckenabschnitt regeln und man könne
sich dann das Mitdenken und offenbar auch noch die
Fahrzeugwartung sparen, so ist das in der Tat „lächerlich“…
Ein einzelnes Schild kann das sehr wohl. Weil es eben für den
‚Worst Case‘ ausgelegt wird. Was daran lächerlich sein soll,
erschließt sich mir nicht.
s.o.
Grüße,
Mathias
Hallo!
Einen Anwalt solltest Du Dir auf keinen Fall nehmen. Sprich da
mit Deinem Jugendgerichthelfer nochmal drüber. Viel besser
kommt es bei Jugendrichtern an, wenn man Reue zeigt und nicht
durch einen Anwalt seine Tat verglimpflichen lässt! Glaub mir!
Hast du zuviel Fernseher geschaut? Da spricht wieder mal wer, der genau null Ahnung von den Aufgaben eines Rechtsanwaltes hat. Seit wann kann man keine Reue zeigen, wenn man beim Anwalt war oder anwaltlich vertreten ist? Ich meine, so einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Abgesehen davon, dass der Begriff „verglimpflichen“ erläuternswert wäre.
Gruß
Tom
Hast du zuviel Fernseher geschaut? Da spricht wieder mal wer,
der genau null Ahnung von den Aufgaben eines Rechtsanwaltes
hat. Seit wann kann man keine Reue zeigen, wenn man beim
Anwalt war oder anwaltlich vertreten ist? Ich meine, so einen
Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Abgesehen
davon, dass der Begriff „verglimpflichen“ erläuternswert wäre.Gruß
Tom
Ich würde mal sagen, da spricht jemand der Null Ahnung von der Jugendhilfe hat. Aber schön dass nun auch Du Deinen Senf dazu gegeben hast! Es geht hier um eine jugendgerichtliche Sache und wie ich es verstanden habe, die erste und hoffentlich einmalige Angelegenheit in diesem Fall.
Ich meine, so einen
Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Abgesehen
davon, dass der Begriff „verglimpflichen“ erläuternswert wäre.
Da bin ich mal gespannt was Du nun für ein Juristen-geschwafel vom Stapel lässt! Es geht hier um jemanden, der gern wüsste wie er sich nach der Tat verhalten soll und was ihn erwartet und nciht nach welchem Buch, Paragraphen und Absatz er verklagt wird!!!
Hallo!
Da bin ich mal gespannt was Du nun für ein Juristen-geschwafel
vom Stapel lässt!
Was der Betroffene von Behörden und Gericht zu erwarten hat ist nunmal primär eine Rechtsfrage, weil Behörden und Gerichte Gesetze vollziehen (und jedenfalls die Richter deshalb sinnvollerweise Juristen sind, und einem Beschuldigten wird es sicherlich besonders „gut“ tun, wenn man das was Richter tun als „Geschwafel“ bezeichnet - super Strategie, da kommt der sicher gut davon!). Was meinst du auf welcher Grundlage denn Jugendamt, Gericht etc sonst handeln außer auf Grund des Gesetzes???
Es geht hier um jemanden, der gern wüsste
wie er sich nach der Tat verhalten soll und was ihn erwartet
Ja, und da das vom Gesetz abhängt, das tatsächlich meistens in Paragraphen abgefasst ist, sollte er sich an Jemanden wenden, der davon auch Ahnung hat und nicht irgendeinen Topfen verzapft. Da das was ihn also erwartet vom Gesetz abhängt, wird ihm erstens jemand, der das Gesetz kennt, sagen können was ihn erwartet und was er machen soll.
Außerdem wer spricht denn davon, dass irgendwer irgendwen verklagen will? Da geht die Fantasie etwas durch mit dir denke ich mal, denn davon ist doch überhaupt nicht die Rede. Keine Ahnung woher du das hast.
Gruß
Tom