Fahren trotz Untersagung eines Kfz

Hallo,wenn es jemandem untersagt ist den Betrieb seines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr mangels TÜV und ASU zu führen,weil er die Untersuchungsfrist überschritten hat,und er macht es trotzdem, kann das Folgen für Ihn haben ? Die Fahrerlaubnis wird ihm deswegen sich wohl nicht gleich entzogen.

Holla.

wenn es jemandem untersagt ist den Betrieb seines
Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr mangels TÜV und ASU zu
führen,weil er die Untersuchungsfrist überschritten hat,und er
macht es trotzdem, kann das Folgen für Ihn haben?

Nein. Auflagen von Behörden haben immer den Charakter wohlwollender Empfehlungen und sind in keiner Weise verbindlich. Freie Fahrt für freie Würger.

Rechtlich handelt es sich um das Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs. Versicherungsschutz ist zumindest fragwürdig. Je nachdem, was genau nicht stimmt, kann Umweltverschmutzung oder Straßenverkehrsgefährdung vorliegen. Im Falle eines Unfalls kann gefährliche Körperverletzung vorliegen.

Die Fahrerlaubnis wird ihm deswegen sich wohl nicht gleich
entzogen.

„Sich Regen bringt Segen“, sagte der Ostpreuße beim ersten Sommergewitter … vielleicht nicht sofort und beim ersten Mal - aber bei Beharrlichkeit bestehen Zweifel an der charakterlichen Eignung, und dann ist der Lappen bis zum Beweis des Gegentums wech.

Gruß Eillicht zu Vensre

Moin,

Hallo,wenn es jemandem untersagt ist den Betrieb seines
Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr mangels TÜV und ASU zu
führen,weil er die Untersuchungsfrist überschritten hat,und er
macht es trotzdem, kann das Folgen für Ihn haben ?

Da empfehle ich die lektüre von BkatV 178 und ggf. 107.2 und 108.
Kuriose Frage, ob das Folgen haben kann.

Gruss Jakob (Gruss macht sich immer gut)

Hallo Jakob,

Du hast natürlich recht,ob es Folgen für Ihn haben kann. Das ist sicherlich dumm formuliert. Die Frage ist was für welche ? Klar ist doch,das wenn die Behörde ein Verbot für den Betrieb ausspricht,darf man es nicht.Schön. Aber was ist,wenn man es trotzdem tut? Das Strafgesetzbuch konnte mir hierüber keine Auskunft geben.Also können wir allenfalls über eine Ordnungswidrigkeit reden.
Gruß Frank

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Moin Frank,

richtig. Daher habe ich ja auch die entsprechenden Nummer des BkatV genannt.
Den BkatV findest Du hier:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bussgel…

Gruss Jakob

Hallo Jacob,

ich danke Dir recht herzlich.

Gruß
Frank

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