Liebe Verkehrskenner,
es wäre klasse, zu folgendem Fall Euer Feedback zu bekommen:
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Ein Fahrzeug wird im Juli zugelassen und versichert
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Im August hat die Fahrerin des PKW einen „kleinen Bums“
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Im September kündigt die Versicherung das Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Juli.
Auf Grund der rückwirkenden Kündigung gehe ich davon aus, dass der Unfall nicht mehr versichert ist, richtig?
Die Versicherung hat an den Unfallgegener bereits EUR 950 geleistet. Dieses wird die Versicherung nach meinem Verständnis von der Fahrerin wieder haben wollen.
Nun ist es ja so, das „man“ als Geschädigter immer die teuerste Vertragswerkstatt aufsucht und das teuerste Gutachten einreicht. Hat die Fahrerin jetzt noch eine Möglichkeit auf die Höhe der geleisteten Zahlung Einfluss zu nehmen? Kann Sie die Unterlagen, die zur Schadensregulierung bei der Versicherung vorliegen, einzusehen?
Danke für Eure Hilfe