Fahren und rollen sind das gleiche?

Es ist eine Frage die mich schon lange beschäftigt:

Wenn ich nicht irre, so ist die physikalische definition des fahrens, das bewegen eines körpers durch kraft

im falle eines fahrzeuges also durch den motor.

wenn ich nun aber das fahrzeug von einem erhöhten berg herabrollen lasse, ohne den motor zu benutzen (ausgekuppelt oder gar eingekuppelt mit motorbremse), im tal würde ein blitzer meine geschwindigkeit messen.

im schreiben der polizei steht dann immer ich sei x km/h gefahren. ich war ab und an schon mal versucht das ganze anzufechten (wegen 15€ aber so einen wind zu machen war mir nun aber doch zu übertrieben).

weiß jemand da mehr, oder hats gar schon mal versucht?

Hallo,
Interessante Fragestellung.
Frage: Hast du einen Führerschein?
Wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird ( mit Seil), muß der Lenker einen Führerschein haben.
Gruß Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Seit wann ? Bei Wiki steht was anderes…

Du willst also darauf hinaus, dass du nicht gefahren sondern gerollt bist.

Wie nun der genaue Text in solchen Anschreiben ist weiß ich nicht *immer vorbildlich bin*.

Aber es gibt den Begriff des „Führens eines Fahrzeug“ und darin heißt es die nötigen Einrichtungen zu bedienen. Und das machst du auch beim rollen (bremsen, lenken, etc.).

Aber ich denke in vielen „Blitzer“-Jahrzehnten ist bestimmt schon einmal jemand auf diese tolle Idee gekommen und auf der Nase gelandet.

hallo,
es ist unerheblich ob du ohne motor den berg herabrollst oder den motor anhast. du hast ein kfz in betrieb genommen und am öffendlichen straßenverkehr teilgenommen.
zu der anderen sache: man unterscheidet in 1. schleppen, 2. abschleppen, 3 anschleppen.
hauptmann

Hauptmann hat vollkommen Recht. Auch wenn du dein Fahrzeug einen Berg hinunter rollen lässt, bist du Fahrzeugführer und benötigst dafür einen Führerschein! Auch die dadurch entstandenen Strafzettel sind zu zahlen, da dein Einspruch „ich bin ja nur gerollt“ keine Gültigkeit hat.

Hi,

lustige Frage, einfache Antwort.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. So wäre hier es egal ob der Motor läuft oder nicht.

Ausnahme sind die lustigen gelben Ortseingangschilder, da gelten die 50km/h für Kfz, Fahrräder dürfen legal schneller, wenn sie können.

Es bleibt ein Kfz immer noch ein Kfz auch wenn der Motor aus ist. Siehe die möglichen Ortungswidrigkeiten (z.B.Parken), sogar Straftaten (Alk) die mit stehenden Motor begangen werden können. Folglich gilt innerhalb der Gelben Tafeln wenn nichts anderes angegeben 50km/h. Egal ob mit oder ohne Motor. Ist was anderes angegeben gilt das auch wieder für Radfahrer.

Aber lustig wäre es schon wenn ein Sünder dem Richter erklären würde, er dürfe für die Geschwindigkeitsübertretung nicht belangt werden, schließlich hat der Motor nicht angetrieben sondern gebremst.

Q-Gruß

Hallo,

sehr interessant!

Wenn ich nicht irre, so ist die physikalische definition des
fahrens, das bewegen eines körpers durch kraft

Aha. Woher stammt die Quelle: Einstein, Newton, Hawking, … ?! Das Auspressen einer Orange ist demnach jedenfalls auch ein „fahren“.

Grüße, M

Hallo!

Wenn ich nicht irre, so ist die physikalische definition des
fahrens, das bewegen eines körpers durch kraft

Ich denke, Du irrst Dich. „Fahren“ ist an und für sich kein physikalischer Begriff. Ein Körper wird durch Krafteinwirkung auch nicht bewegt, sondern beschleunigt - und zwar positiv (er wird schneller) oder negativ (er wird langsamer). Hört die Kraft auf, bewegt sich der Körper mit der einmal erreichten Geschwindigkeit bis in alle Ewigkeit weiter - kein Scherz, das ist das physikalische Prinzip.

Das wir beim Auto dennoch ständig Gas geben müssen liegt daran, weil auf das Auto permanent eine Gegenkraft wirkt, die das Auto abbremst - Luftwiderstand, Reibung in den Lagern, Reibung der Reifen auf der Straße usw.

im falle eines fahrzeuges also durch den motor.

Woher die Kraft kommt, ist im physikalischen Sinne irrelevant. Auch auf das rollende Auto wirkt eine Kraft, nämlich die Anziehungskraft der Erde. Zwischen „Fahren (mit Motorkraft)“ und „Rollen (mit Scherkraft)“ besteht physiklalisch gesehen also nicht der geringste Unterschied - in beiden Fällen wird das Fahrzeug durch eine Kraft beschleunigt bzw. am abbremsen gehindert.

lg,
Max

Hi,

ich kenne was ähnliches:

Jugendliche haben an einem Moped herumgebastelt und versucht, es auf der Dorfstrasse anzuschieben, was aber nicht funktioniert hat. Einer saß drauf, der andere hat geschoben.

