Fahren ohne Führerschein mit einem anderen rol

hallo ich hab folgendes problem,gestrern beim fußball gucken hat ein kumpel meinen Roller, ohne meines wissens vom hof genommen und is gefahren er hatte aber keinen führerschein. als ich das mitbekommen hatte war es schon zuspät un er kam mit der polizei im rücken wieder zurück. Was kann mir passieren? Er hat selber gesagt das er den roller einfach so genommen hatte.

was für eine strafe hab ich zu erwarten?

bitte um schnelle antowrt.

was für eine strafe hab ich zu erwarten?

Schneller Blick in den Bußgeldkatalog:
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl
189.1 der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war
189.1.1 … bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 3 P B 180 nein
189.1.2 … bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Kraftfahrzeugen 3 P B 90

Also im Worst Case: 3 Pkt., 90 €, kein Fahrverbot
[http://www.kba.de/cln_007/nn_124736/DE/Punktsystem/P…](http://www.kba.de/cln_007/nn_124736/DE/Punktsystem/Punktekatalog/verantwortung betrieb fz.html)

das heißt auf gut deutsch auf mich kommt nichts zu?
haben ich das richtig verstanden?

mb mfg

Hallo,

im Grunde genommen soll laut der Halter eines Kfz dafür sorgen, dass es richtig gesichert und abgeschlossen ist. Damit soll verhindert werden, dass unbefugte Personen (z.B. Personen ohne Führerschein)es benutzen können. Im schlimmsten Fall musst du mit 35 EUR wegen Fahrlässigkeit rechen. Kann es aber leider nicht garantieren.

Gruß

Christoph

wenn es gegen deinen willen war und du auch nicht damit rechnen konnest, dass er den roller heimlich nimmt, kann dir eigentlich nix passieren - und er bekommt noch eine anzeige wegen „unbefugtem gebrauch eines kraftfahrzeugs“ dazu. wenn’s absehbar war, dass er das teil auch ohne deine zustimmung nehmen würde (hat z.b. sowas schon öfter gemacht, hat es angekündigt, etc.) stellt sich natürlich die frage, ob der fahrzeughalter alles getan hat, die benutzung zu verhindern (z.b. verwahrung des schlüssels)

zur strafe kann ich nix sagen, das ist sache von staatsanwaltschaft und gericht.

Bei mir war es so: Ich habe einen Kumpel fahren lassen und er hat in der nächsten Kurve den Roller aud das Auto vom Lehrer geparkt. Ich habe garnichts bekommen und mein kumpel 20€. Aber ich habe eine Mofa-Prüfbescheinigung wenn du einen M-Führerschein hast sieht da wahrscheinlich anders aus.