Tach.
Ich habe ein richtiges Problem,
Jau.
irgenein Teufel müsste mich geritten haben
Den solltest Du festhalten, denn das dürfte für einige Zeit Dein einziges Individualverkehrsmittel sein.
betrunken 0.6 Promille
Also nicht besoffen, sondern angeschickert.
ohne Fahrerlaubnis einen Pkw in einer Spielstraßensiedlung gefahren.
Und dabei einen Geisterfahrer rechts überholt?
Ich bin 17 Jahre alt und habe ein Rollerführerschein.
Gehabt.
Die 0,6 Propelle sind eine Ordnungswidrigkeit und würden, hätte man den passenden FS, mit Fahrverbot geahndet. Da letzterer aber nicht vorlag, wird das Ganze zur Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 0,6 regelmäßig nicht vor, so dass deswegen keine Verurteilung in Betracht kommen dürfte. Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommen wird, ist bei Neubeantragung des FS die MPU wegen Zweifeln an der geistigen / charakterlichen Eignung. Das macht dann allerdings die Verwaltungsbehörde.
Das Gericht wird Dich vermutlich zu einem FS-Entzug zwischen 6 und 12 Monaten verdonnern, dazu kommt noch eine Geldstrafe (bei Erwachsenen wären das um die 30 Tagessätze, Jugendliche weiß ich nicht). Vermutlich gibt es auch Sozialstunden.
Du solltest unbedingt einen Anwalt kontaktieren, vor allem, damit aus der Angelegenheit keine Vorstrafe wird; dann hast Du nämlich ein lebenslanges Problem. Und die Pfoten vom Alkohol zu lassen, wäre auch keine ganz dumme Idee.
Gruß Eillicht zu Vensre