Der Polizei wars egal, heraus kam Fahren ohne Führerschein, obwohl das Moped nur geschoben wurde und der Motor nicht gelaufen ist.

Gruß
Didi

Gegenfrage:

Wenn Du von einem rollenden Auto mit 65 km/h innerorts angefahren wirst, tut es dann weniger weh?

Was soll also diese Scheinargumentation mit rollen und fahren.

Zu schnell ist zu schnell.

Gruß,

Hi q,

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge aller Art,
also auch für Fahrräder.

sofern sie für Fahrzeuge angegeben sind, wie z.B. die Tempo 30-Zonen.

Die 50 km/h innerorts hingegen sind nach wie vor für Kraftfahrzeuge festgeschrieben: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

Was natürlich nicht aussschließt, dass auch ein Fahrradfahrer seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen muss.

Gruß, Karin

Ja Moment, aber wenn ich mit einer Seifenkiste, die 800 Kg wiegt
den Berg runter Rolle oder mit einem Smart, wo ist denn da der
Unterschied? Wo ist der Unterschied zwischen einem rollenden
Mofa und einem Fahrrad ?
Wenn ich einem Auto den Motor ausbaue, darf ich dann ohne
Führerschein den Berg runter rollen ? Dann ist es ja
schließlich kein Kraftfahrzeug mehr.
Brauche ich einen Führerschein, wenn ich ein Flugzeug von einer
öffentlich zugänglichen Wiese starten will?
Der Flugplatz eines Verreins hier in der Nähe ist nämlich auch mit
dem Auto befahrbar, keine Schranke oder so …

Mit „dürfen“ meine ich im übrigen, ob ich eine Strafe wegen
Fahren ohne bekommen kann, nicht ob es sonstwie verboten ist.

Die Frage des OP´s bezog sich aber aufs abschleppen.
Zitat Wiki:
Der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV), sondern muss nur die Geeignetheitsvorschriften des § 2 FeV und in analoger Anwendung das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre). Der Ziehende braucht nur die FE seines Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV).

Hallo,
Also ich finde es jetzt ja schon interessant :
Ein Kraftfahrzeug ist per Definitionem ein Fahrzeug, welches
durch Motorkraft angetrieben wird.
Was ist nun aber, wenn z.b. die Kupplung defekt ist? Dann kann das
Fahrzeug ja garnicht mehr vom Motor angetrieben werden, somit ist es
doch auch kein Kraftfahrzeug mehr, oder ?

Also ich finde es jetzt ja schon interessant :
Ein Kraftfahrzeug ist per Definitionem ein Fahrzeug, welches
durch Motorkraft angetrieben wird.
Was ist nun aber, wenn z.b. die Kupplung defekt ist? Dann kann
das
Fahrzeug ja garnicht mehr vom Motor angetrieben werden, somit
ist es
doch auch kein Kraftfahrzeug mehr, oder ?

Genau! Und da da bestimmte Parkverbote (z.B 12 STvO 3a) ja nur für Kraftfahrzeuge gelten, sind sie schlicht und einfach hinfällig - schließlich ist das Kraftfahrzeug ja, sobald ich den Motor ausgeschaltet habe, kein Kraftfahrzeug mehr. Genial! Warum bin ich da nicht eher drauf gekommen! Oder ich schraube jedesmal, wenn ich mein Auto nicht brauche, die Zündkerze raus - da mein Auto jetzt kein Kraftfahrzeug mehr ist, brauche ich kein Nummerschild mehr. Und Kraftfahrzeugsteuer muss ich für die Standzeiten auch nicht mehr zahlen. Diggi, da tun sich ungeahnte Möglichkeiten auf …

Erheiterte Grüße,
Max

Hallo!

Ja Moment, aber wenn ich mit einer Seifenkiste, die 800 Kg
wiegt
den Berg runter Rolle oder mit einem Smart, wo ist denn da der
Unterschied?

Keiner. Deswegen dürftest du auch Ärger bekommen, wenn Du dich mit einer 800kg-Seifenkiste im Straßenverkehr bewegst.

M.

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Ja, so sollte es sein, aber eine Seifenkiste ist nunmal
kein Kraftfahrzeug, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt
bei 0 km/h.

Ja dann „parke“ mal ein Fahrrad auf einem Behindertenparkplatz …
Alternativ auch eine Schubkarre oder sonstwas was garantiert kein
KFZ ist. Würd mich mal interessieren !

MfG

Hier geht es auch nicht darum wie schnell das Ding berg ab fährt oder ob es einen Motort hat. Auch ohne Motor bist du „Führer“ dieses Gefährts und somit greift die StVO, da du damit am öffentlichen Straßenverkehr teil nimmst. Bei einem Radfahrer ist doch das gleiche. Wenn du auf der Straße fährst brauchst du Licht oder musst es zumindest mitführen, und wenn du über eine rote Ampel fährst kann dir der Führerschein für ein Kfz gezogen werden.