Fahren ohne Sehhilfe

ich habe grad den SBF-Binnen gemacht und mein Arzt hat beim ärztlichen Zeugniss ein Kreuz bei:
„Sehhilfe erfoderlich“ gemacht.
Aber er hat auch ein Kreuz bei:
„die Sehschärfe ist ohne Sehhilfe ausreichend“ gemacht.
Und er hat ein Kreuz bei:
„die Sehschärfe ist mit Brille ausreichend“ gemacht.
Nun hab ich den Eintrag im Führerschein, das ich eine Brille tragen muss und eine Ersatzbrille dabeihaben muss.

Der genaue Sachverhalt ist der, das ich bisher noch keine Brille besitze. Zum lesen könnte ich schon eine vertragen - manchmal - das geb ich zu. Der Arzt sagte
jedenfalls das ich zum lesen auf jeden Fall ne Brille braucht (was ich leider nicht so sehe ähm verstehe…).
Aber in die Ferne sehe ich sehr gut (sagte auch der Arzt).

Ich habe nicht vor, mir jetzt deswegen 6 Brillen anzuschaffen (Sportbrille für´s Jetskifahren / Ersatzsportbrille ect. p.p.)

Was kostet es mich, wenn ich kontrolliert werde und keine Brille auf habe? Weis das jemand?

Hallo,
das richtet sich nach der SportbootführerscheinVO-Binnen. In § 5 Abs. 3 sind die Auflagen im FS geregelt. Danach kann auch das Tragen einer Sehhilfe gefordert sein. Was ich nicht nachvollziehen kann und m.E. auch keinerlei Sinn macht ist, dass bei zum einen die Sehstärke als ausreichend erachtet wird und zum anderen wieder nicht. Da würde ich auf jeden Fall nochmal vorstellig werden. Das Nichtbeachten der Auflage kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von 25 - 150 Euro geahndet werden. Die fehlende Sehhilfe ist m.E. eine bedeutende Auflage und daher ist wohl mit eher höherem Bußgeld zu rechnen.
Hoffe weitergeholfen zu haben.

Mfg
G.Winkler