Fahren ohne Führerschein... oder net?

Hi zusammen,

Mal 'ne Frage:

Da ich vor Monaten meinen FS verloren habe (nein, nicht so - in der U-Bahn) und es einfach (beruflich) nicht schaffe mich stundenlang beim Amt anzustellen um ihn neu zu beantragen kann ich ihn bei einer Kontrolle nicht vorzeigen. Aber ich habe ihn ja, er ist nur nicht als Plastikkarte in meiner Brieftasche.

Was kann mir also maximal passieren wenn ich bei einer Kontrolle o.ä. sagen muss „Ich habe zwar einen, aber ich kann ihn nicht vorzeigen, weil ich ihn mir erst ausstellen lassen muss“?

Danke sagt

L.

Hallo Larsi,

Du hast keine gültigen Führerschein, das kostet dich 10 - 20 € bei jedem offiziellem Halt.
Im Falle eines Unfalls wird Dich der Anwalt des Gegners erfahrungsgemäß durch die Mangel ziehen und versuchen dir eine erhebliche Mitschuld reinzuwürgen.
Übrigens stundenlanges Anstehen ist nicht mehr,das geht im 5 Minuten takt, also kannst Du Dich nicht herausreden, zuviel Arbeit, keine Zeit, mich anzustellen.

Gruß
Knautschke
http://www.ramblinbluesband.de

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Hallo Larsi,

du begehst im Prinzip eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Die kostet dich ein wenige Euro, löst aber das dilema nicht, denn du wirst im Falle eine Kontrolle auch noch dazu verdonnert die sogenannte Zwischenbescheinigung (die Stellt die Behörde aus, wo du den Führerschein neu beantragst und mit der darfst du ersatzweise fahren) innerhalb der nächsten Tage auf einem Polizeirevier vorzulegen.

Gruß Ivo

Hi zusammen,

Hallo,

in Ergänzung zu dem, was die anderen gesagt haben:
Bei dieser Fallkonstellation wird dir Vorsatz zur Last gelegt werden, d.h. der Regelsatz des Verwarnungskataloges wird „angemessen“ erhöht.

Gruß
HaWeThie

Hi,

es ist, wie schon beschrieben, eine Ordnungswidrigkeit. Und wenn Du erst beim ersten „Vorfall“ „entdeckst“, daß der Lappen physikalisch fehlt, wer will/kann daraus einen Strick drehen? Ich jedenfalls kontrolliere nicht vor jedem Fahrtantritt, ob ich den Lappen auch „am Mann trage“. Dazu wäre man zwar strenggenommen verpflichtet, aber ein Verstoß ist nur eine Ordnungswidrigkeit (die auch nicht mit übermäßigen Bußgeldern belegt ist).
Mir ist durchaus bewußt, daß ich hier einen Ratschlag zur Rechtsbeugung gebe (-bruch wäre hier wirklich daneben gegriffen) aber damit kann ich gut leben…:wink:
Wenn Du natürlich den Verlust irgendwo gemeldet hast, solltest Du Dir die Zeit fürs Amt schon nehmen - sonst kommt hawethies Bemerkung schnell zum tragen.

Gruß Stefan

Bei dieser Fallkonstellation wird dir Vorsatz zur Last gelegt
werden, d.h. der Regelsatz des Verwarnungskataloges wird
„angemessen“ erhöht.

Hallo!

Ich glaube, dass der Vorsatz schwierig nachzuweisen sein wird.
Gegenüber dem Polizisten hab ich ihn dann immer gestern verloren und muss mich schnellst möglich drum kümmern.

Gruß Ivo