welche Strafe riskiert ein Halter und Fahrer eines Motorrollers, der aufgrund von Vergeßlichkeit/Schlampigkeit immer noch mit einem Versicherungskennzeichen von 2010 fährt, aber die Haftpflichtversicherung für 2011 bezahlt hat und auch im Besitz des aktuellen Kennzeichens ist?
Hätte das im Schadensfalle auch versicherungstechnische Konsequenzen?
welche Strafe riskiert ein Halter und Fahrer eines
Motorrollers, der aufgrund von Vergeßlichkeit/Schlampigkeit
immer noch mit einem Versicherungskennzeichen von 2010 fährt,
aber die Haftpflichtversicherung für 2011 bezahlt hat und auch
im Besitz des aktuellen Kennzeichens ist?
Hätte das im Schadensfalle auch versicherungstechnische
Konsequenzen?
Versicherungstechnisch sicherlich keine Konsequenzen, da das Fahrzeug nachvollziehbar versichert ist. Aber eine Anzeige wegen des Verdachtes einer Urkundenfälschung könnte noch dazu kommen
Wenn das Kennzeichen vorher schon gekauft wurde, wird das vermutlich ein Ordnungsgeld nach sich ziehen mit der Aufforderung,
das Kennzeichen rasch umzuwechseln und die zugehörige Versicherungspolice zeitnah in der Polizeidienststelle vorzulegen.
Aber eine Anzeige wegen des Verdachtes einer Urkundenfälschung könnte noch dazu kommen
was hat das mit Urkundenfälschung zu tun? Altes und neues Kennzeichen sind echt und ein Kfz-Halter/-Fahrer wird ja wohl kaum ein Kennzeichen vom Vorjahr fälschen oder fälschen lassen und damit fahren.
Aber eine Anzeige wegen des Verdachtes einer Urkundenfälschung könnte noch dazu kommen
was hat das mit Urkundenfälschung zu tun? Altes und neues
Kennzeichen sind echt und ein Kfz-Halter/-Fahrer wird ja wohl
kaum ein Kennzeichen vom Vorjahr fälschen oder fälschen lassen
und damit fahren.
Schlau, wie manchmal Kfz-Halter/-Fahrer sein können, könnte
das gültige Kennzeichen vorübergehend ja an ein anderes
unversichertes - Kfz angeschraubt worden sein.
Wäre einen Verdacht wert …
StGB §267 Urkundenfälschung (1) „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ich kann immer noch nicht erkennen, was daran eine Urkundenfälschung sein soll bzw. warum jemand den Verdacht haben könnte, es sei eine. Es wurde schließlich keine unechte oder verfälschte, sondern nur eine nicht mehr aktuelle „Urkunde“ verwendet. Und wer sollte denn den Halter/Fahrer anzeigen? Der Versicherer wohl kaum, denn der weiß ja, dass bezahlt wurde und die Kennzeichen versandt.
Wie ist ein MoFa - Fahrer zu betrachen, der:
Hallo,
Aus nachvollziehbaren Gründen sein altes Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselte, aber zumindest schon mal die passende ( alte ) Police zum FZG + ( altem ) Kennzeichen bei sich führte.
Es steht nichts über das Datum des fiktivem " Vorfalls " in der Anfrage.
Meinetwegen hat er sein neues Kennzeichen am 26. Februar gekauft und es dann vergessen, dieses auch am 01.03 ( z.B.00:01 Uhr ) bereits vor Fahrtantritt montiert zu haben.
Dann wird er deswegen angehalten, kann aber zeitnah an der nächsten Wache beweisen, dass ein fahrzeugbezogenes Versicherungskennzeichen rechtzeitig gekauft wurde.
Die passenden Datensätze dürfte die entsprechende Versicherung ( besonders die örtliche Niederlassung ) zwecks Gegenprüfung abrufbar haben.
Eventuell kann es dann sogar noch soweit kommen, dass gar nur eine Aufforderung zur zeitnahen Vorlage der Versicherungspapiere + Fahrzeugpapiere verlangt wird.
vielleicht solltest du bedenken, dass das Fahrzeug mit dem
Kennzeichen zusammen die Urkunde ergibt … man nennt es
auch zusammengesetzte Urkunde …
hat in diesem Fall aber keine Auswirkung, da
1.) ein Versicherungskennzeichen kein amtliches Kennzeichen ist
2.) immer noch keine Fälschung vorliegt, wenn dieses an einem anderen Fahrzeug montiert wird
Nein, denn es ist ja keine Manipulation ( in möglicher Vorbereitung auf… ), sondern entsprechend der Möglichkeiten in diesem Teilthread würde ein FZG bewegt werden, dass entsprechend der Versicherungspflicht nicht versichert war.
Der Kennzeichenmissbrauch wäre es dann, wenn die Versicherungspolice dahingehend nicht auf das benutzte FZG umgestellt wurde.
( Das geht auch, nur muß die Versicherungspolice auch jederzeit exakt zum benutztem FZG passen. )
Ummeldung ist bei der Versi möglich. Die Versicherung kann aber nur für ein Fahrzeug in Gebrauch gelten, zu dem die aktuelle Police auch gehört.